Der Umstieg auf das Elektroauto scheitert oft an einer simplen Frage: Wo kann ich laden? Besonders in städtischen Gebieten, wo ein Großteil der Menschen in Mehrparteienhäusern lebt, sind die zugehörigen Stellplätze bislang oft kaum elektrifiziert. Wer deshalb bisher zögerte, bekommt jetzt eine massive Entscheidungshilfe. Denn das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unter Minister Patrick Schnieder bringt dieser Tage ein neues Förderprogramm mit einem Budget von 500 Millionen Euro an den Start. Der offizielle Startschuss für das Einreichen der Anträge fällt bereits in wenigen Tagen, am 15. April punkt 10 Uhr.
Geldregen für das Laden zu Hause
Ziel des neuen Förderprogramms ist es, den Zugang zu Ladeinfrastruktur an den knapp neun Millionen Stellplätzen zu erleichtern, die zu den rund 21 Millionen Wohnungen in deutschen Mehrparteienhäusern gehören. Gefördert werden nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte samt technischer Ausrüstung, aber auch die in Mehrfamilienhäusern oft sehr teuren Baumaßnahmen und der Netzanschluss.
Die finanzielle Spritze für Eigentümer und Mieter kann sich sehen lassen. Der Förderbetrag pro zu elektrifizierendem Stellplatz staffelt sich wie folgt:
- Maximal 1.300 Euro gibt es für die bloße Vorrüstung ohne installierte Wallbox.
- Maximal 1.500 Euro fließen für einen Stellplatz mit klassischer Wallbox.
- Bis zu 2.000 Euro winken bei der Installation eines Ladepunktes, der zukunftssicheres bidirektionales Laden unterstützt.
Gefördert wird eine Ladeleistung von maximal 22 kW pro Ladepunkt, was auch die teureren DC-Wallboxen einschließt. Um an das Geld zu kommen, verlangt der Bund jedoch ein Mindestmaß an Skalierung: Es müssen immer mindestens sechs Stellplätze in oder an einem Gebäude elektrifiziert werden. Zudem ist es Pflicht, mindestens 20 Prozent aller vorhandenen Stellplätze vorzuverkabeln. Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), private Vermieter, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie große Wohnungsbaugesellschaften.
Neuer Abwickler: PwC statt KfW
Veteranen der Elektromobilität erinnern sich noch gut an die Goldgräber-Stimmung vor ein paar Jahren: Von Oktober 2020 bis November 2021 förderte das KfW 440-Programm private Wallboxen mit einem pauschalen Zuschuss von bis zu 900 Euro. Rund 800 Millionen Euro wurden dafür vom Staat aufgewendet, um in Summe etwa 900.000 private Wallboxen zu finanzieren. Danach folgte das Förderprogramm KfW 441, das Ladestationen bei Unternehmen unterstützte (70 Prozent der Kosten wurden gefördert, maximal 900 Euro gab es pro Ladepunkt) und weitere rund 255.000 Ladepunkte auf den Weg brachte. Und im September 2023 schließlich das Förderprogramm KfW 442, das Eigentümern von selbstgenutzten Wohnhäusern einen Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro in Aussicht stellte, wenn sie nach der Anschaffung eines Elektroautos noch einmal tief in die Haushaltskasse griffen und eine Photovoltaikanlage samt Heimspeicher und Wallbox orderten. Das Angebot war so attraktiv, dass die Mittel schon nach einem Tag ausgeschöpft waren.
Wer nun aber wieder auf das gewohnte Portal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wartet, muss sich umgewöhnen. Das BMV hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) in Berlin mit der Abwicklung betraut. Warum man auf diesen externen Dienstleister setzt, bleibt vom Ministerium unkommentiert. Für Antragssteller bedeutet das schlicht: Der Kontakt, die Einreichung sowie die Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität laufen komplett über das digitale Antragsportal von PwC.
Windhundprinzip für die Schnellsten
Da das Antragsfenster am 15. April 2026 öffnet und die Anträge der ersten Empfängergruppen direkt nach Eingang bearbeitet werden, gilt das sogenannte Windhundprinzip – wer zuerst kommt, gewinnt. Bis irgendwann die Mittel verbraucht sind. Schnelles Handeln ist also angeraten. Für Immobilienunternehmen mit großen Wohnungsbeständen startet stattdessen ein wettbewerbliches Verfahren, bei dem Anträge bis zum 15. Oktober 2026 eingereicht werden können. Regulär schließt das Antragsfenster für alle anderen am 10. November 2026.
Der wichtigste Tipp zum Schluss: Starten Sie keine Bauarbeiten und unterschreiben Sie keine Lieferverträge vor der offiziellen Bewilligung, da sonst der Förderanspruch verfällt! Wer vorab prüfen möchte, ob das eigene Wohnhaus qualifiziert ist, findet unter www.laden-im-mehrparteienhaus.de einen Online-Quick-Check zur ersten, unverbindlichen Einschätzung. WEGs können sich zudem den „WEGweiser“ der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur (NOW) herunterladen, um das Projekt optimal in einer Eigentümerversammlung vorzubereiten.
Ich hoffe, wichtige Mitteilung zu bekommen