Was ist vor dem Kauf zu beachten?

Vor dem Kauf und der Installation eines Balkonkraftwerks sollten einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Stromzähler darf nicht rückwärts laufen, um keinen Ärger mit dem Gesetz und örtlichen Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber zu riskieren. Die meisten alten, sogenannten Ferraris-Zähler mit mechanischer Drehscheibe laufen rückwärts, sobald das Balkonkraftwerk mehr Strom erzeugt als der Haushalt verbraucht. Benötigt wird ein Zähler mit Rücklaufsperre oder der erwähnte Zweirichtungszähler. Digitale Zähler haben im Regelfall eine Rücklaufsperre. Zudem sollte der Zähler saldierend arbeiten. Im Zweifel gibt das Datenblatt des Zählers oder ein Anruf beim Messstellenbetreiber oder Netzbetreiber Aufschluss darüber. Hat man einen Zähler ohne Rücklaufsperre, beauftragt man einen Zählerwechsel. Der Umstieg auf einen digitalen Zähler sollte kostenlos sein, da die bisherigen Ferraris-Zähler ohnehin ausgemustert werden sollen. Sträubt sich der örtliche Netzbetreiber dagegen oder fordert er die Installation eines teuren Zweirichtungszählers, kann der Wechsel des Messstellenbetreibers eine Lösung sein.
  • Für einen technisch grundsätzlich sicheren Betrieb sollten die Leitungen in der Wohnung über moderne Sicherungsautomaten abgesichert sein und für den Personenschutz ein Fehlerstrom-Schutzschalter vorhanden sein, auch als FI oder RCD bezeichnet. Im Zweifelsfall beauftragt man eine Elektrofachfirma mit der Überprüfung der Wohnungsinstallation.
Sichtblende mit Nebenwirkung
Balkons mit Gittern eignen sich bestens für die Montage von Solarpanels. Sämtliche Fotos: Andrea Maurer
Sichtblende mit Nebenwirkung
Balkons mit Gittern eignen sich bestens für die Montage von Solarpanels. Foto: Bosswerk
  • Auf dem Balkon sollte eine Steckdose vorhanden sein, über die der Solarstrom in das Wohnungsnetz eingespeist werden kann. Ist diese noch nicht vorhanden, kann sie meist einfach nachgerüstet werden. Laut VDE-AR-N 4105 ist eine spezielle Einspeisesteckdose mit separater Leitung zur Wohnungsverteilung auf einer dedizierten Sicherung oder eine Festverdrahtung des Wechselrichters vorgeschrieben, damit Laien das Balkonkraftwerk durch einfaches Einstecken selbst in Betrieb nehmen können. Eine solche Einspeisesteckdose schützt vor (lebensbedrohlichen) Stromschlägen und verhindert Phasendreher. Da zertifizierte Wechselrichter (nur die sollte man verwenden, später mehr dazu) jedoch über einen eingebauten NA-Schutz verfügen, der unter 200 Millisekunden auslösen muss, wenn man den Stecker abzieht, müsste man schon schier sehr schnell sein, um bei Berührung der Steckerkontakte einen gewischt zu bekommen.
  • Wer absolut rechtssicher und VDE-normkonform sein will, sollte eine Einspeisedose durch einen Elektrofachbetrieb installieren lassen. Zumal neben der VDE-Norm auch örtliche Netzbetreiber häufig den Betrieb des Balkonkraftwerks an einer Einspeisesteckdose fordern. Allerdings ist es für den Netzbetreiber nicht ohne Weiteres nachprüfbar, welche Steckdose verwendet wird. Hinsichtlich Technik und Sicherheit kann das Balkonkraftwerk bei Vorhandensein moderner Sicherungsautomaten, FI-/RCD-Schutzschalter und bei maximal 2,6 Ampere Stärke des eingespeisten Solarstroms an einer normalen Schukosteckdose angeschlossen werden wie ein Gutachten im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) belegt. Die Einspeisesteckdose gibt es übrigens derzeit nur von einem einzigen Hersteller.
  • Die Erlaubnis und Akzeptanz der Wohnungseigentümergemeinschaft des Vermieters einholen. Ein außen am Balkon angebrachtes Solarmodul kann abstürzen und/oder die Optik und Bausubstanz der Wohnanlage beeinträchtigen. Die Montage muss deshalb von der Eigentümergemeinschaft und dem Vermieter genehmigt werden. Auch weil sich Ressentiments gegenüber Balkonkraftwerken hartnäckig halten. Die Rechtsprechung ist allerdings inzwischen auf Seiten der Kleinstkraftwerks-Betreiber: Vermieter dürfen die Installation nur dann untersagen, wenn triftige, sachbezogene Gründe dagegen sprechen. Zudem ist der Ausbau erneuerbarer Energien politisch gewünscht (AG Stuttgart, AZ 37 C 2283/20). Schon im Jahr 1990 wurde eine Solaranlage auf einer Terrasse als zulässig angesehen (AG München, AZ 214 C 24821/90).
Blick von unten
Die Verkabelung wird seitlich zum Wechselrichter geführt.
Blick von unten
Die Verkabelung wird seitlich zum Wechselrichter geführt.

Wer die Wohnungseigentümer nicht von seiner Balkonkraftwerk-Idee überzeugen kann, kann es alternativ mit einem Solartisch versuchen. Die werden nicht außen am Balkon befestigt, sondern auf dem Balkon als Tisch aufgestellt. Während industriell gefertigte Solartische schnelleinige tausend Euro kosten, kann man mit etwas handwerklichem Geschick auch selbst ein Solarmodul auf ein geeignetes Gestell schrauben. Klarer Vorteil des Solartisches ist: Die Mini-PV-Anlage lässt sich bei einem Umzug problemlos abbauen. Mögliche Nachteile sind der Flächenverbrauch am Balkon und eine höhere Verschattung des Moduls, was einen geringeren Ertrag und im schlimmsten Fall Defekte des Solarmoduls durch Durchbrennen einzelner Zellen bedeutet.

Und was braucht es so alles? Das erfahren Sie im dritten Teil.

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3 Kommentare

  1. Juri Hertel

    Guter Kommentar von Martin!

    Sollten die Strompreise weiter so hoch bleiben dann steht nichts einer Einspeiseverguetung auch fuer Kleinstanlagen entgegen.

    In Irland zB. bekommt jeder der einspeist – egal wie klein – eine Einspeiseverguetung zw. 14 Cents und zZ. 24 Cents/kWh vom Stromversorger.
    Nobody is to small to make a difference.
    Der Versorger ist gesetzlich dazu verpflichtet mindestens 14 cents zu bezahlen, die meisten Versorger zahlen mehr da es sich auch fuer sie lohnt:

    https://www.energiezukunft.eu/erneuerbare-energien/solar/pv-anlagen-bis-drei-kilowatt-leistung-einfach-anschliessen/

    und die zZ. bezahlten Tarife:

    https://energyd.ie/export-payments/

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  2. Pit

    Immer wieder der selbe Mist , es muss eine Steuerbefreiung + sonstige Angaben für selbst erzeugten Solar und Windstrom geben wie beim ( Zweirichtungszähler wie in Holland) . Der Bürger bezahlt die Investition verbraucht einen Teil und der etwaige Überschuss muss dann verschenkt werden, warum??! (z.b. Urlaub , Arbeit ) damit dann Ändere einen satten Profit daraus ziehen (54 C/kWh . Jeder weiß das Strom immer den kürzesten Weg nimmt wenn ich ihn nicht Verbraucher dann der Nachbar neben mir. Würde man die Sache einfacher handhaben könnte man so manche Stromtrasse einsparen.(z.b.Stadtteil Batterie Speicher) Leider haben wir nur unfähige Politiker die nicht um 3 Ecken denken können und sich auf die Netzbetreiber und Stromerzeuger stützen , zum Nachteil der Bürger.!!

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  3. Martin Rotta

    Liebes Edison-Team

    Danke für diesen zeitgemässen Artikel.

    ihr habt im Abschnitt zur Leistung allerdings einen Fehler drin, denn die installierte Leistung am Solarmodul ist nicht massgebend und darf höher als 600 Watt-Peak sein. Wichtig ist hingegen, dass auf der Netzseite des Wechselrichters nie mehr als 600 Watt (AC) rauskommen dürfen.

    Wie auch bei den grossen Solaranlagen, ist es sogar sinnvoll, die Module überzudimensionieren, denn diese erreichen ihre Nennleistung ja bekanntlich höchst selten und nur unter Idealbedingungen. Tritt dieser Fall ein, „bremst“ der Wechselrichter bei 2x 300 oder 1x 600 W einfach aus und kappt um die Mittagszeit ein kleinwenig der Produktion.

    Installiert man beispielsweise 2×450 Wp, hat man am Vor- und Nachmittag oder an bewölkten Tagen deutlich mehr Ertrag, als mit bloss 2x 300 Wp ohne dabei je ins Limit zu laufen. Dazu kommt, dass der mit 600 W bewusst leicht unterdimensionierte Wechselrichter so häufiger nahe am Maximum und damit in seinem effizientesten Arbeitsbereich liegt. Die Ausbeute der Anlage steigt damit noch einmal an.

    Gerade suboptimale Standorte wie etwa Westbalkone profitieren von diesem Umstand, denn Wp sind so installiert ohnehin nur Phantasiewerte. Passende Komponenten vorausgesetzt, würde man in diesem Fall also am besten über 1000 Wp installieren, ohne damit Probleme zu bekommen.

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