Welche Geräte können die App nutzen?

Prinzipiell sollte die Corona-App auf allen neueren Smartphones mit iOS oder Android laufen. Einer aktuellen Google-Spezifikation zufolge (PDF) lässt sich die Schnittstelle von der Android-Version 6.0 (Marshmallow) an nutzen.

Die Schweizer Corona-App Swisscovid (PDF), die ebenfalls auf DP-3T und der Google-API basiert, setzt Android 6.0 oder iOS ab Version 13 voraus. Damit könnte die App auf rund 85 Prozent der Android-Geräte laufen.

Weitere Voraussetzungen sind ein Zugang zu Appstores von Google und Apple, Internetzugang, aktives Bluetooth LE und mindestens 10 MB freier Speicherplatz. Den Schweizer Entwicklern zufolge erfüllen viele Fitnessarmbänder diese Voraussetzungen nicht.

Der chinesische Smartphone-Hersteller Huawei hat inzwischen ebenfalls eine Bluetooth-Schnittstelle für seine Google-freien Android-Geräte bereitgestellt.

Wo kann man die App herunterladen?

Die App steht seit dem 16. Juni 2020 in Google Playstore und in Apples Appstore zum Download bereit. Die Entwickler beabsichtigen nach eigenen Angaben nicht, die App in anderen Appstores als denen von Google oder Apple anzubieten. Alternative Appstores wie F-Droid oder Huaweis App Gallery werden demnach ausdrücklich nicht unterstützt. Die Frage nach sogenannten reproduzierbaren Builds wird ebenfalls diskutiert. Dabei geht es darum, den Build-Prozess erneut ausführen und dasselbe APK wie das Original-Release zu erhalten.

Wie freiwillig ist die Installation der App?

Die Nutzung der App ist nach den Plänen der Bundesregierung völlig freiwillig. Das gilt sowohl für deren Installation als auch für deren Nutzung. Es besteht darüber hinaus keine Verpflichtung, eigene Schlüssel nach einer festgestellten Infektion hochzuladen. Auch eine mögliche Warnung vor dem Kontakt mit Infizierten verpflichtet zu nichts.

Aus der Politik gibt es Forderungen, „Anreize“ für die Nutzung der App zu geben. So soll sie „denen, die sie nutzen, auch wieder mehr Freiheiten gestatten“. Die Bundesregierung lehnt eine Diskriminierung von App-Verweigern jedoch ab. Allerdings ist bislang kein Gesetz geplant, dass eine Bevorzugung der App-Nutzer ausdrücklich verbietet. Entsprechende Forderungen gibt es von der Opposition und von Datenschützern.

Was muss ich nach einer Warnung durch die App tun? Das erfahren Sie auf der nächsten Seite.

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7 Kommentare

  1. Michal

    Ich habe auch QR code ausversehen gelöscht, was passiert jetzt?

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  2. Esra

    QR code ausversehen gelöscht, was passiert jetzt?

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    • Merve Usta

      Hast du diesbezüglich eine antwort erhalten? Ist mir auch passiert..

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      • Corinna

        Ist mir auch passiert was kann ich tun?

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        • Franz W. Rother

          Was ist passiert?

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    • Karamürsel

      Ich habe mein QRCode ausverschämte gelöscht und ausgerechnet heute sollte ich per diesem Code mein Ergebnis bekommen was tue ich jetzt ? Bitte hilft mir

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  3. W. B.

    Ich habe die Corona App wieder von meinem Xiaomi Smart Phone gelöscht, weil sie entgegen Ihrem Bericht, keine Musikwiedergabe über Bluetooth zugelassen hat. Danach hat die Musikwiedergabe wieder funktioniert.

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