Die Bundesregierung will zur Anschaffung von Elektroautos als Dienstwagen steuerliche Anreize schaffen. Bisher muss ein Arbeitnehmer, der seinen Firmenwagen privat nutzt, monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern – für Elektro- und Hybridfahrzeuge soll es künftig einen halbierten Satz von 0,5 Prozent geben.

Einen entsprechende Regelung hat das Kabinett jetzt beschlossen. Die Länder müssen den Plänen noch im Bundesrat zustimmen. Seit Februar war ein solches Privileg „geprüft“ worden.

Der halbierte Satz bei der Dienstwagenbesteuerung für Elektroautos soll für Fahrzeuge gelten, die vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden.

Bei der bisherigen Regelung gelten E-Autos als Dienstwagen wegen bislang höherer Anschaffungskosten finanziell als unattraktiv. Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag einen reduzierten Satz bei der Dienstwagenbesteuerung vereinbart. Auch das Dieselprivileg, das zu deutlich niedrigeren Treibstoffkosten (und Steuereinnahmen) im Vergleich zu Benzin führt, gibt es aus ähnlichen Erwägungen.

Korrektur: Nachdem das Bundeskabinett die Regelung beschlossen hat, haben wir den Artikel aktualisiert.

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