Elektroautos sind in der Zulassungstatistik auf dem Vormarsch. Wer ein Batterieauto oder einen Plug-in Hybrid fährt, profitiert von steuerlichen Vorteilen und hat obendrein ein gutes Umwelt-Gewissen. Weitere Vorteile gibt es, wenn Autofahrer ein sogenanntes E-Kennzeichen beantragen. Mancherorts dürfen Fahrer von Autos mit so einem E-Nummernschild ohne Gebühr parken, können gratis laden oder auf der Busspur fahren – wenn die jeweilige Kommune vor Ort die Voraussetzungen dafür geschaffen hat. Welche Voraussetzungen nötig sind und wie das E-Kennzeichen ans Fahrzeug kommt, erklärt dieser Beitrag.

Wofür steht das „E“ auf dem Kfz-Kennzeichen?

Viele kennen sicher die klassischen H-Kennzeichen für Oldtimer. Diese erlauben es beispielsweise, mit einem historischen Fahrzeug auch ohne Abgasreinigung in einer Umweltzone zu fahren. Neu sind E-Kennzeichen für Elektroautos und Plug-in-Hybride. Eingeführt wurde das 2015 mit dem Elektromobilitätsgesetz (kurz: EmoG). Das „E“ auf dem Kennzeichen steht, na klar, für „Elektro“. Ein Elektromotor ist zwingende Voraussetzung dafür, dass ein Fahrzeug ein E-Kennzeichen nutzen darf. Allerdings ist das E-Kennzeichen nicht verpflichtend. Fahrzeughalter können selbst entscheiden, ob sie ein solches Nummernschild an ihrem Elektroauto anbringen möchten oder nicht.

Stecker muss sein 
Um ein E-Kennzeichen beantragen zu können, muss der Akku des Elektroautos von außen aufladbar sein. Plug-in Hybriden müssen (ja nach Erstzulassung) mit einer Akkuladung zumindest 30 Kilometer rein elektrisch fahren können.
Stecker muss sein
Um ein E-Kennzeichen beantragen zu können, muss der Akku des Elektroautos von außen aufladbar sein. Plug-in Hybriden müssen (ja nach Erstzulassung) mit einer Akkuladung zumindest 30 Kilometer rein elektrisch fahren können.

Für „außen aufladbare“ Hybridfahrzeuge (also die mit Stecker) gibt es eine wichtige Voraussetzung zum Führen eines E-Kennzeichens. Sie dürfen nicht mehr als 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen und müssen eine elektrische Mindestreichweite von 40 Kilometern nachweisen können. Teilzeitstromer, die vor dem 1. Januar 2018 erstmals zugelassen wurden, müssen wenigstens 30 Kilometer rein elektrisch fahren können. Ob ein Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt, erfahren Interessierte beim Händler oder der Autowerkstatt.

So beantragen Autobesitzer das E-Kennzeichen

Das E-Kennzeichen wird, wie jedes andere Kennzeichen, auf der Zulassungsstelle der Kommune beantragt. Die Halter von Elektroautos haben die Wahl, ob sie das Kennzeichen bei der Zulassung beantragen oder es nachträglich für ihr Auto haben möchten. Folgende Unterlagen sind notwendig, um das E-Kennzeichen zu beantragen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (ehemals Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • TÜV-Bescheinigung
  • Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
  • eVB-Nummer des Fahrzeugs als Nachweis über die Kfz-Versicherung
  • falls vorhanden: alte Nummernschilder des Autos
  • Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen, hier funktioniert entweder eine Datenbestätigung oder ein Herstellernachweis

Neben der Zulassungsgebühr von rund 30 Euro kommen die Kosten für die eigentlichen Nummernschilder auf Fahrzeughalter zu. Die Nummernschilder lassen sich an vielen Orten kaufen, oft lohnt ein Preisvergleich. Die meisten örtlichen Händler bieten klassische Alu-Schilder an. Wer eine modernere Variante haben möchte, setzt auf innovative 3D-Kunststoff-Nummernschilder. Es gibt die Kunststoff-Schilder in verschiedenen Farben und Aufmachungen, wodurch das E-Kennzeichen einen modernen Anstrich erhält. Alle Arten an E-Kennzeichen können hier betrachtet werden. Auch verschiedene Längen oder eine ausgefallene Carbon-Optik sind möglich.

Sonderparkplatz für Stromer
Viele Städte haben für Elektroautos Stellplätze reserviert, oft in kombination mit einer Lademöglichkeit. Zumindest für die Dauer des Ladevorgangs kann hier kostenlos geparkt werden. Und in der Vergangenheit gab es den Strom gratis hinzu.
Sonderparkplatz für Stromer
Viele Städte haben für Elektroautos Stellplätze reserviert, oft in kombination mit einer Lademöglichkeit. Zumindest für die Dauer des Ladevorgangs kann hier kostenlos geparkt werden. Und in der Vergangenheit gab es den Strom gratis hinzu.

Natürlich ist es möglich, das E-Kennzeichen mit einer innovativen Buchstaben-Zahlenkombination zu erhalten. Die Kosten für das Wunschkennzeichen liegen bundeseinheitlich bei 12,80 Euro. Wichtig ist hier, die Anzahl an Buchstaben und Zahlen nicht zu überschreiten. Insgesamt darf das Kfz-Kennzeichen nur acht Stellen inklusive Gemeinde-Kennung haben. Kommt beim Elektroauto das „E“ hinzu, dürfen Halter noch aus einem bis zwei Buchstaben und einer bis drei Zahlen ihre Lieblingskombination entwerfen. Wie viele Buchstaben und Zahlen möglich sind, hängt von der Länge der Unterscheidungskennung ab.

Anzahl Buchstaben UnterscheidungskennzeichenMögliche Anzahl BuchstabenMögliche Anzahl Zahlen
1 Buchstabe (B für Berlin, E für Essen, etc.)1 bis 2 Buchstaben1 bis 4 Zahlen, unabhängig ob 1 oder 2 Buchstaben
2 Buchstaben (BO für Bochum, BN für Bonn, etc.)1 bis 2 Buchstaben1 bis 4 Zahlen bei 1 Buchstaben, 1 bis 3 Zahlen bei 2 Buchstaben
3 Buchstaben (HSK für Hochsauerlandkreis, HRO für Hansestadt Rostock, etc.)1 bis 2 Buchstaben1 bis 3 Zahlen bei 1 Buchstaben, 1 bis 2 Zahlen bei 2 Buchstaben

Wichtig: Nachdem das Wunschkennzeichen bestellt, bezahlt und abgeholt ist, müssen Fahrzeughalter noch einmal auf der Zulassungsstelle erscheinen, damit das Kennzeichen mit den notwendigen Zulassungs- und Prüf-Plaketten versehen wird. Erst dann darf das Elektroauto mit diesen Kennzeichen gefahren werden.

Die wichtigsten Vorteile der Anschaffung eines E-Autos

Wer in ein Elektroauto investiert, profitiert von einigen Vorteilen. Elektroautos sind prinzipiell umweltfreundlicher als Verbrenner. Und die Betriebs- und Wartungskosten sind in der Regel niedriger als die von benzin- oder dieselgetriebenen Autos. Darüber hinaus gibt es weitere Vorteile, die Autofahrer genießen, wenn sie sich ein E-Kennzeichen anschaffen. Welche das sind, erklären wir hier.

  1. Kauf und Betrieb des Elektroautos wird gefördert

Zwar sind Elektro- und Hybridautos in der Anschaffung zunächst teurer als herkömmliche Verbrenner, dennoch kann sich der Kauf auszahlen. Es gibt verschiedene finanzielle Anreize, die Verbraucher zum Kauf eines Elektroautos anregen sollen. Der Umweltbonus für die Anschaffung von Elektroautos wird zwar nun bis 2025 schrittweise heruntergefahren. Und für Plug-in Hybride gibt es seit diesem Jahr überhaupt keine Kaufprämie mehr. Dennoch lohnt der Umstieg nach wie vor.

So fördert der Staat den Kauf von Elektroautos weiterhin steuerlich. Beim Kauf eines E-Fahrzeugs entfällt für die ersten 10 Jahre die Kfz-Steuer vollständig. Selbstständige, die dienstlich einen Stromer fahren, müssen die private Nutzung nur mit 0,25 oder 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises versteuern. Zum Vergleich: Bei Verbrennern veranschlagt das Finanzamt für die private Nutzung ein Prozent des Fahrzeugpreises als geldwerten Vorteil.

  • Günstiges Parken in Innenstädten

Wer darüber hinaus ein E-Kennzeichen besitzt, profitiert von weiteren Vorteilen. So gibt es in vielen Kommunen öffentliche Parkplätze und Parkhäuser mit Sonderflächen für Elektroautos. Auf diesen Flächen parken E-Autos günstiger oder sogar kostenfrei.

  • Parkplätze mit Ladestation nutzen

Im öffentlichen Raum wurden in den letzten Jahren vermehrt Ladesäulen für Elektrofahrzeuge errichtet. Mit einem E-Kennzeichen nutzen Autofahrer die dazugehörigen Parkplätze kostenfrei und können ihr Auto in verschiedenen Städten sogar kostenlos laden. Das kostenfreie Parken ist aktuell beispielsweise im Ruhrgebiet und in Mainz möglich.

  • Auf der Busspur fahren

Größere Städte verfügen über Busspuren, um den ÖPNV schneller durch viel befahrene Gegenden wie beispielsweise die Innenstadt zu befördern. Mit einem E-Kennzeichen ist es Autos in manchen Städten gestattet, diese Busspur ebenfalls zu nutzen um so schneller von A nach B zu kommen. In Düsseldorf, Karlsruhe und Dortmund stehen den E-Autos die Busspuren bereits offen.

Die Anschaffung eines E-Kennzeichens bringt also bereits heute einige Vorteile mit sich. Viele der Privilegien gelten allerdings noch nicht überall. Es lohnt sich also, bei der jeweiligen Gemeinde nachzufragen oder sich online über die jeweiligen Vorteile zu informieren. Klar ist: In Zukunft wird es immer mehr Angebote für umweltfreundliche Elektrofahrzeuge geben, die Verbraucher mit einem entsprechenden Kennzeichen nutzen können.

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3 Kommentare

  1. Sven

    Für mich ist das E-Kennzeichen völliger Schwachsinn. Statt der zusätzlichen grünen Plakette hätte eine eigene für BEV ausgereicht. Ich hab kein E-Kennzeichen. Dürfte aber in unserer Stadt öffentlich nicht laden, da die Stellplätze mit dem „Auto mit Stecker“ Schild gekennzeichnet sind. Ich will weder kostenlos parken (gibt hier eh keine Parkgebühren), noch eine Busspur noch sonstige Privilegien nutzen. Aber laden muß auch ohne E möglich sein. Da gibt es eine Lücke im Gesetz.

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  2. Stephan

    da braucht nicht mal ein Portugiese kommen. Da reicht es schon als Inländer von der einen Stadt in die anderen Stadt zu fahren. Jede Kommune hat seine eigenen Regeln und die zu finden ist meistens nicht so einfach. Da wären einheitliche Regeln mal zu begrüßen.

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  3. Jürgen Baumann

    Kommt ein Portugiese elektrisch nach München ohne E Kennzeichen. Was dem wohl blüht. Privilegien nur für Inländer?

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