Und wie viel bringt das Balkonkraftwerk jetzt?

Das war es dann auch schon mit der Installation. Wer nach getaner Arbeit wissen möchte wie viel das Modul nun gerade an Energie erzeugt, kann das ganz einfach über ein Stromkostenmessgerät herausfinden, die es auch mit Bluetooth, WLAN oder zur Einbindung in Smart-Home-Systeme zum Auslesen über das Smartphone gibt. Zahlreiche Wechselrichter verfügen über eigene Module, mit denen das Solarmodul aus der Ferne überwacht und sich die erzeugte Energie auslesen lässt. Diese können jedoch nicht immer problemlos ins heimische WLAN eingebunden werden, da sie häufig eigene Funkstandards verwenden. Andere Wechselrichter dagegen können über das heimische WLAN kommunizieren, wie z. B. der MI300 und MI600 von Bosswerk. Die Daten werden über die Solarman Smart App ausgelesen.

Anmeldung des Balkonkraftwerks

Hängt das Solarmodul, ist angesteckt und speist fleißig ins Hausnetz, ist man mit der Arbeit noch nicht ganz fertig: Es steht noch etwas Bürokratie an. Zum einen ist das Balkonkraftwerk beim örtlichen Netzbetreiber anzumelden, was meistens über ein Web- oder PDF-Formular des Netzbetreibers funktioniert. Dort sind Adresse und Kontaktdaten einzugeben, der Modulstandort, die Zählernummer sowie die Modulleistung. Das sollte spätestens nach zehn Minuten erledigt sein. Etwas länger dauert die Eintragung des Balkonkraftwerks in das so genannte Marktstammdatenregister. Insgesamt sollte Anmeldeprozess nach 30 bis 40 Minuten erledigt sein.

Kleiner Exkurs über Stromspeicher

Über Stromspeicher kann tagsüber produzierte und nicht verbrauchte Stromenergie gespeichert und im Falle eines Stromausfalls Strom aus dem Speicher bezogen werden. Ins Wohnungsnetz integrierte Stromspeicher sind zwar komfortabler, da Endverbraucher weiterhin aus dem Wohnungsnetz gespeist werden und nicht direkt an den Stromspeicher angeschlossen werden müssen. Jedoch erfordern integrierte Stromspeicher eine Leitungsverbindung des Stromspeichers mit dem Wohnungs- und Hausnetz, was nicht wie beim Balkonkraftwerk, mal eben durch Verbinden eines Steckers getan ist. Bei der vergleichsweise geringen Einspeiseleistung eines Balkonkraftwerks dürfte die Kosten-/Nutzenrechnung hier weniger aufgehen. Solche Speicher lohnen sich vielmehr bei größeren Anlagen, die einige tausend Kilowattstunden im Jahr und mehr produzieren.

Vorsorge für den Blackout
Überschüssiger Sonnenstrom kann in mobilen Akkus gespeichert werden, für Notfälle auch in einer kleinen Powerbank
Vorsorge für den Blackout
Überschüssiger Sonnenstrom kann in mobilen Akkus gespeichert werden, für Notfälle auch in einer kleinen Powerbank.

Eine Alternative sind tragbare Batteriespeicher, die man bei bestehendem Stromnetz und Sonne über eine Steckdose in der Wohnung auflädt. Im Prinzip größere und leistungsstärkere Powerbanks mit nicht nur USB-, sondern auch einem Schuko-Steckdosenanschluss (oder mehreren). Dabei gibt es unterschiedliche Leistungsklassen: es kommt nicht nur auf die Akkukapazität in (Milli)Amperestunden (kurz: (m)Ah) bzw. Wattstunden (Wh) an, sondern auch auf die Ausgangsleistung: die kleineren und günstigeren Modelle im Preisbereich von 150 bis 300 Euro mit häufig bis zu lediglich 200 Watt Ausgangsleistung reichen nicht aus, um einen regulären PC mit Strom zu versorgen, ein Mini-PC oder kleiner, stromsparender Kühlschrank lässt sich daran schon eher betreiben (wobei ein Kühlschrank auch bis zu 24 Stunden ohne Stromzufuhr den Inhalt weiter ausreichend kühl hält dank guter Isolierung).

Störgeräusche nicht ausgeschlossen

Zudem geben günstigere Batteriespeicher beim Wechselstrom häufig nur die sogenannte modifizierte Sinuswelle und keine reine Sinuswelle aus wie das Hausstromnetz. Das kann dazu führen, dass beim Betrieb von Geräten Störgeräusche oder bei bildausgebenden Geräten Bildfehler auftreten. Geräte laufen bei modifizierter Sinuswelle außerdem weniger effizient und manche Geräte funktionieren daran gar nicht. Betreibt/lädt man Geräte dagegen über USB an Batteriespeichern mit modifizierter Sinuswelle ist das kein Problem: Hier wird schließlich Gleich- und kein Wechselstrom verwendet.

Tragbare Batteriespeicher mit 1.000 Watt und mehr kosten meistens so viel Euro wie die Ausgangsleistung in Watt und Akkukapazität in Wattstunden. Hier stellt sich die Frage, ob sich die 1.000 bis 3.000 Euro in Verbindung mit einem Balkonkraftwerk lohnen.

Powerbank für den Notfall

Möchte man Stromenergie aus einem tragbaren Batteriespeicher beziehen, steckt man Verbraucher direkt am Batteriespeicher an. Zugegebenermaßen ist das nicht praxistauglich, um reguläre Verbraucher wie Kühlschränke abends mit Energie zu versorgen, wenn das Solarmodul keine Sonnenenergie mehr in Strom umwandeln kann. Aber zum Aufladen des Smartphone- und Notebook-Akkus oder dem Betrieb von Geringverbrauchern wie Mini-PCs eignen sich die Batteriespeicher prima. Und: im Falle eines Stromausfalls sind sie immer noch besser als gar kein Strom.

Für dieses Aufladen und den Betrieb von Geringverbrauchern tun es die kleineren Stromspeicher im unteren dreistelligen Preisbereich vollkommen oder klassische Powerbanks, wenn man nur USB-Geräte aufladen möchte wie Smartphones, Akkuleuchten und Ähnliches. Die größeren tragbaren Batteriespeicher mit mehreren tausend Watt Ausgangsleistung und Wattstunden Akkukapazität eignen sich aufgrund des hohen Preises derzeit nur für Menschen, die regelmäßig an Orten ohne Infrastruktur eine leistungsstarke Energieversorgung benötigen. Wobei man Wechselstrombezug auf Batteriespeicher mit annähernd purer Sinuswelle achten sollte – die häufig empfindlichen Notebook-Netzteile und PCs danken es Ihnen.

Finanzamt muss informiert werden

Und zum Schluss noch ein wichtiger Hinweis: Steuerrechtlich ergibt sich auch für Balkonkraftwerke grundsätzlich eine Ertragssteuerpflicht mit der Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuerklärung bzw. Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Allerdings hat das Bundesfinanzministerium in seinem Schreiben 2021 ein Wahlrecht geschaffen (IV C 6-S 2240/19/10006:006, DOK 2021/0627224): Kleine PV-Anlagen mit bis zu 10 kWp Leistung können vom zuständigen Finanzamt auf Antrag als Liebhaberei eingestuft werden. Vorausgesetzt, man nutzt den vom Balkonkraftwerk erzeugten Strom ausschließlich in den eigenen Wohnräumen selbst – und speist eventuell überschüssigen Strom „ohne Gewinnerzielungsabsicht“, also ohne Berechnung der Liefermenge, ins öffentliche Stromnetz ein.

Artikel teilen

3 Kommentare

  1. Juri Hertel

    Guter Kommentar von Martin!

    Sollten die Strompreise weiter so hoch bleiben dann steht nichts einer Einspeiseverguetung auch fuer Kleinstanlagen entgegen.

    In Irland zB. bekommt jeder der einspeist – egal wie klein – eine Einspeiseverguetung zw. 14 Cents und zZ. 24 Cents/kWh vom Stromversorger.
    Nobody is to small to make a difference.
    Der Versorger ist gesetzlich dazu verpflichtet mindestens 14 cents zu bezahlen, die meisten Versorger zahlen mehr da es sich auch fuer sie lohnt:

    https://www.energiezukunft.eu/erneuerbare-energien/solar/pv-anlagen-bis-drei-kilowatt-leistung-einfach-anschliessen/

    und die zZ. bezahlten Tarife:

    https://energyd.ie/export-payments/

    Antworten
  2. Pit

    Immer wieder der selbe Mist , es muss eine Steuerbefreiung + sonstige Angaben für selbst erzeugten Solar und Windstrom geben wie beim ( Zweirichtungszähler wie in Holland) . Der Bürger bezahlt die Investition verbraucht einen Teil und der etwaige Überschuss muss dann verschenkt werden, warum??! (z.b. Urlaub , Arbeit ) damit dann Ändere einen satten Profit daraus ziehen (54 C/kWh . Jeder weiß das Strom immer den kürzesten Weg nimmt wenn ich ihn nicht Verbraucher dann der Nachbar neben mir. Würde man die Sache einfacher handhaben könnte man so manche Stromtrasse einsparen.(z.b.Stadtteil Batterie Speicher) Leider haben wir nur unfähige Politiker die nicht um 3 Ecken denken können und sich auf die Netzbetreiber und Stromerzeuger stützen , zum Nachteil der Bürger.!!

    Antworten
  3. Martin Rotta

    Liebes Edison-Team

    Danke für diesen zeitgemässen Artikel.

    ihr habt im Abschnitt zur Leistung allerdings einen Fehler drin, denn die installierte Leistung am Solarmodul ist nicht massgebend und darf höher als 600 Watt-Peak sein. Wichtig ist hingegen, dass auf der Netzseite des Wechselrichters nie mehr als 600 Watt (AC) rauskommen dürfen.

    Wie auch bei den grossen Solaranlagen, ist es sogar sinnvoll, die Module überzudimensionieren, denn diese erreichen ihre Nennleistung ja bekanntlich höchst selten und nur unter Idealbedingungen. Tritt dieser Fall ein, „bremst“ der Wechselrichter bei 2x 300 oder 1x 600 W einfach aus und kappt um die Mittagszeit ein kleinwenig der Produktion.

    Installiert man beispielsweise 2×450 Wp, hat man am Vor- und Nachmittag oder an bewölkten Tagen deutlich mehr Ertrag, als mit bloss 2x 300 Wp ohne dabei je ins Limit zu laufen. Dazu kommt, dass der mit 600 W bewusst leicht unterdimensionierte Wechselrichter so häufiger nahe am Maximum und damit in seinem effizientesten Arbeitsbereich liegt. Die Ausbeute der Anlage steigt damit noch einmal an.

    Gerade suboptimale Standorte wie etwa Westbalkone profitieren von diesem Umstand, denn Wp sind so installiert ohnehin nur Phantasiewerte. Passende Komponenten vorausgesetzt, würde man in diesem Fall also am besten über 1000 Wp installieren, ohne damit Probleme zu bekommen.

    Antworten

Kommentar absenden

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert