In der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) ist haarklein geregelt, wo ein Auto geparkt werden darf – und mit welchen „Einrichtungen und Vorrichtungen“ die Parkzeit in so genannten „Parkraumbewirtschaftungszonen“ zu überwachen ist. In Städten läuft es meist darauf hinaus, dass an einem Automaten für ein paar Euro ein Parkschein gezogen wird. Aber es gibt auch Bereiche, wo es auch eine Parkscheibe tut – zum Beispiel an vielen Ladeplätzen für Elektroautos. Oder inzwischen auch auf den Parkplätzen vieler Supermärkte.

Man tut also gut daran, stets eine StVO-konforme Parkscheibe (in Form eines blauen, werbefreien Rechtecks von 15 Zentimetern Höhe und 11 Zentimetern Breite, mit einer Einteilung in volle und halbe Stunden und gestaltet mit Ziffern und Schriften nach DIN 1451 und Farben nach DIN 6171) im Handschuhfach seines Fahrzeugs mitzuführen – und diese ordnungsgemäß einzusetzen – andernfalls drohen Bußgelder von neuerdings wenigstens 20 Euro (bei Nichtverwendung einer Parkscheibe) und sogar bis zu 40 Euro (bei Überschreitung der maximal zulässigen Parkdauer um über drei Stunden).

Extra-Anzeige für Datum und Uhrzeit
Die Digitalanzeige auf der Rückseite der elektronischen Parkscheibe liefert den Fahrzeuginsassen Zusatzinformation über das Hier und Jetzt. Der Displayschutz muss natürlich noch runter.

Deutlich einfacher, komfortabler und mit Blick auf die bei Parkvergehen drohenden „Knöllchen“ ist da der Einsatz einer elektrischen Parkscheibe. Seit 2005 ist diese auch hierzulande erlaubt. Natürlich ist auch deren Aussehen und Funktionsweise gesetzlich geregelt: Die digitalen Park-Wecker müssen vom Kraftfahrt-Bundesamtes zugelassen sein (ECE-Genehmigung Nr. 10 R -047203), über eine 24-Stunden-Zeitangabe verfügen. Auch müssen die Ziffern auf dem Display eine Mindesthöhe von zwei Zentimetern haben. Und darüber müssen das Wort „Ankunftszeit“ und ein weißes P auf blauem Grund abgebildet sein.

Parkzeit wird automatisch eingestellt

All diese Anforderungen erfüllt die „Park Lite“, die batteriebetriebene Parkscheibe des dänischen Herstellers Needit, der in Berlin eine Dependance aufgemacht hat, um hierzulande StVO-Konforme Geräte anzubieten. Das kleine, sowohl hitze- wie kälteresistente Gerät wird mit vier Klebepads einmalig und gut sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht – und aktiviert sich mithilfe von Bewegungssensoren selbst, sobald das Auto für länger als einige Sekunden steht. Um die Einstellung der korrekten Ankunftszeit kümmert sich die Parkscheibe also selbst, ebenso wie um den Wechsel von der Winter- zur Sommerzeit. Und die Parkscheibe runde den Startzeitpunkt auch automatisch auf die nächste halbe Stunde auf: So viel Spielraum lässt der Gesetzgeber immerhin.

Die Montage ist einfach, die Inbetriebnahme ein Kinderspiel. Die Anzeige ist klar erkennbar – auch nach einer Testdauer von drei Wochen unter winterlichen Bedingungen. Wie lange die 3-Volt-Knopfzelle vom Typ CR 2450 hält, ist eine andere Frage.

24,90 Euro kostet der kleine Helfer inklusive Batterie. Mit Blick auf die drohenden Bußgelder bei Parkverstößen könnte sich die Investition schnell bezahlt machen. Sollten Politessen oder Politeure – die Hilfspolizisten der Städte zur Überwachung des ruhenden Verkehrs – trotzdem Stress machen: Needit erstattet weder Parkgebühren noch Bußgelder.

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