Seit dem 19. Mai 2026 läuft die neu aufgelegte staatliche E-Auto-Förderung des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), verwaltet vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Nun liegt der erste monatliche Auswertungsbericht (pdf) mit Stichtag 1. August 2026 vor. Die Zahlen zeichnen das Bild eines Förderprogramms, das sein primäres Ziel – die Demokratisierung der Elektromobilität in unteren und mittleren Einkommensschichten – im Wesentlichen erreicht, zugleich aber durch eine auffällige Regelungslücke in den kommenden Monaten in Berlin noch Kontroversen schürt.

Die Kernzahlen auf einen Blick

Innerhalb der ersten zweieinhalb Monate wurden bundesweit 26.875 Anträge von der BAFA bewilligt. Das entspricht einem bisher ausgezahlten Fördervolumen von rund 117 Millionen Euro. Zur Erinnerung: Die Bundesregierung hat für das Programm aus dem Klima- und Transformationsfonds drei Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, um damit bis zum regulären Ende der Legislaturperiode bis zu 800.000 Teil- und Vollzeitstromer neu in den Verkehr zu bringen.

Die Auswertung der bisherigen Anträge zeigt ein interessantes Bild:

  • Antriebsart: Der Wandel zur rein batterieelektrischen Mobilität spiegelt sich deutlich in den Daten wider. 24.794 Bewilligungen entfielen auf reine Batterie-Elektrofahrzeuge (BEV), während Plug-in-Hybride (PHEV) mit 2.081 Anträgen eine untergeordnete Rolle spielen.
  • Kauf vs. Leasing: Die Erwerbsarten halten sich nahezu die Waage. 13.689 Fahrzeuge wurden gekauft, 13.186 Fahrzeuge geleast.

Förderung trifft die Mitte der Gesellschaft

Anders als frühere Förderprogramme, die oft als Subvention für Besserverdienende kritisiert wurden, greift die neue Förderrichtlinie gezielt bei Haushalten mit kleinerem und mittlerem Budget:

  • Einkommensstruktur: Über 71 Prozent der bewilligten Anträge stammen von Haushalten mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von unter 60.000 Euro. Die einkommensschwächste Gruppe (bis 45.000 Euro) stellt mit 13.064 Bewilligungen das größte Kontingent dar.
  • Familienbonus: 9.833 geförderte Anträge gingen an Haushalte mit mindestens einem förderrelevanten Kind (davon 6.568 Haushalte mit zwei oder mehr Kindern). Haushalte ohne Kinder machen mit 17.042 Bewilligungen den Hauptteil aus.
Tesla Model Y 
Das Elektroauto aus dem deutschen Werk in Grünheide kostet in der Basisausführung weniger als 40.000 Euro. Inklusive E-Auto-Förderung und Tesla-Zuschuss von 2000 Euro aktuell sogar nur 32.000 Euro. Zudem locken 525 Kilometer Reichweite. Foto: Tesla
Tesla Model Y
Das Elektroauto aus dem deutschen Werk in Grünheide kostet in der Basisausführung weniger als 40.000 Euro. Inklusive E-Auto-Förderung und Tesla-Zuschuss von 2000 Euro aktuell sogar nur 32.000 Euro. Zudem locken 525 Kilometer Reichweite. Foto: Tesla

Modell-Ranking: Pragmatische E-Autos an der Spitze

Bei der Wahl der Fahrzeuge dominieren alltagstaugliche Kompakt- und Mittelklassemodelle sowie kompakte SUVs.

  • Konzern-Top-3: Die Volkswagen AG führt die Konzernwertung mit insgesamt 6.239 Bewilligungen klar an, gefolgt von Tesla, Inc. (4.590) und Stellantis (3.838). Die Hyundai Motor Group folgt auf Rang 4 mit 2.973 Anträgen.
  • Marken-Top-3: Als Einzelmarke steht Tesla mit 4.590 Fahrzeugen unangefochten an der Spitze, gefolgt von Skoda (2.636) und Cupra (1.617). VW landet als Einzelmarke mit 1.473 Anträgen auf Platz 5. Wider Erwarten profitieren chinesische bislang nur in geringem Maße von der E-Auto-Prämie.
  • Beliebteste Modelle:
    1. Tesla Model Y: 3.067 Bewilligungen;
    2. Tesla Model 3: 1.517 Bewilligungen;
    3. Hyundai Inster: 1.092 Bewilligungen;
    4. Skoda Elroq 85: 728 Bewilligungen;
    5. Fiat 500e: 647 Bewilligungen;
    6. Citroën ë-C3: 620 Bewilligungen.

Dass volumenstarke Einsteiger- und Kompaktmodelle wie der neue Hyundai Inster, der Citroën ë-C3 oder der Skoda Elroq so weit vorne rangieren, unterstreicht den Erfolg der sozialen Staffelung.

Die Luxus-Lücke: Staatliche Subventionen für Sechsstellige Boliden

Trotz der positiven Bilanz in der Breite sorgt ein Detail der Förderrichtlinie für erhebliche Diskussionen: Während die Bundesregierung strikte Einkommensobergrenzen für Antragsteller festgelegt hat (in der Regel bis 80.000 Euro für Single-Haushalte, max. 90.000 Euro für Familien mit Kindern), fehlt bislang wie bei der früheren Förderung unverständlicherweise eine Obergrenze für den Bruttolistenpreis des Fahrzeugs.

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Bislang kennt die neue E-Auto-Förderung der Bundesregierung keine Obergrenze beim Fahrzeugpreis. Wenn das Haushaltseinkommen entsprechend gering ist und noch zwei Kinder im Haus sind, wird auch die Anschaffung der elektrischen G-Klasse bezuschusst. Bild: MB
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Bislang kennt die neue E-Auto-Förderung der Bundesregierung keine Obergrenze beim Fahrzeugpreis. Wenn das Haushaltseinkommen entsprechend gering ist und noch zwei Kinder im Haus sind, wird auch die Anschaffung der elektrischen G-Klasse bezuschusst. Bild: MB

Die BAFA-Statistik zeigt, dass dadurch auch hochpreisige Luxusfahrzeuge staatlich bezuschusst werden:

  • Porsche: Insgesamt wurden 36 Fahrzeuge der Marke bewilligt, darunter der Macan 4 (17-mal), der Macan Turbo (ab 117.800 Euro) sowie der Taycan 4S (ab 122.000 Euro) – Elektroautos, die sich Normalverdiener nicht leisten können. Zumal sie als Privatwagen, nicht als Dienstwagen zugelassen werden müssen.
  • Mercedes-Benz: Neben Modellen wie dem EQA flossen Fördergelder u. a. in einen Mercedes-Benz EQS 450+ und sogar in eine vollelektrische G-Klasse (G 580 EQ). Letzterer startet schon in der Basisausführung bei knapp 130.000 Euro.
  • BMW: Auch Oberklasse-Stromer wie der BMW i7 eDrive50 (ab 127.000 Euro) und der Plug-in-Hybrid XM 50e (ab 135.500 Euro) tauchen in der Förderliste auf.

Zwar machen diese Luxusfahrzeuge absolut betrachtet nur Bruchteile der knapp 27.000 Fälle aus, sie verdeutlichen jedoch ein systemisches Schlupfloch: Personen, die die Einkommenskriterien erfüllen (etwa durch entsprechende Gestaltung des zu versteuernden Einkommens oder Vermögenswerte), können teure Oberklassewagen mit staatlicher Unterstützung anschaffen oder leasen, da Fahrzeughalter und Förderberechtigter nicht zwingend identisch sein müssen. So kann das Auto etwa auf die Großeltern oder auch den Nachwuchs im Studium oder in der Ausbildung zugelassen werden – wer es fährt, wird nicht kontrolliert und ist auch eher ein Fall für die Steuerfahndung.

Nachbesserungen im Herbst

Alles in allem jedoch scheint die neue E-Auto-Förderung jedoch ihren Zweck zu erfüllen: Die Antriebswende auf der Straße zu beschleunigen. Der Markthochlauf wird primär auch dort unterstützt, wo hohe Anschaffungskosten bisher die größte Hürde darstellten – bei Familien sowie kleinen und mittleren Haushaltseinkommen. Wenn das Bundesumweltministerium jedoch politische Kritik vermeiden und das Förderbudget effizient einsetzen will, dürfte an einer nachträglichen Deckelung des maximal förderfähigen Fahrzeugpreises kaum ein Weg vorbeiführen. Einige Koalitionsvertreter haben für den Herbst bereits Reform der E-Auto-Förderung gefordert.

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