Wohnungseigentümer und Mieter soll künftig einen gesetzlichen Anspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerkes erhalten. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor. „Stromerzeugung durch Steckersolargeräte stellt eine gute Möglichkeit für Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer dar, sich teilweise selbst mit Solarstrom zu versorgen und so an der Energiewende teilzuhaben“, heißt es dort. Durch eine Änderung des Baurechts soll Wohnungsmietern die Freiheit geben werden, eine Solaranlage auf ihrem Balkon zu installieren, ohne zuvor eine Genehmigung ihres Vermieters einholen zu müssen. Außerdem soll die maximale Größe von Steckersolaranlagen auf 800 Watt steigen – derzeit ist die Einspeiseleistung von Mini-Solaranlagen mit bis zu zwei Solarmodulen auf 600 Watt begrenzt. Das könnte die Nachfrage nach den so genannten Balkonkraftwerken noch einmal kräftig erhöhen. Was ist sonst bei der Montage einer solchen Anlage zu beachten? Das erklären wir hier.
Was bringt ein Balkonkraftwerk?
Ein Balkonkraftwerk besteht aus mindestens einem Solarmodul mit 600 Watt Spitzenleistung (Wp) und einem Mikrowechselrichter. Je nach Balkonlage und Modulleistung können damit im Jahr zwischen 200 und 500 Kilowattstunden (kWh) Sonnenstrom produziert werden. In Österreich, wo für diese Zwecke Solarmodule von bis zu 800 Wp erlaubt sind, sogar noch ein paar kWh mehr.
Wie schnell amortisiert sich die Anlage?
Ein Balkonkraftwerk mit der erwähnten Spitzenleistung von 600 Watt und einem Jahresertrag von 400 bis 500 kWh kann einen nicht zu energieintensiven Zweipersonenhaushalt zwischen 20 und 30 Prozent unabhängig von der öffentlichen Stromversorgung machen. Bei Anschaffungskosten von rund 900 Euro und einem Strompreis von 40 Cent/kWh hätte sich die Anlage nach viereinhalb Jahren amortisiert. Inzwischen gibt es aber auch deutlich preisgünstigere Startetkits – da beginnt der Solarspaß schon bei 600 Euro.
Wenn man den selbst erzeugten Strom auch komplett nutzt, ist das also eine gute Investition. Alternativ besteht die Möglichkeit, den tagsüber nicht benötigten Strom in einen Batteriespeicher zwischenzulagern – gegen einen entsprechenden Aufpreis. Dazu kommen wir später noch.
Das Argument, dass den selbst erzeugten Strom nur Geräte verbrauchen können, die auf der Phase betrieben werden, auf der das Balkonkraftwerk einspeist, ist übrigens häufig nicht zutreffend. Denn die meisten Stromzähler arbeiten saldierend – der erzeugte und verbrauchte Strom aller drei Phasen wird am Zähler miteinander verrechnet.
Macht die Einspeisung ins Netz Sinn?
Den nicht verbrauchten Strom des Balkonkraftwerks in das örtliche Stromnetz einzuspeisen, ist hingegen keine gute Idee: Die Einspeisevergütung ist einfach zu gering. Pro eingespeister Kilowattstunde (kWh) gibt es derzeit bei „kleineren“ Anlagen (mit unter 10 kWp Leistung) lediglich 8,6 Cent. Und häufig schließt der örtliche Netzbetreiber eine Einspeisevergütung für Kleinst-PV-Anlagen mit 600 Wp wie Balkonkraftwerke bei der Anmeldung der Anlage aus. Oder er fordert die Installation eines Zweirichtungs-Zählers, der die eingespeisten und bezogenen Strommengen getrennt erfasst. Dier Einbau eines solchen Bi-Di-Zählers kostet eine kleinere dreistellige Summe. Hinzu kommt eine eine jährliche Miete von rund 20 Euro. Da bleibt unter dem Strich nichts übrig.
Wer meint, dass bei einem Blackout weiterhin Strom über das eigene Balkonkraftwerk beziehen kann, muss an dieser Stelle ebenfalls enttäuscht werden: durch den in zertifizierten Wechselrichtern eingebauten Netz- und Anlagenschutz (kurz: NA-Schutz) schaltet sich der Wechselrichter automatisch ab, wenn man den Stecker zieht oder der Strom ausfällt. Dadurch wird sichergestellt, dass die PV-Anlage bei einem Stromausfall keinen Strom ins öffentliche Netz einspeisen kann. Nutzer des Stromnetzes und das Wartungspersonal sollen so geschützt werden. Für eine Notstromversorgung bräuchte es also zwingend einen Heimspeicher. Doch die sind noch so teuer, dass sich das in der Regel nicht rechnet, weil der Ertrag der PV-Anlage zu gering ist.
Im nächsten Teil erfahren Sie, was vor dem Kauf zu beachten ist – einfach loslegen geht nicht.
Guter Kommentar von Martin!
Sollten die Strompreise weiter so hoch bleiben dann steht nichts einer Einspeiseverguetung auch fuer Kleinstanlagen entgegen.
In Irland zB. bekommt jeder der einspeist – egal wie klein – eine Einspeiseverguetung zw. 14 Cents und zZ. 24 Cents/kWh vom Stromversorger.
Nobody is to small to make a difference.
Der Versorger ist gesetzlich dazu verpflichtet mindestens 14 cents zu bezahlen, die meisten Versorger zahlen mehr da es sich auch fuer sie lohnt:
https://www.energiezukunft.eu/erneuerbare-energien/solar/pv-anlagen-bis-drei-kilowatt-leistung-einfach-anschliessen/
und die zZ. bezahlten Tarife:
https://energyd.ie/export-payments/
Immer wieder der selbe Mist , es muss eine Steuerbefreiung + sonstige Angaben für selbst erzeugten Solar und Windstrom geben wie beim ( Zweirichtungszähler wie in Holland) . Der Bürger bezahlt die Investition verbraucht einen Teil und der etwaige Überschuss muss dann verschenkt werden, warum??! (z.b. Urlaub , Arbeit ) damit dann Ändere einen satten Profit daraus ziehen (54 C/kWh . Jeder weiß das Strom immer den kürzesten Weg nimmt wenn ich ihn nicht Verbraucher dann der Nachbar neben mir. Würde man die Sache einfacher handhaben könnte man so manche Stromtrasse einsparen.(z.b.Stadtteil Batterie Speicher) Leider haben wir nur unfähige Politiker die nicht um 3 Ecken denken können und sich auf die Netzbetreiber und Stromerzeuger stützen , zum Nachteil der Bürger.!!
Liebes Edison-Team
Danke für diesen zeitgemässen Artikel.
ihr habt im Abschnitt zur Leistung allerdings einen Fehler drin, denn die installierte Leistung am Solarmodul ist nicht massgebend und darf höher als 600 Watt-Peak sein. Wichtig ist hingegen, dass auf der Netzseite des Wechselrichters nie mehr als 600 Watt (AC) rauskommen dürfen.
Wie auch bei den grossen Solaranlagen, ist es sogar sinnvoll, die Module überzudimensionieren, denn diese erreichen ihre Nennleistung ja bekanntlich höchst selten und nur unter Idealbedingungen. Tritt dieser Fall ein, „bremst“ der Wechselrichter bei 2x 300 oder 1x 600 W einfach aus und kappt um die Mittagszeit ein kleinwenig der Produktion.
Installiert man beispielsweise 2×450 Wp, hat man am Vor- und Nachmittag oder an bewölkten Tagen deutlich mehr Ertrag, als mit bloss 2x 300 Wp ohne dabei je ins Limit zu laufen. Dazu kommt, dass der mit 600 W bewusst leicht unterdimensionierte Wechselrichter so häufiger nahe am Maximum und damit in seinem effizientesten Arbeitsbereich liegt. Die Ausbeute der Anlage steigt damit noch einmal an.
Gerade suboptimale Standorte wie etwa Westbalkone profitieren von diesem Umstand, denn Wp sind so installiert ohnehin nur Phantasiewerte. Passende Komponenten vorausgesetzt, würde man in diesem Fall also am besten über 1000 Wp installieren, ohne damit Probleme zu bekommen.