Nächste Runde im Streit zwischen Artega und Microlino: Das Münchner Landgericht hat Klaus Dieter Frers per einstweiliger Verfügung untersagt, seine Version eines elektrischen Kabinenrollers im Look der BMW Isetta zu vertreiben. Daraufhin hat Frers jetzt per Pressemitteilung seine Sicht der Dinge verbreitet. Er kündigt an, mit allen juristischen Mitteln, gegen die für ihn „völlig überraschende“ Gerichtsentscheidung vorzugehen. Und er will seinerseits alles versuchen, „eine Vermarktung des Microlino aus anderer Quelle unmöglich“ zu machen.

Leidtragende des Streits sind die Kunden, die gerne einen der rundlichen Zweisitzer mit bis zu 200 Kilometer Reichweite und einem Spitzentempo von 90 Kilometern pro Stunde fahren wollen. Wann sie die ersten Fahrzeuge übernehmen können, ist völlig offen. Entstanden ist die Auseinandersetzung, nachdem Frers, zu dessen Firmenreich im nordrhein-westfälischen Delbrück auch der Autozulieferer Paragon und der Batteriespezialist Voltabox gehören, 2018 die Tecno Meccanica Imola (TMI) übernommen hatte. Die norditalienische Firma sollte für die Schweizer Familie Ouboter den von ihr Microlino getauften Kabinenroller serienreif machen und fertigen. Vater Wim und seinen beiden Söhne Merlin und Oliver hatten ursprünglich die Idee gehabt, eine moderne, emissionsfreie Variante des Fünfzigerjahre Kultgefährt zu bauen.

Artega-Chef Klaus Dieter Frers hat neue Details zum Karolino veröffentlicht, dem Elektro-Kabinenroller im Retrolook - den er eigentlich für die Schweizer Microlino AG fertigen sollte. Und sendet beschwichtigende Signale. Elektroauto

„Gleiche Vertriebsrechte wie Micro Mobility“

Im Mai gab dann Frers bekannt, ein eigenes Modell unter dem Namen Karolino vermarkten zu wollen. Er sieht sich im Recht, wie er jetzt begründet, weil er davon ausgeht, dass „der zwischen TMI und der Micro Mobility Systems AG der Ouboters im Jahr 2016 geschlossene Kooperationsvertrag zur Entwicklung und Vermarktung des Microlino diverse Klauseln“ enthalte, „die kartellrechtlich nichtig sind“. Daher habe Artega International (Nachfolger der TMI) „automatisch die gleichen europäischen Vertriebsrechte am Entwicklungsergebnis, das wegen der 50:50 Kostenverteilung beiden Vertragsparteien gemeinsam zustehe“.

Die Ouboters sehen das naturgemäß anders und erwirkten im August bereits ein erstes Urteil gegen Frers beim Oberlandesgericht München. Das hielt den Unternehmer aber nicht davon ab, auf der Frankfurter Automobilausstellung Anfang September eine überarbeitete Version des Kabinenrollers jetzt unter dem Namen Karo zu präsentieren (siehe Foto oben, links der Microlino, rechts der Karo). Die Auslieferung einer ersten Version sollte noch dieses Jahr erfolgen.

Großauftrag von Daimler verschafft den Ouboters Atemluft

Daraufhin haben die Ouboters nun den zweiten Gerichtsentscheid erwirkt, der erneut Frers Pläne durchkreuzt. Schon in Frankfurt zeigte sich Oliver Ouboter im Gespräch mit EDISON frustriert von dem Rechtsstreit und war skeptisch, ob eine schnelle Einigung möglich ist – „auch wenn die Tür dafür noch offen“ sei, wie Frers jetzt erneut erklärte.

Microlino hatte ursprünglich auch vorgehabt, in diesem Jahr die ersten Kabinenroller auszuliefern. Doch werde angesichts des Streits daraus nichts, sagte Oliver Ouboter in Frankfurt. Die Familie arbeite zwar intensiv an einem Plan B – sprich an der Fertigung mit einem anderen Partner – doch vor 2020 sei ein Verkaufsstart nicht realistisch.

Zumindest verschafft ein Großauftrag von Daimler der Schweizer Unternehmerfamilie finanziellen Spielraum. Sie sollen für die Stuttgarter einen elektrischen Tretroller entwickeln – dem Kerngeschäft ihrer Firma Micro Mobility. Auf den Markt kommen soll der E-Scooter im kommenden Jahr.

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