Die EU-Kommission will die Mitgliedsstaaten bei der Infrastruktur für alternative Antriebe im Verkehr stärker in die Pflicht nehmen. Das geht aus einem 56-seitigen Entwurf für eine Regulierung hervor (TEN-V). Eine entsprechende Richtlinie aus dem Jahre 2014 hat laut Bewertung der EU-Kommission keine Wirkung gezeigt und soll deshalb nun durch eine EU-Verordnung mit national verpflichtenden Ausbauzielen ersetzt werden. Das ist dem Entwurf dazu zu entnehmen, den die EU-Kommission am morgigen Mittwoch, 14. Juli, zusammen mit elf anderen Gesetzesvorschläge aus dem „Fit-for-55“-Paket vorstellen wird.

Als „alternativ“ zu auf Erdöl basierenden Kraftstoffen gelten demnach Elektrizität und Wasserstoff, aber auch Ammoniak, Biokraftstoffe, Biomethan, synthetische (E-Fuels) und paraffinhaltige Kraftstoffe, sowie, Erdgas, komprimiertes Erdgas (CNG), Flüssigerdgas (LNG), und Flüssiggas (LPG). Letztere sollen in einer Übergangsphase insbesondere in der Seeschifffahrt eingesetzt werden. Die Lade- bzw. Tankstellen für alternative Kraftstoffe betreffen deshalb nicht nur solche an Autobahnen, sondern auch an Flug- und Seehäfen.

Leistungsvorgaben für Ladesäulen

Die E-Ladestationen-Ausbauziele für Autos und leichte Nutzfahrzeuge sind in der neuen Verordnung flotten- und entfernungsbasiert. Der Betrieb der E-Ladestationen soll künftig nach einem EU-einheitlichen Standard erfolgen müssen, sodass sie überall in der EU gleich funktionieren. 

In Kooperation mit dem Branchendienst energate.

Für batterieangetriebene leichte und schwere Nutzfahrzeuge sollen die Ladestationen einen bestimmten Mindestoutput an Kilowatt leisten müssen. Die Angabe über die Ladeleistungen fehlen jedoch in dem Entwurf noch. Verbunden mit den national verpflichtenden Ausbauzielen für die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, zu den in dem Entwurf keine Angaben zu entnehmen sind, sind strengere Meldepflichten der Mitgliedsländer.

Verkehrsprojekte im europäischen Interesse können künftig nur mit EU-Geldern gefördert werden, wenn sie bestimmte Leitlinien zum Klimaschutz erfüllen. Dafür gibt es zwar bereits die TEN-V-Verordnung für grenzüberschreitende Verkehrsprojekte aus dem Jahre 2013. Doch diese Verordnung überarbeitet die EU-Kommission gerade. Die Verordnung für den Ausbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe soll anschließend mit der TEN-V-Verordnung verbunden werden.

Artikel teilen

Kommentar absenden

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert