Mit der sogenannten THG-Prämie können Besitzer von Elektrofahrzeugen seit 2021 am Emissionshandel teilnehmen und jedes Jahr mehrer Hundert Euro einstreichen. Das gilt für die Besitzer von Elektroautos ebenso wie für die Besitzer von Elektro-Rollern und schnellen S-Pedelecs, Elektro-Bikes mit einer Zulassung für Höchstgeschwindigkeiten von 45 km/h, deren Fahrer mindestens einen Führerschein der Klasse AM oder den Autoführerschein (Klasse B) besitzen. Sie müssen sich dazu nur bei einem der zahlreichen Serviceanbieter für Treibhausgas (THG)-Minderungsprämien anmelden – die Frist für 2022 läuft Ende Februar aus.
Ob Besitzer von Elektro-Zweirädern die Prämie noch für 2023 beantragen können, steht allerdings in den Sternen. Nach Medienberichten arbeitet das von der FDP geführte Bundesverkehrsministerium an einer Neufassung der Zulassungsverordnung, die das „Schlupfloch“ schließen, Elektro-Kleinfahrzeuge von dem „regulären“ Zulassungsverfahren und damit vom Quotenhandel ausschließen würde. Im (ebenfalls von der FDP geführten) Verkehrsministerium des Landes Rheinland-Pfalz wird das angeblich auch bereits praktiziert: Zulassungsstellen sind hier angewiesen, freiwillige Zulassungen von E-Scootern und S-Pedelecs abzulehnen.
Kennzeichen erforderlich
Gesetzliche Grundlage für den so genannten THG-Quotenhandel ist das Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote, das im Mai 2021 vom Bundesrat beschlossen wurde und das zum 1. Januar in Kraft trat. Es verpflichtet die Kraftstoffanbieter dazu, die CO2-Emissionen durch Otto- und Dieselkraftstoffe bis zum Jahr 2030 um 25 Prozent zu senken – etwa durch die Umstellung von Raffinerien auf eine Produktion von Wasserstoff oder synthetischen Kraftstoffen. Oder eben durch den Erwerb von Emissionsrechten.
Voraussetzung für die Beantragung einer THG-Prämie für ein elektrifiziertes Zweirad war zunächst jedoch, dass es sich um eine Elektroroller handelt, der schneller als 45 km/h fährt und mit einem offiziellen Kennzeichen unterwegs ist. Die besonders beliebten 50er-Elektroroller (die nur ein Versicherungskennzeichen benötigen) wurden hingegen nicht bezuschusst. Ist das fair? Und wie sieht es mit einem elektrischen Fahrrad aus, das über ein Versicherungskennzeichen verfügt und als sogenanntes S-Pedelec zugelassen ist?
THG-Prämie durch die Hintertür
Es besteht nunmehr sowohl für Fahrer eines 50er-Elektrorollers als auch für Nutzer eines schnellen S-Pedelecs doch eine Möglichkeit, in den Genuss der THG-Prämie zu gelangen. Allerdings über die Hintertür. Die Prämie kann beantragt werden, wenn man das entsprechende Fahrzeug einer „freiwilligen Anmeldung“ unterzieht. Für eine freiwillige Zulassung benötigt die Zulassungsstelle den Personalausweis, die Versicherungs- oder elektronische Versicherungsbestätigung (EVB)-Nummer sowie eine gültige Betriebserlaubnis. Unter Umständen ist auch noch ein ein Gutachten nötig.
Steuern fallen durch die freiwillige Anmeldung eines Kleinkraftrads nicht an und so bleibt es bei den Gebühren für Zulassung und Kennzeichen (50 bis 60 Euro) sowie die Versicherung, die pro Jahr rund 30 bis 70 Euro kostet. Liegt die THG-Prämie bei 300 oder mehr Euro, lohnt sich das Ganze auf jeden Fall. Bislang.
Bis zu 400 Euro im Jahr sind drin
Die Zulassung als Kleinkraftrad bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h kann auf Antrag gemäß §3 III Nr. 3 FZV erfolgen, wobei auf die Ausgabe einer TÜV-Plakette gemäß § 29 StVZO verzichtet werden kann. Es wird dann allein neben dem Kennzeichen eine Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein) nebst Zulassungsplakette ausgehändigt. Die Betriebserlaubnis (CoC-Papier) wird mit dem Datum der Erstzulassung sowie einem offiziellen Stempel zur Zulassungsbescheinigung II (ehemals KFZ-Brief) versehen.
Keinen weiteren Aufwand hat der Fahrer eines Elektrorollers, der schneller als 50 km/h und mit einem offiziellen Kfz-Kennzeichen unterwegs ist. Ist dieser Elektroroller (Modelle wie Classico Highspeed, Robo-S oder die Piaggio 1 mit Kaufpreisen von rund 3.500 Euro pro Modell) entsprechend zertifiziert, gibt es bis zu 400 Euro THG-Prämie pro Jahr. Wer das ein paar Jahre macht, kann den Kaufpreis nennenswert reduzieren. Dazu muss in der Zulassungsbescheinigung I im Feld P.3 der Vermerk „Elektro“ sein. Zudem muss der Fahrer entweder selbst als Halter eingetragen sein oder man reicht die THG-Prämie mit einer Vollmacht des Halters ein.
(Aktualisiert am 5.2. 2023 von Franz Rother)
Wo finde ich einen Vermittler?
Hier eine kleine – unvollständige, aber ständig aktualisierte – Übersicht der Anbieter und ihrer Angebote.
- Carbonify: 341 Euro (82,5 Prozent der tatsächlichen THG-Quote);
- CO2 Auto: 275 Euro garantiert;
- Elektrovorteil: 377 Euro (+ 50 Euro Treuebonus für 3 Jahre);
- Emobia: 268 oder 355 Euro (Wahl zwischen fixen Fest-Erlös oder Flex-Option zum Bestpreis);
- Emovy: 250 bis 300 Euro;
- EnBW: Bis zu 350 Euro;
- Enercity: 250 Euro garantiert;
- E-Quota: bis zu 400 Euro (Wahl zwischen Fest- und Flex-Option);
- ESWE: Mindestens 150 Euro, bis zu 250 Euro für ESWE-Kunden
- Fairnergy: 300 Euro garantiert;
- Geld für E-Auto: 300 Euro garantiert;
- GP Joule Connect: bis zu 360 Euro – je nach Marktwert;
- Green Income: 250 Euro garantiert;
- LOWAGO: 310 Euro garantiert;
- M3E: 255 Euro garantiert;
- Maingau Energie: 260 Euro (nur für E-Auto-Besitzer, die Stromkunden bei Maingau Energie sind);
- N-Ergie: Bis zu 375 Euro
- Polarstern Energy: 250 Euro garantiert;
- Quotlix: 300 Euro garantiert;
- Smartificate: 250 Euro garantiert;
- Solarwatt: 300 Euro garantiert;
- The Mobility House: 320 Euro (50 Euro zusätzlich bei Kauf einer Wallbox);
- THG-Experten: Bis zu 425 Euro bei 100-prozentiger Auszahlung; Spendenmöglichkeit;
- WirkaufenDeinZertifikat: 200 Euro Auszahlung innerhalb von 24 Stunden, 275 Euro in zwölf Wochen und 400 Euro im „Flex“-Tarif.
Hallo Herr Solberg,
wir freuen uns, dass Sie uns als Anbieter in den Artikel aufgenommen haben. Seit über einem halben Jahr bieten wir unseren Kunden eine garantierte Prämie von 310€. Könnten Sie den Betrag in Ihrem Artikel berichtigen?
Herzlichen Dank vorab und einen sonnigen Mittwoch.
Viele Grüße
Caroline Hein vom LOWAGO Team
Vielen Dank für den Hinweis. Ist korrigiert.