Lange ist es her, dass Elektroautos an den öffentlichen Ladesäulen der Stadtwerke Düsseldorf kostenlos mit Strom befüllt werden konnten. Seit Sommer 2018 wurde der Strombezug hier über Pauschalen abgerechnet: Vertragskunden konnten hier gegen Zahlung von 35 Euro im Monat so viel Wechselstrom (AC) ziehen, wie sie benötigen. Wer die öffentliche Ladeinfrastruktur nicht so häufig benötigte, konnte alternativ nur fünf Euro im Monat zahlen und 3 Euro pro Ladevorgang. Kunden, die sich überhaupt nicht vertraglich binden mochten, zahlten einfach 5,70 pro Ladevorgang an der AC-Säule und 10 Euro am 50 kW-Schnelllader – so er denn einen im Stadtgebiet fand.

Nach der Ladesäulen- und Preisangabeverordnung sind derartige Flatrates inzwischen nicht mehr erlaubt – der Strombezug muss auch aus Gerechtigkeitsgründen Kilowattstunden-genau abgerechnet werden. Und so gilt denn ab Ende Juli auch bei den Stadtwerken Düsseldorf ein neues Tarifmodell – die aktuell 257 öffentlichen Ladepunkte im Stadtgebiet zunächst mit eichrechtskonformen Stromzählern nachgerüstet werden.

Kilowattstunde AC kostet 39, DC am Schnelllader 49 Cent

Mit der Umstellung kostet die Kilowattstunde im Tarif „Düsselstrom mobil“ dann 39 Cent beim AC-Laden und 49 Cent an den zehn Schnellladestationen (DC) des eigenen Unternehmens, heißt es. Die Ladekarte kostet künftig monatlich drei Euro. Diese Gebühr soll jedoch erstmals im neuen Jahr erhoben. Und sie wird in Zukunft auch entfallen, wenn die monatlichen Ladekosten den Betrag von drei Euro übersteigen.

Neu ist eine Nutzungs- oder Blockiergebühr, mit der die Stadtwerke Düsseldorf die Verfügbarkeit der Ladepunkte für ihre Kundinnen und Kunden sichern wollen. Diese fällt an, wenn das Elektroauto nach vier Stunden immer noch am AC-Lader steht – oder länger als eine Stunde am DC-Ladepunkt. Pro Minute Parkzeit kommen dann auf die Stromrechnung noch 10 Cent pro Minuten obendrauf. Allerdings gilt die Blockiergebühr nur für den Zeitraum zwischen 9 und 21 Uhr: Niemand soll gezwungen werden, mitten in der Nacht sein Elektroauto umzuparken.

EnBW denkt über Reform der Blockiergebühr nach

Ähnliche Blockiergebühren hatten im vergangenen Jahr auch andere Energieversorger eingeführt, um den Mißbrauch der Ladeplätze als kostenlose Parkplätze zu verhindern – untertags und über Nacht. Bei EnBW in Baden-Württemberg gilt die Zusatzgebühr deshalb aktuell rund um die Uhr. Damit es darüber nicht zu einer Kostenexplosion kommt, hatte das Unternehmen allerdings einen „Kostenairbag“ entwickelt: Die „Parkgebühren“ wurden bei Erreichen von 12 Euro gekappt. Wie zu hören ist, wird die Regelung in Kürze nochmals überarbeitet. Denn Elektroautos werden überwiegend während der Schlafenszeit mit geringen Ladeleistungen geladen – was den AC-Stationen den Namen „Schnarch-Lader“ eintrug.

Artikel teilen

Kommentar absenden

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert