Mit dem Inkrafttreten der neuen Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung (StVFernLV) am 1. Dezember 2025 erlaubt die Bundesregierung erstmals ausdrücklich das Fahren von Autos, Bussen oder Lieferwagen auf öffentlichen Straßen – ohne dass ein Fahrer am Lenkrad sitzen muss. Stattdessen kann ein sogenannter „Tele-Fahrer“ das Mobil aus einer externen Leitstelle heraus per Funk steuern.
Die Verordnung ist als fünfjährige Testphase angelegt und soll neue Mobilitätskonzepte ermöglichen. Beispielsweise elektrische Car-Sharing-Fahrzeuge, die nach der Rückgabe ferngesteuert zum nächsten Kunden oder zur Ladestation fahren. Oder fahrerlose Shuttle-Busse auf Abruf – einen solchen Dienst plant die VW-Tochter Moia ab Ende kommenden Jahres in Hamburg und Berlin.
Zentrale technische Bedingungen der Regelung sind klar definiert: Zwischen Kameraaufnahme im Auto und Anzeige im Kontrollzentrum, sowie zwischen der Steuerung im Leitstand und der Fahrzeugreaktion darf die Gesamtlatenz (Glas-zu-Glas + Steuerbefehl) 200 Millisekunden nicht überschreiten. Wird dieser Grenzwert überschritten, muss das Fahrzeug automatisch langsamer fahren.
Neuer Schwung für vollautonome People Mover
Zahlreiche Unternehmen bereiten sich in Deutschland auf diese neue Ära der Mobilität vor. Bereits seit einigen Jahren arbeiten die UE Studios mit Sitz in Gaimersheim und München im Projekt „SUE“ an autonomen Shuttles für den Nahverkehr. Das Unternehmen hat zusammen mit DB Regio, Elring Klinger, TÜV Nord und der Technischen Hochschule Ingolstadt einen vollelektrischen, achtsitzigen „People Mover“ für Städte und Gemeinden entwickelt, der nun in den Testbetrieb gehen soll. SUE zielt darauf ab, ein verkehrstaugliches Shuttle zu bieten, das vollautonom fahrend Personen ans Ziel bringt. Mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und auf Strecken, die vom öffentlichen Nahverkehr mit konventionellen Bussen und Bahnen nicht bedient werden.

Im Landkreis Kelheim soll der auf Level 4 hochautomatisiert fahrende Elektro-Kleinbus im kommenden Jahr den Fahrbetrieb aufnehmen und bis zu acht Personen an Zielorte bringen, die der Linienverkehr nicht bedient. Foto: UE Studios
Mit der neuen Fernlenk-Verordnung könnte im Straßenverkehr ein Mix aus teleoperierten und autonomen Fahrzeugen schon bald Realität werden: Telefahrer könnten eingreifen, wenn autonome Systeme an ihre Grenzen stoßen – oder Shuttles flexibel „per Hand“ steuern, um sie dorthin zu bringen, wo sie gerade gebraucht werden.
Tesla startet Testfahrten in deutschen Städten
Rückenwind könnte die neue Gesetzeslage auch für Unternehmen wie Tesla bedeuten, die mit sogenannten Robotaxen neue Geschäftsfelder zu erschließen versuchen. Die technischen Herausforderungen sind allerdings noch groß. Vor allem, wenn aus Kostengründen auf teure Lidar- oder Radar-Sensoren verzichtet wird und sich die Fahrzeuge wie bei Tesla ausschließlich auf Kameras und neuronale Netzwerke zur Erkennung von Straße und Umgebung stützen. Dunkelheit, Regen, Laub auf der Straße oder ein tiefer Sonnenstand können das System verwirren – und Notbremsungen auslösen. Tesla lässt sich dadurch nicht beirren: Ab dem 1. Dezember 2025 führt Tesla auch hierzulande an ausgewählten Standorten Demo-Fahrten im Modus Full Self-Driving durch – allerdings noch mit einem Profi hinter dem Lenkrad und Interessenten auf dem Beifahrersitz. Die neue Fernlenk-Verordnung liefert dafür die juristische Basis.