Seit Jahresbeginn können Besitzer von E-Autos ihre CO2-Einsparung in Form der THG-Quote zu Geld machen. Der Gesetzgeber sieht den Handel mit CO2-Einsparungen auch für grünen Ladestrom vor. Allerdings ist das auf Betreiber öffentlicher Ladepunkte beschränkt. Jetzt wirbt das Portal „Geld für eAuto“ damit, auch privaten Betreibern einer Wallbox Zuschüsse für ihren Ladestrom zu vermitteln – ein umstrittenes Angebot.

„Dabei übernehmen wir den gesamten administrativen Prozess und zahlen dann 0,10 Euro pro geladener Kilowattstunde aus“, sagt Andre Lienemann, Marketingchef der Hamburger Zusammen Stromen GmbH, die hinter Geld für eAuto steht. Für 2.000 jährlich geladene Kilowattstunden (kWh) bekommt der Halter zu den 400 Euro für das Elektroauto weitere 200 Euro überwiesen.

Wer noch einen günstigen Heimladetarif mit rund 0,30 Euro pro kWh hat, erhält ein Drittel des Preises erstattet. Auch Besitzer eines Plugin-Hybriden (PHEV) können ihre Wallbox anmelden. Diese Fahrzeuge sind ansonsten vom THG-Quotenhandel ausgeschlossen.

Knackpunkt: öffentlicher Ladepunkt

Die Dienstleistung von „Zusammen Stromen“ umfasst die Anmeldung der Wallbox bei der Bundesnetzagentur sowie die Meldung der Energiemengen beim Umweltbundesamt. Dass die heimische Wallbox nicht der Idee einer öffentlichen Ladesäule entspricht, störe die Bundesnetzagentur nicht. „Die Wallbox muss der Ladesäulenverordnung entsprechen“, sagt Lienemann. Dabei geht es vor allem um das Vorhandensein eines Typ-2-Steckers bei festen Kabeln oder einer Typ-2-Steckdose sowie um technische Prüfprotokolle. Bei einem Eigenimport der Wallbox aus dem Ausland könnte es Probleme geben.

Es dürfte jedem klar sein, dass die private Wallbox in der Garage oder im Carport kein öffentlicher Ladepunkt ist. Die Bundesnetzagentur legt eindeutig fest: „Öffentlich zugänglich sind Ladepunkte dann, wenn der Zugang oder der Erwerb einer Zutrittsberechtigung jedem potenziellen Nutzer möglich ist. Typische Beispiele hierfür sind Ladepunkte auf Supermarkt- oder Kundenparkplätzen und in Parkhäusern. Wird der Zugang dagegen nur einem bestimmten, klar abgrenzbaren Personenkreis eingeräumt, liegt kein öffentlich zugänglicher Ladepunkt vor.“

Wettbewerber sind empört

„Zusammen Strom“ beruhigt seine Interessenten: Der Zugang zur Wallbox müsse nur theoretisch für jede Person zugänglich sein. „Wenn das Garagentor am Tag wenige Minuten offen stehe und dann Dritte laden könnten, ist die Vorgabe erfüllt“, sagt Lienemann. Es dürfte ein rechtlicher Graubereich sein, in dem sich der Vermittler hier bewegt.

Das Vorgehen ruft bei den Wettbewerbern sofort Kritik hervor. „So was geht gar nicht. Hier werden Kunden zu unwahren Angaben angestiftet. Letztlich schadet das der ganzen E-Mobilität“, sagt Marc Schubert vom Anbieter „Elektrovorteil“.

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„Wir können verstehen, dass es auf den ersten Blick wie ein Graubereich wirkt. Nach Rücksprache mit der Bundesnetzagentur können jedoch grundsätzlich auch Ladepunkte auf privatem Grund der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden“, sagt Lienemann. Die durchgehende Erreichbarkeit und Nutzbarkeit eines öffentlich zugänglichen Ladepunkts gehöre nicht zu den Anforderungen der Ladesäulenverordnung.

Eingeschränkte Öffnungszeiten seien daher kein Kriterium für die Beurteilung, ob ein Ladepunkt als öffentlich zugänglich zu bewerten sei. Letzteres trifft in der Tat zu. Denn Anbieter wie Supermarktketten schränken den Zugang zu ihren kostenlos nutzbaren Ladesäulen in der Regel auf die Öffnungszeiten ein.

Strom müsste eigentlich verschenkt werden

Öffnet ein Besitzer den Zugang zu seiner Wallbox tatsächlich für Dritte, kassiert er die Ladestromprämie aus dem THG-Quotenhandel zu Recht. Doch nimmt er Geld für die Energie, muss er erstens ein Gewerbe und zweitens einen eichrechtskonformen Ladepunkt anmelden. Diese Vorschrift erfüllen klassische Konsumenten-Wallboxen in der Regel nicht, selbst wenn sie über einen geeichten Zähler verfügen. Er könnte den Strom verschenken und lediglich die THG-Prämie einstreichen. Wirklich attraktiv sind beide Optionen nicht.

Strom laden - und Geld verdienen 
Wer seine private Wallbox zu einer öffentlichen Ladestation macht, kriegt einen Teil des Stroms über den Handel mit Treibhausminderungsquoten (THG-Quoten) erstattet. Foto: Chargepoint
Strom laden – und Geld verdienen
Wer seine private Wallbox zu einer öffentlichen Ladestation macht, kriegt einen Teil des Stroms über den Handel mit Treibhausminderungsquoten (THG-Quoten) erstattet. Foto: Chargepoint

Wer aber ein Gewerbe betreibt und auf seinem Betriebshof die Ladepunkt öffentlich zugänglich macht, könnte von der Regelung profitieren. Der gewerbliche Vermittler „eQuota“ aus Berlin zahlt bei selbst erzeugter Energie aus der Solaranlage sogar 0,35 Euro pro Kilowattstunde an den Wallbox-Besitzer.

Wird Ökostrom vom Stromversorger bezogen, gibt es 0,20 Euro. Das ist immerhin das Doppelte von dem, was „Zusammen Stromen“ ausschüttet. Das macht das Unternehmen aber nur, wenn die Ladepunkte tatsächlich öffentlich angeboten werden. Wir haben schon mit großen Unternehmen darüber diskutiert, die diese Schwachstelle im Gesetz ausnutzen wollten. Das führt meines Erachtens aber nur zu Vertrauensproblemen im Markt“, sagt Benedikt Gerber, Geschäftsführer von eQuota.

Smartes Angebot „im Graubereich“

Das Angebot von „Zusammen Stromen“ sei smart, aber definitiv im Graubereich, sagt Gerber. „Auch wir halten davon ehrlich gesagt gar nichts, weil es eine absichtliche Doppel-Anrechnung der eigenen Mengen ist. Das hilft dem Klima am Ende gar nichts, im Gegenteil, es werden Quoten erzeugt, die es nicht gibt. Solchen Praktiken werden die Behörden hoffentlich relativ schnell einen Riegel vorschieben“, sagt Benedikt Kirpes, Geschäftsführer von Green Trax, die hinter dem Angebot von Fairnery.org stehen.

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Bei der Prämie für die THG-Quote geht der Gesetzgeber von pauschal 2.000 kWh Strom aus, die ein E-Auto-Halter pro Jahr lädt. Dabei ist es egal, wo das passiert. Lädt der Halter an seiner privaten Wallbox, die er jetzt auch noch beim Bundesumweltamt anmeldet, kassiert er doppelt für die Strommenge.

Zum Streit dürfte es kommen, wenn eines Tages tatsächlich ein fremder E-Autofahrer vor der Haustür steht und an der öffentlichen Wallbox laden möchte. Das könnte durchaus der Fall sein, denn mit der Anmeldung bei der Bundesnetzagentur geht ein Eintrag in der öffentlichen Ladesäulenkarte einher. Sie ist Grundlage für etliche Lade-Apps. Doch kein privater Wallbox-Besitzer dürfte Interesse daran haben, hier aufzutauchen. „Zusammen Stromen“ weist Interessenten ausdrücklich darauf hin, dass man dem Eintrag der Adresse und der Wallbox-Daten in der Ladesäulenkarte widersprechen kann. Es erfährt also niemand von diesem eigentlich öffentlichen Ladepunkt.

Es geht um viel Geld

Dass es im Markt der Vermittler um viel Geld geht, zeigt eine Eigenwerbung von „Zusammen Stromen“. Danach wurden im laufenden Jahr bereits zehn Millionen Euro ausbezahlt. Der Vermittlungsmarkt ist mit über 100 Unternehmen sehr gut besetzt. Neben neu gegründeten Vermittlern tummeln sich hier Stromanbieter, Automobilclubs und Kraftstoffhändler.

Der Wettbewerb entscheidet sich über die geringste Provision, die ein Vermittler für seine Arbeit mit dem THG-Quoten-Verkauf berechnet. Zusätzlich wird mit Freunde-Bonus, Spendenoptionen und Sofortauszahlungen um die Gunst der Kunden geworben. Oft ist auch Augenwischerei im Spiel. Ein Vermittler platzierte im Kleingedruckten, dass die ausgelobte THG-Prämie für zwei statt nur ein Kalenderjahr gilt.

Die Bundesnetzagentur kennt zum Stichtag 1. Juli diesen Jahres 63.570 öffentliche Ladepunkte in Deutschland. Davon laden 84 Prozent mit bis zu 22 kW. Genauer klassifiziert es die Behörde nicht. Private Wallboxen laden typischerweise mit bis zu 11 kW. Nimmt die Zahl dieser Ladepunkte zum kommenden Stichtag sprunghaft zu, dürften viele Wallbox-Besitzer vom Prämien-Angebot Gebrauch gemacht haben.

Dass weitere Vermittler neben „Zusammen Stromen“ auf den Zug aufspringen, ist sehr wahrscheinlich. Der Anbieter „Wir kaufen Deine THG.de“ hat bereits angekündigt, ab September die Anmeldung der Ladepunkte auch für Privatbesitzer zu übernehmen.

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