Mit einiger Verzögerung haben Bundestag und Bundesrat diese Woche die Reform des Wohnungseigentums-Modernisierungsgesetz (WEG) endlich auf den Weg gebracht. Der Bundestag stimmte der Novelle am Donnerstag (17.9.) zu, der Bundesrat dürfte in der Sitzung am 9. Oktober grünes Licht geben. Die Reform soll den Ausbau von privater Ladeinfrastruktur und auch energetische Sanierungen von Wohngebäuden leichter machen.

Wesentlicher Punkt der Novelle: Künftig müssen bei baulichen Maßnahmen wie etwa einer Fassadendämmung oder auch der Installationen einer Ladestation für ein Elektroauto nicht mehr alle Eigentümer zustimmen – es reicht eine einfache Mehrheit. Bei der Fassadendämmung müssen die Kosten die zustimmenden Parteien tragen – es sei denn, der Beschluss erfolgte mit mehr als zwei Dritteln Mehrheit, die 50 Prozent der Eigentumsanteile umfassen. In dem Fall werden dann die Kosten auf alle umgelegt.

Die Installation einer Wallbox muss von der Eigentümerversammlung als „angemessene bauliche Veränderung“ künftig grundsätzlich genehmigt werden, „wenn ein berechtigtes Interesse an der Maßnahme besteht“, „die Maßnahme nicht die Eigenart der Wohnanlage ändert“ und sie nicht mit „unverhältnismäßigen Kosten verbunden“ (etwa zur Ertüchtigung des Hausnetzes) ist.

Die Kosten dafür trägt allerdings allein der Nutzer der Ladestation. Dafür gebührt aber auch nur ihm die Nutzung der Anlage. Allerdings kann die Versammlung der Wohnungseigentümer auch „eine abweichende Verteilung der Kosten und Nutzungen beschließen“ – für den Fall, dass sich später auch andere Bewohner der Anlage ein Elektroauto oder ein E-Motorrad zulegen und die Lademöglichkeit auf dem Parkplatz oder in der Tiefgarage nutzen wollen.

Wer ein E-Fahrzeug kauft, muss in Garage oder Stellplatz nicht automatisch eine teure Wallbox installieren. Es genügt oft der vorhandene Stromanschluss - wenn ein paar Bedingungen erfüllt sind. Laden

Trotzdem dürfte es auch in Zukunft in Eigentümerversammlungen in der Angelegenheit noch manche hitzige Diskussionen geben. Beispielsweise, wo die Ladestation Platz findet. Denn das Gesetz soll einem Wohnungseigentümer ausdrücklich nicht das Recht geben, „ein zu ladendes Fahrzeug für die Zeit des Ladevorgangs im Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums abzustellen. Fehlt es an einem solchen Recht, ist die Herstellung einer Lademöglichkeit nicht angemessen“, heißt es in dem Gesetzestext. Gemünzt ist die Passage beispielsweise auf den Fall, dass eine Wallbox aus technischen Gründen nicht an einem Parkplatz in der Tiefgarage montiert werden kann, die der Wohnung fest zugeordnet ist. Dann müssten Flächen aus dem Gemeineigentum dafür reserviert werden.

Reform soll im November in Kraft treten

Trotzdem gilt der Schritt als ein wesentlicher Baustein beim Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur für Elektroautos, die sich bislang vor allem auf Eigenheimbesitzer stützt. In Deutschland gibt es allerdings auch rund zehn Millionen Eigentumswohnungen. Und deren Bewohner stießen bei Eigentümerversammlungen in der Vergangenheit oft auf massiven Widerstand, wenn sie die Einrichtung einer Ladestation für ihr Elektroauto beantragten.

Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundes und der Länder hatte deshalb schon im Sommer vergangenen Jahres eine Reform des WEG eingeleitet. Doch der Weg bis zur Umsetzung war holprig: Ein erster Entwurf des Bundesjustizministeriums scheiterte im Frühjahr in erster Lesung. Ein Knackpunkt war die Frage, wer die Kosten für die Ertüchtigung des Stromnetzes trägt, die bei der Montage mehrerer Wallboxen erforderlich sein könnte.

Die Reform schaffe die Möglichkeit, den massiven Modernisierungsstau in vielen Anlagen aufzulösen, erklärte nun der verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak. Investitionen könnten zudem in den Umbau und Einbau der Ladeinfrastruktur für Elektroautos fließen. Nach dem Willen der Großen Koalition soll das Gesetz noch im November in Kraft treten.

Zustimmung zur Reform kam bereits unter anderem vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Die Vereinfachung für
den Ausbau der Ladeinfrastruktur seien vor allem deshalb wichtig, da sich der Erfolg der Elektromobilität vor allem im Privaten entscheiden werde, erklärte Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Verbandes. „Der gesicherte Zugang zu Lademöglichkeiten gehört zu den wichtigsten Grundvoraussetzungen für den Kauf eines Elektrofahrzeugs.“ Es sei zudem wichtig, dass auch andere bauliche Modernisierungen, wie der Einbau effizienterer Heizungen oder einer PV-Anlage mit den neuen Regelungen einfacher möglich sein werden, so Andreae.

Stromanschlüsse nur in wenigen Tiefgaragen

Auch der ADAC äußerte sich positiv: „Elektro-Autos sollen sinnvollerweise dort geladen werden können, wo sie für längere Zeit stehen – das ist vor allem zu Hause der Fall“, sagte Technikpräsident Karsten Schulze. „Für viele E-Auto-Nutzer in Mehrfamilienhäusern war die gesetzliche Lage bislang eine große Hürde für den Zugang zur eigenen E-Ladesäule. Daher ist es richtig und wichtig, dass der Gesetzgeber nun endlich die Voraussetzungen dafür schafft, dass die Nutzer von E-Autos einfacher in privaten Sammel- und Tiefgaragen laden können.“

Eine ADAC-Studie hatte 2019 ergeben, dass nur vier Prozent der bundesweit rund 4800 untersuchten Tiefgaragen mit mehr als zehn Stellplätzen über einen Stromanschluss und lediglich zwei Prozent über eine Ladesäule oder Wallbox verfügten.

In Kooperation mit dem Branchendienst energate.

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