Mehr Ladepunkte, weniger Bürokratie – und mehr Komfort beim Laden: Das Bundesverkehrsministerium hat den Entwurf für den neuen „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ (pdf) vorgelegt. Der Plan umfasst rund 40 Maßnahmen in fünf zentralen Handlungsfeldern und beschreibt, wie Deutschland die Ladeversorgung für Elektrofahrzeuge in den kommenden Jahren massiv ausbauen und gleichzeitig noch benutzerfreundlicher gestalten will.
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) sprach von einem „Fahrplan für den Umstieg auf die Elektromobilität für alle. Wer laden will, muss laden können!“ Ziel des Masterplans sei es, die Zahl der Ladepunkte schneller zu steigern, Planungsverfahren zu vereinfachen und das Laden von Elektroautos im Alltag einfacher zu machen. Der Entwurf geht nun in die Verbändeanhörung.
Neue Ladeparks für Lkw und Busse
Für Fahrer von Elektroautos bringt der Masterplan zum Ausbau der Landeinfrastruktur gleich mehrere Verbesserungen. So sollen Eigentümer und Bewohner von Mehrparteienhäusern künftig gezielt beim Aufbau privater Lademöglichkeiten unterstützt werden – einschließlich der nötigen Netzanschlüsse. Auch beim Laden unterwegs soll sich etwas tun: Der Bund will ein Langzeitkonzept für das Laden an Autobahnen vorlegen, das unter anderem Fernbusse und Lkw berücksichtigt. Zudem wird geprüft, wie bundeseigene Flächen systematisch für neue Ladeparks genutzt werden können.

An 350 unbewirtschafteten und bewirtschafteten Autobahn-Rastanlagen in Deutschland sollen nach den Vorstellungen des Bundesverkehrsministeriums neue Ladestationen für elektrisch betriebene Lkw und Fernbusse entstehen. Foto: Daimler Truck
Ein wichtiges Thema ist die Netzintegration. Anträge für Mittelspannungsanschlüsse sollen künftig digital gestellt werden können, Netzbetreiber müssen bald verbindlich über freie Kapazitäten und Bearbeitungsfristen informieren. Das beschleunigt den Aufbau neuer Ladepunkte erheblich.
Blockiergebühren sollen wegfallen
Für Nutzer besonders interessant: Die Regierung will sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass nachts an Normalladepunkten keine Blockiergebühren erhoben werden. Außerdem soll das Elektromobilitätsgesetz (EmoG), das Kommunen erlaubt, E-Autofahrer etwa beim Parken zu bevorzugen, verlängert und auf weitere Fahrzeugklassen ausgeweitet werden. Auch eine Reservierungsfunktion für Ladepunkte und eine Offensive gegen Kabeldiebstahl sind Teil des Plans: Um beschädigte Ladesäulen nach einem Kabeldiebstahl schneller wieder ans Netz zu bringen, sollen sie nicht mehr neu geeicht werden müssen.
Das Papier kündigt zudem die Schaffung einer Preistransparenzstelle an. Diese soll die von den Ladesäulenbetreibern aufgerufenen Strompreise beim Ad-hoc-Laden (ohne Vertragsbindung) sammeln und über Apps und die Navigationssysteme der Fahrzeuge öffentlich zugänglich machen – damit diese nicht in böse Preisfallen tappen.

Wer sein Elektroauto über Nacht an einer öffentlichen Ladesäule lädt, soll in Zukunft keine Blockiergebühr mehr zahlen müssen. Diese wird derzeit von einigen Betreibern erhoben. E-Fahrer sind deshalb gezwungen, in der Nacht das Auto noch einmal umzuparken.
Innovativ ist zudem der Ansatz, bidirektionales Laden stärker zu fördern. In künftigen Förderprogrammen – etwa für Mehrparteienhäuser oder Betriebshöfe – sollen intelligente Wallboxen, die Strom nicht nur aufnehmen, sondern auch ins Netz zurückspeisen können, eine zentrale Rolle spielen. Für viele E-Autofahrer könnte das den Weg zur eigenen Mini-Stromreserve ebnen.
Ob und wie schnell die ehrgeizigen Pläne umgesetzt werden, hängt jedoch wie so oft vom Bundeshaushalt ab. Schnieders Ministerium stellt klar: Alle Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt verfügbarer Mittel.