So wie früher den Dienstwagen so finanzieren heute immer mehr Arbeitgeber ihren Beschäftigen ein Dienstrad. Und natürlich will auch hier das Finanzamt die Hand aufhalten. Es betrachtet das Ganze als eine Art geldwerten Vorteil, von dem es seinen Teil abhaben will. Denn der Fahrer nutzt seinen Wagen ja auch privat. Der Besitzer eines Diesel- oder Benziner-Pkws muss daher ein Prozent des Listenpreises versteuern.

Um etwas für den Klimaschutz im Verkehr zu tun, senkte der Gesetzgeber diesen Satz für Elektroautos und Plug-in-Hybride 2019 auf 0,5 Prozent – und jetzt zum neuen Jahr auf 0,25 Prozent für Stromer, bei den Plug-ins blieb es bei 0,5 Prozent. Die Viertel-Prozent-Regelung gilt auch für S-Pedelecs, die bis zu 45 Kilometer pro Stunde schnellen E-Bikes mit Versicherungskennzeichen. Der Grund: Die Finanzämter halten sie für Kraftfahrzeuge.

Nicht so normale Pedelecs, die nur 25 km/h mit Motorunterstützung erreichen, oder Bio-Bikes ganz ohne fremden Antrieb. Eine Regelung, die wahrscheinlich nur Diplom-Finanzwirte wirklich verstanden haben. Vor wenigen Tagen hatten nun die obers­ten Fi­nanz­be­hör­den der Län­der ein Einsehen und haben per Erlass verkündet: Ab sofort gilt für alle Diensträder die 0,25-%-Regel.

Fast 100 Euro gespart

Von dieser Änderung profitieren in 2020 auch solche Radler, die bereits seit vergangenem Jahr ein Dienstrad nutzen. Wer jetzt umsteigt, kann „im Vergleich zum klassischen Kauf mit einer zusätzlichen Ersparnis von durchschnittlich drei Prozentpunkten rechnen“, erklärt Holger Tumat, Geschäftsführers des Freiburger Unternehmens JobRad, das Dienstradleasing anbietet.

E-Biken ist wie Radfahren – nur besser. Zehn Argumente, die für eine elektrische Trittunterstützung sprechen – und Kritikern zum Schweigen bringen sollten. Fahrrad

Er hat auch einen Musterfall durchgerechnet, der verdeutlicht, was die neue Regel bedeutet: Angenommen ein Leasing-Dienstrad kostet laut Liste brutto 3000 Euro und ein Mitarbeiter beteiligt sich an den Ausgaben, in dem er einen Teil seines Bruttogehaltes umwandelt. Weil er das Fahrrad auch privat nutzt, kommt er in den Genuss eines geldwerten Vorteils.

Dann kann er ab sofort als Bemessungsgrundlage nicht mehr die vollen 3000 Euro ansetzen, sondern nur noch ein Viertel abgerundet auf volle Hunderte. Macht in diesem Fall 700 Euro, von denen er ein Prozent (7 Euro) zu versteuern hat – was etwas umständlich einer 0,25-Prozent-Besteuerung entspricht. Wenn der Beschäftige einen persönlichen Steuersatz von 35 Prozent hat, macht das knapp 2,50 Euro im Monat. Hochgerechnet auf 36 Monate – die übliche Laufzeit für Leasingverträge – spart der Radler knapp 100 Euro, so JobRad-Chef Tumat.

Auch wenn diese Steuer-Rechnerei lästig ist, so lohnt die Anschaffung eines auch privat genutzten Dienstrades per Gehaltsumwandlung dennoch. Denn es sei eine Ersparnis von bis zu 40 Prozent im Vergleich zum herkömmlichen Kauf drin, wirbt Tumat.

Artikel teilen

Kommentar absenden

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert