Ab 2019 sollen Firmenwagen nach dem Willen der Bundesregierung ein Steuerprivileg genießen, ähnlich wie der Diesel. Noch ist das Gesetz nicht ausgemachte Sache (hier lesen Sie alles zum aktuellen Stand), doch es gilt als wahrscheinlich, dass die Förderung kommt. Wer nun einen Firmenwagen fährt oder selbst einen Fuhrpark betreut, steht nun vor mehreren Fragen. Wir beantworten die sieben wichtigsten:

Frage 1: Elektromobile machen bislang nur einen kleinen Teil in den gewerblich genutzten Fahrzeugflotten aus. Die Bundesregierung will ab 2019 bei der privaten Nutzung des Stromers monatlich nur noch ein halbes Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil anzurechnen. Wird diese Maßnahme dazu beitragen, die Fuhrparks stärker als bisher zu elektrifizieren?
Alphabet begrüßt die Maßnahme der Bundesregierung und schätzt die rasche Umsetzung. Die vorgeschlagene Neuregelung ist neben einem veränderten Bewusstsein hinsichtlich Ressourceneinsatz und Umweltaspekten ein weiteres Argument für die Nutzer von Dienstwagen, auf Fahrzeuge mit alternativer Antriebstechnik umzusteigen. Elektro- und Hybridmodelle liegen im Anschaffungspreis über vergleichbaren Modellen mit Verbrennungsmotoren – die private Nutzung wird somit bisher unverhältnismäßig hoch besteuert. Der Vorteil für den Fahrer beläuft sich mit der Neuregelung jährlich auf einen nicht unwesentlichen dreistelligen Betrag. Wir können bereits vermelden, dass Kunden diesen Vorteil verstärkt wahrnehmen und sich leichter für ein Elektrofahrzeug entscheiden. Da die betroffenen Kunden das Inkrafttreten der Neuregelung abwarten, beobachten wir allerdings aktuell noch eine zurückhaltende Marktlage.

Frage 2: Ist es gerechtfertigt, Hybridfahrzeuge in gleichem Maße zu fördern, obwohl deren elektrische Reichweite im Alltagsverkehr meist nur etwa 30 Kilometer beträgt?
Aus unserer Sicht ist es gerechtfertigt, Hybridfahrzeuge in gleichem Maß zu fördern wie Elektrofahrzeuge. Die elektrischen Komponenten in Hybridfahrzeugen verteuern den Anschaffungspreis, der als Grundlage für die Besteuerung dient. Die Anpassung der Regelung setzt somit am richtigen Punkt an. Im idealen Nutzungsfall werden Hybridmodelle ein- bis zweimal täglich geladen und legen über 50 Prozent der Wegstrecken elektrisch zurück. Mit diesem hohen elektrischen Nutzungsanteil stellen Hybride schon heute aus wirtschaftlichen und nachhaltigen Gründen die bessere Lösung gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor dar.

Frage 3: Warum greift die Maßnahme erst 2019 – und nicht auch bei Fahrzeugen, die heute schon in der Flotte unterwegs ist?
Es wäre zu begrüßen, auch Bestandsfahrzeuge bei der Neuregelung zu berücksichtigen. Dass dies leider nicht geplant ist, könnte zu Irritationen bei Fahrern führen, die bereits Elektrofahrzeuge nutzen. Derzeit gehen wir aber davon aus, dass die Förderung nur Elektro- und Hybridfahrzeuge einschließt, die zwischen 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021 zugelassen werden.

Frage 4: Wie werden Mitarbeiter eigentlich steuerlich veranlagt, wenn sie Elektrofahrzeuge aus einem Pool nutzen? Stichwort Ride Sharing.
Das Thema der Steuerveranlagung im Sinne eines geldwerten Vorteils betrifft ja nur die Nutzung von Poolfahrzeugen, wenn diese den Mitarbeitern sowohl geschäftlich als auch privat zur Verfügung stehen. Zur Steuerung und Abrechnung auch im Sinne des Steuerrechts sind innovative Lösungen wie unser Corporate CarSharing „AlphaCity“ geeignet. Bei jeder Fahrt erfasst AlphaCity zum Beispiel alle wichtigen Angaben – wer fährt, wie lange und vieles mehr. Die Kosten für jede Fahrt können automatisch der richtigen Kostenstelle für die Steuerveranlagung zugeordnet oder auch dem Fahrer in Rechnung gestellt werden, wenn die Richtlinien des Unternehmens dies vorsehen.

Frage 5: Müssten nicht eigentlich auch Dienstfahrräder eine ähnliche Förderung erfahren?
Nachhaltige Mobilitätskonzepte verdienen es aus unserer Sicht, staatlich gefördert zu werden. Allerdings ist davon auszugehen, dass die Förderung von Elektro- und Hybridfahrzeugen mehr Anreize schafft, von „Verbrennern“ auf Fahrzeuge mit alternativen Antriebsformen umzusteigen. Und genau darauf zielt die Initiative der Bundesregierung ab.

Frage 6: Sind Fuhrparkmanager eigentlich schon ausreichend auf Fragen rund um die Elektromobilität vorbereitet? Dass heute schon die Batteriekosten aus dem Fahrzeugpreise teilweise herausgerechnet werden können, ist zumindest einigen Flottenbetreibern nicht bekannt.
Aufklärungsbedarf rund um Elektromobilität ist weiterhin vorhanden. Die Erfahrungen von Fuhrparkmanagern zu diesen Fragen rangieren von euphorischen „First Movern“, die sehr fortschrittlich denken und handeln bis zu denjenigen, die unüberwindbare Hürden sehen. Daher begleiten wir Unternehmen mit strukturierten Bedarfsanalysen und individuellen Lösungen. Wir bieten „360 Grad eMobility-Lösungen“ von der Fahrzeugauswahl über die Ladeinfrastruktur und das Energiemanagement bis hin zu individuell wählbaren Serviceleistungen. Dazu zählt selbstverständlich auch die Kostenoptimierung im Fahrzeugleasing, die Flottenbetreibern und Nutzern gleichermaßen Vorteile bringen sollte.

Frage 7: Wie entwickelt sich eigentlich der Anteil der Stromer in der Flotte von Alphabet?
Wir verzeichnen bei den von uns betreuten Flottenbetreibern insbesondere im Bereich eMobility bereits ein starkes Wachstum. Der Bestand an reinen E-Fahrzeugen und Plug-in-Hybriden nahm allein im vergangenen Jahr um mehr als 60 Prozent zu. Wir erwarten eine Fortsetzung dieses Trends. Die aktuellen Entwicklungen und Prognosen lassen darauf schließen, dass bis 2020 jedes zehnte Fahrzeug im Bestand von Alphabet rein elektrisch fährt.

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