Wie sich die Zeiten ändern können. Lagen die Prämien zur Treibhausgas (THG)-Minderungsquote Anfang des Jahres 2022 oftmals bei gerade einmal 250 bis 300 Euro, so hat sich das in den vergangenen Monaten deutlich gebessert – für die Besitzer von Elektroautos. Denn viele Dienstleister, die Anbieter boten für die Anmeldung zur Beteiligung am Quotenhandel Prämien zwischen 300 und 400 Euro an. Und zum Jahresende wird es noch einmal besser: Einige Anbieter zahlen für die Anmeldung des Elektroautos über das eigene Portal bis zu 450 Euro aus. Doch aufgepasst: Die Prämie für das Kalenderjahr 2022 kann zwar noch bis zum 28. Februar 2023 beantragt werden. Doch einige Anbieter zahlen ihre Rekordprämien nur, wenn der Antrag bis zum 31. Dezember eingereicht wird. Da heißt es schnell sein, damit der Antrag noch fristgerecht angenommen wird.

Handel mit Verschmutzungsrechten

Grundlage für den Handel ist die so genannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). Sie verpflichtet Mineralölunternehmen dazu, den durch ihre Treibstoffe verursachten CO₂-Ausstoß von Jahr zu Jahr zu senken. Die Höhe der jeweiligen THG-Minderungsquote legt die Bundesregierung fest: Sind es aktuell noch sieben Prozent, werden es 2030 schon 25 Prozent sein. Schafft ein Mineralölunternehmen nicht, die jährlich steigenden Quoten zu erfüllen, muss es Strafe zahlen – oder Verschmutzungsrechte nachkaufen, um die gesetzlichen Vorgaben zumindest auf dem Papier zu erfüllen.

Stromern fürs Klima 
Auch Elektro-Roller und -Motorräder können sich am Handel mit THG-Quoten beteiligen und eine hübsche Summe kassieren. Foto: Trinity
Stromern fürs Klima
Auch Elektro-Roller und -Motorräder können sich am Handel mit THG-Quoten beteiligen und eine hübsche Summe kassieren. Foto: Trinity

Und hier kommen die Besitzer von Elektroautos – oder E-Scootern, Elektro-Motorrädern und ähnlichen Fahrzeugen, aber auch öffentlich zugänglichen Ladesäulen ins Spiel: Sie können das von ihnen eingesparte Kohlendioxid in Form von Zertifikaten „weiterverkaufen“. Wegen der geringen Mengen nicht direkt an die Mineralölgesellschaften, sondern an Dienstleister, die dann das Angebot bündeln und auf dem Markt anbieten. Das Bundesumweltministerium schätzt dazu jährlich den durchschnittlichen Stromverbrauch eines Elektroautos und ermittelt auf der Basis dann die durchschnittlichen Treibhausgasemissionen des Fahrzeugs, die aufgrund der Stromproduktion in Deutschland im Vorjahr entstanden. Auf dieser Basis werden dann die handelbaren Quotenanteile errechnet.

1166,4 kg CO2-Äquivalent pro E-Auto

Für 2022 kalkulierten die Beamten in Berlin Ende 2021 eine Summe von rund 2000 kWh Ladestrom, die ein Elektroauto durchschnittlich „tankt“. Daraus ergab sich eine rechnerische Treibhausgas-Emission von 1028,16 Kilogramm CO₂-Äquivalent für ein durchschnittlich genutztes Fahrzeug mit Elektroantrieb. Weil die Stromproduktion in Deutschland aber in diesem Jahr wegen des gestiegenen Anteils der Kohlekraft deutlich „schmutziger“ wurde, setzt das UBA für 2023 einen höheren THG-Wert an. Dieser liegt im nächsten Jahr bei 1166,4 kg CO₂-Äquivalent. Die Folge: Durch den Betrieb eines Elektroautos wird hierzulande rechnerisch weniger CO₂-Äquivalent eingespart. Welche Auswirkungen das auf die Erlöse aus der THG-Quote im kommenden Jahr haben wird, ist noch nicht abzusehen. Auch, weil ab Januar die Treibhausgas-Minderungspflicht für die Mineralölhändler erneut steigt.

Jede öffentliche Ladestation zählt
Auch die Betreiber von Ladestationen für Elektroautos nehmen am Quotenhandel teil. Foto: Kaufland
Jede öffentliche Ladestation zählt
Auch die Betreiber von Ladestationen für Elektroautos nehmen am Quotenhandel teil. Foto: Kaufland

Aber nun gilt es erst einmal, sich für den Zertifikate-Handel zu registrieren. Vor dem Abschluss sollten die Angebote der zahlreichen Portale aber aufmerksam gelesen werden. Denn einige Anbieter locken die Antragsteller mit Prämien von 600 Euro oder mehr. Das gilt in den meisten Fällen jedoch nur für die sogenannten Doppelanträge, die für die beiden Kalenderjahre 2022 und 2023 gelten. Pro Jahr liegt der ausgezahlte Betrag dann nur bei maximal 300 Euro und damit deutlich unter dem vieler anderer Betreiber. Dabei darf der Antragssteller nicht darauf hoffen, dass die Prämie noch in diesem Jahr oder zumindest Anfang 2023 ausgezahlt wird, denn nach wie vor kommt das zuständige Umweltbundesamt mit der Fülle der Anträge und der jeweiligen Prüfung nicht nach. So verzögern sich die Auszahlungen nach wie vor um einige Wochen. Und wer sein Elektroauto, den elektrischen Roller oder eine öffentlich zugängliche Ladesäule noch in diesem Jahr über einen der Serviceanbieter anmeldet, darf mit einer Auszahlung kaum vor Februar 2023 rechnen.

Jedes Elektrofahrzeug zählt

Wichtig: Die Prämie zur Treibhausgasquote kann pro Elektroauto und Kalenderjahr nur einmal beantragt werden. Wer mehrere Fahrzeuge auf sich oder seine Familie anmeldet, kann dies ebenfalls so machen. Die Anmeldung zur THG-Prämie gilt pro Fahrzeug, nicht pro Person oder gar Familie. Egal ob Vater oder Mutter, Opa oder Oma, Tante oder Onkel: Sie alle können so viele Fahrzeuge auf sich anmelden, wie sie möchten. Und auch wenn es sich hierbei bereits Elektrofahrzeuge gibt, für die die THG-Prämie in Anspruch genommen wurde, kann für das neue Auto unter dem identischen Namen die Prämie für das zweite oder gar dritte Fahrzeug erneut beantragt werden. Einfach die Fahrzeugdaten aus der Zulassungsbescheinigung bei einem der THG-Portale hochladen, überprüfen lassen – und nach einigen Woche die Auszahlungsprämie in Empfang nehmen.

Kleiner Wermutstropfen: Wird das Elektroauto geschäftlich genutzt, muss die erhaltene Prämie bei der Einkommenssteuer-Erklärung angegeben, also im nächsten Jahr versteuert werden.

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