Die Hände vom Lenkrad nehmen, sich zurücklehnen – und das Auto sich vollautonom durch den engen Stadtverkehr schlängeln lassen: Viele haben eher ein mulmiges Gefühl bei dem Gedanken, die Kontrolle über das Auto an einen Computer abzugeben. Im Zweifel packt man lieber selbst an und fühlt sich damit sicherer.

Doch das Gefühl täuscht: Denn nach Einschätzung von Experten könnte das vollautomatisierte Fahren für deutlich mehr Sicherheit auf der Straße sorgen. Bundesweit hat die Polizei im Jahr 2016 mehr als 2,5 Millionen Verkehrsunfälle erfasst, bei denen Sachschaden von gut 34 Milliarden Euro entstand.

Wenn Autos künftig vollautomatisch fahren, könnten diese Zahlen stark gesenkt werden. Denn, so schreibt beispielsweise der ACE Auto Club Europa: Maschinen werden nie müde, sie können schneller reagieren als der Mensch und sie können gleichzeitig mehrere Objekte im Blick behalten. Dies werde mehr Verkehrssicherheit schaffen.

Risiken beim teilautomatisierten Fahren

Doch bis Autos vollautomatisch durch die Straßen fahren wird es noch dauern. „Kurzfristig darf man sich nicht zu viele Hoffnungen machen“, warnt Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer (UDV), zum Auftakt des 56. Verkehrsgerichtstags. Bei der Konferenz rund ums Straßenverkehrsrecht wird bis Freitag in Goslar auch über das Thema „Automatisiertes Fahren“ diskutiert.

Bis zum vollständig autonomen Fahren wird noch Zeit vergehen, teilautomatisiertes Autofahren dagegen, bei dem die Fahrer das Fahrzeug überwachen müssen, werde es schon bald geben. Dort sieht Brockmann aber noch große Risiken, denn was die Sicherheit angeht gibt es in dem Bereich noch einige ungelöste Probleme und Fragen.

Wie aufmerksam müssen Fahrer sein?

Eine dieser Fragen betrifft die Rolle des Fahrers: Nach der jüngsten Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ist es Fahrern erlaubt, sich während einer hoch- und vollautomatisierten Fahrt vom Verkehrsgeschehen abzuwenden. Sie müssen aber so aufmerksam bleiben, dass sie die Fahrzeugsteuerung unverzüglich übernehmen könnten, wenn das System sie dazu auffordert oder sie erkennen, dass das System mit der aktuellen Verkehrssituation offensichtlich nicht klar kommt.

Was genau allerdings ausreichende Aufmerksamkeit bedeutet ist nach Ansicht des ADAC noch nicht geklärt. Während der Fahrt beispielsweise mit dem Tablet im Internet surfen, Zeitung lesen oder schlafen? Genaue Regelungen, was erlaubt ist und was nicht, gibt es noch nicht.. „Die Nutzer benötigen Rechtssicherheit“, sagt der Verkehrsjurist Markus Schäpe.

Übergabe zwischen Computer und Fahrer dauert zu lange

Siegfried Brockmann sieht noch ein ganz anderes Problem: „Die meisten Fahrer dürften nicht in der Lage sein, das Kommando in Sekundenschnelle selbst zu übernehmen, wenn das System aussteigt“, meint der Unfallforscher. Und dass teilautomatische Systeme aussteigen geschehe häufig, etwa bei einer fehlenden Fahrbahnmarkierung oder bei plötzlich einsetzendem Schneefall.

Nach dem derzeitigen Stand müssten Fahrer dann in der Lage sein, innerhalb von vier Sekunden die vollständige Kontrolle über das Fahrzeug zu übernehmen. „Unsere Studien zeigen allerdings, dass man mindestens zwölf Sekunden dazu braucht“, sagt Brockmann. In den Sekunden dazwischen hat niemand die Kontrolle – entsprechend hoch ist das Unfallrisiko.

„Grundsätzlich können autonom fahrende Autos und Lkw zwar einen Gewinn für die Verkehrssicherheit darstellen, wenn sie fehlerfrei funktionieren“, glaubt der Unfallforscher. „Aber die Technik muss besser werden. Solange es die Industrie nicht schafft, ausreichend lange Vorwarnzeiten für die Kontrollübernahme zur Verfügung zu stellen, dürfen solche Fahrzeuge nur von professionellen Testfahrern bewegt werden.“

Haftung bei Unfällen immer noch unklar

Beim Verkehrsgerichtstag geht es auch um die Frage, wer haftet, wenn ein automatisiertes Fahrzeug an einem Unfall beteiligt ist: Fahrer, Halter, Hersteller oder Versicherer. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen müssen dringend geklärt werden, auch wenn das automatisierte Fahren noch in weiter Ferne liege.

Für den ADAC ist klar: Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss alle Schäden regulieren. Sollte ein Unfall durch die automatische Fahrfunktion verursacht worden sein, müsse die Versicherung des Herstellers übernehmen. Ähnlich steht es in einem Papier der Verbraucherzentrale Bundesverband zum Verkehrsgerichtstag. Denn nur der Hersteller habe Einfluss auf die Sicherheit seiner Produkte.

Die Kfz-Haftpflichtversicherer sehen keinen großen Handlungsbedarf. „Kommen Dritte beim Betrieb eines Fahrzeugs zu Schaden, spielt es für eine Entschädigung durch die Versicherung keine Rolle, wer oder was einen Unfall verursacht hat“, sagt ein Sprecher des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherer (GDV). „Unfälle durch automatisierte Fahrzeuge sind davon heute schon ebenso umfasst wie etwaige Unfälle, die infolge eines Hackerangriffs auf vernetzte Autos entstehen.“

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