Wer die rund 350 Ladepunkte in Düsseldorf nutzen will, die von den Stadtwerken der Landeshauptstadt betrieben werden, muss zunächst online ein Kundenkonto anlegen und ein Formular ausfüllen. Nach etwa drei Tagen Wartezeit erhält er dann per Post seine Ladekarte. Bevor er sie nutzen kann, muss er sie allerdings erst im Kundenportal freischalten – und sich für einen von zwei Tarifen entscheiden. Bei „Düsselstrom mobil flat“ zahlt man eine monatliche Grundgebühr von 35 Euro. Der Strom selbst ist dann kostenlos. Oder man entscheidet sich für „Düsselstrom mobil flex“ . Dann zahlt man zwar nur fünf Euro Grundgebühr, muss aber für jeden Ladevorgang 3,50 Euro zahlen. Egal, wie viel Kilowattstunden Strom in die Batterie fließen.

Klingt nicht nur kompliziert, sondern ist es auch. Und obendrein ist das Tarifmodell alles andere als fair und schreckt deshalb viele davon ab, die Ladesäulen zu benutzen. Das Problem ist dann nur, in Düsseldorf eine öffentliche Ladesäule eines anderen Anbieters zu finden, an der Ad-Hoc gezapft werden kann. Denn die Ladeinfrastruktur in der Landeshauptstadt ist fest in der Hand der Stadtwerke. Andere Anbieter kriegen hier keinen Fuß auf den Boden.

Ladekarte nur mit Vertragsbindung

Und ähnliche Probleme stellen sich Elektromobilisten auf der Durchreise auch in anderen Städten. In Braunschweig etwa geht nichts ohne BS-Energy – und lange auch nichts ohne die Ladekarte der Stadtwerke. Um diese zu erhalten, ist dem Unternehmen per Formular ein „Auftrag zur Nutzung der von der Braunschweiger Versorgungs-AG und Co. KG betriebenen Elektroladestationen unter Verwendung einer RFID-Ladekarte“ zu erteilen. Kein Witz, sondern bittere Realität. Nach Zahlung von 15 Euro und ein wenig Glück erhält man dann eine Radiofrequenz-Identifikations-Ladekarte, die man ein Jahr lang nutzen darf. Dafür ist der Strom an der Ladesäule dann kostenlos. Alternativ kann man auch die Säule über eine App freischalten. Dann werden auch hier eine Pauschale für den Strom in Höhe von 3,50 Euro erhoben.

So kann es nicht weitergehen.

Die Monopolkommission hatte schon im vergangenen Jahr in ihrem 7. „Sektorgutachten Energie“ kritisiert , dass der Betreiber einer Ladesäule „nicht verpflichtet ist, dritten Stromanbietern Zugang zu seiner Ladesäule zu gewähren. Nutzer können daher keinen Stromlieferanten wählen, sondern sind durch die Wahl einer Ladesäule an einen Anbieter und dessen Tarife gebunden.“ Aufgrund der Ladesäulenverordnung sei es inzwischen zwar auch möglich Ad-hoc zu laden. „Allerdings“, bemängelte die Studie damals, „können sich die Tarife spontanen Ladens von denen im Fall einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft unterscheiden.“ Vollends unübersichtlich werde die Situation durch eine Reihe „höchst unterschiedlicher“ Abrechnungsarten“ – nach Kilowattstunden, nach Lade- und Standzeit (inzwischen verboten, da es gegen Preisangabe-Verordnung verstößt) oder über eine Pauschale. Dies mache es praktisch unmöglich, Preisvergleiche anzustellen.

Kein echter Wettbewerb in den Städten

Vor diesem Hintergrund hatte die Monopolkommission empfohlen, beim Aufbau der Ladesäuleninfrastruktur für Elektroauto wettbewerbliche Überlegungen stärker als bisher zu berücksichtigen. So sollten Städte und Kommunen beim Aufbau eines örtlichen Ladenetzes möglichst Verträge mit mehreren, unterschiedlichen Betreibern schließen: „Dadurch ließe sich erreichen, dass den Kunden Ladestrom zu einem wettbewerblich determinierten Preis angeboten wird.“

Die Experten hat damals dazu geraten, das Kartellamt einzuschalten und einen „wettbewerblichen Leitfadens für den Aufbau der Ladeinfrastruktur – vergleichbar etwa mit dem Leitfaden für die Vergabe von Netzkonzessionen“ – zu entwickeln, um dadurch eine „strukturelle Lenkungswirkung“ auszulösen. Dem ist das Bundeskartellamt in Bonn jetzt nachgekommen: Diese Woche leitete die Behörde offiziell eine Untersuchung zur Bereitstellung und Vermarktung öffentlich zugänglicher Ladestationen für Elektroautos ein.

„Wir wollen“ erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt, „in dieser frühen Marktphase der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge strukturelle Wettbewerbsprobleme identifizieren, um einen Beitrag zu einem erfolgreichen Ausbau zu leisten. Der Aufbau einer flächendeckenden E-Ladeinfrastruktur ist Voraussetzung für den Erfolg der Elektromobilität in Deutschland. Für die Entscheidung von Verbrauchern, auf Elektromobilität umzusteigen, sind die Bedingungen und Preise für das Laden im öffentlichen Raum von zentraler Bedeutung. Der Markt ist natürlich noch im Entstehen. Aber uns erreichen schon jetzt vermehrt Beschwerden über die Preise und Konditionen an den Ladesäulen.“

Die Untersuchungen sollen in zwei Phasen erfolgen. Experten werden zunächst die aktuelle Praxis der Städte bei der Planung der Ladeinfrastruktur und der Bereitstellung von Standorten für Ladesäulen prüfen. Anschließend soll geprüft werden, wie im einzelnen die Zugänge zu den Ladesäulen geregelt sind – und was der Strom da kostet.

Manchen Stadtwerken im Land könnten unruhige Monate bevorstehen.

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