Nach der Glühbirne verschwindet in der EU nun auch die Halogenlampe vom Markt. Wir sparen uns die Wortspiele mit den ausgehenden Lichtern in den Produktionshallen, trotzdem bemerkenswert, wie die ehemals unbeliebte LED den nächsten technologischen Vorgänger vom Markt drängt.

Mit ein wenig Hilfe der EU, muss man auch in diesem Fall hinzufügen. Die sogenannte Ökodesign-Richtlinie stellt nämlich mittlerweile so strenge Anforderungen an die Energieeffizienz von Produkten, dass die Produktion von Leuchten der Energieklasse D mit ungebündeltem Licht nun nicht mehr möglich ist.

Verlängerungen und Ausnahmen für Halogen-Lampen

Eigentlich hätten die Halogenlampen schon 2016 vom Markt verschwinden sollen. Damals entschieden sich die EU-Staaten jedoch für eine Fristverlängerung. Und auch jetzt ist der Abverkauf für Händler und die Nutzung weiter gestattet.

Stattdessen werden künftig hauptsächlich Energiesparlampen und LEDs in den Regalen liegen. Ausnahmen wird es etwa für platte Spotlampen, wie sie bei Deckenstrahlern genutzt werden, und für Halogenlampen in Schreibtischlampen oder Flutlichtern geben.

Seit 2012 sind in der EU konventionelle Glühlampen verboten. Und seit 2015 sind auch Energiesparlampen mit sehr hohem Quecksilberanteil nicht mehr erlaubt.

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