Der Bundestag will noch in dieser Woche die Fernsteuerung von Energieerzeugungsanlagen erleichtern. SPD, Grüne und die Union hätten sich auf „drei wichtige Gesetze für die Energiebranche“ geeinigt, teilte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Verena Hubertz am 27. Januar 2025 mit. Die Einigung betrifft unter anderem den Gesetzentwurf „zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen“.
Der im Dezember 2024 von SPD und Grünen vorgelegte 90-seitige Gesetzentwurf sieht vor, dass Stromanschlüsse mit größeren Verbrauchern wie Wärmepumpen und Wallboxen oder Stromerzeuger mit mehr als 7 kW Leistung künftig mit einem „intelligenten Messsystemen und einer Steuerungseinrichtung am Netzanschlusspunkt“ ausgestattet werden müssen. Damit soll es Netzbetreibern ermöglicht werden, bei Bedarf bestimmte Erzeuger ein- oder auszuschalten, um die Stabilität des Stromnetzes zu gewährleisten. Ausgenommen sind lediglich Steckersolargeräte mit bis zu 800 VA Einspeiseleistung.
BDEW sieht „starkes Signal“
Die Energiewirtschaft hatte darauf gedrängt, den Entwurf noch vor den Neuwahlen zu beschließen. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßte die Einigung daher als „starkes Signal für die Energieversorgung“. Die Beschlüsse seien „von zentraler Bedeutung für die Energiewende und die Versorgungssicherheit in Deutschland“.
Das geplante Gesetz soll der Koalition zufolge „insbesondere Vorsorge für Zeiten temporärer Erzeugungsüberschüsse“ treffen. „Da Stromerzeugung und Stromverbrauch im Netz stets ausgeglichen sein müssen, wird der Strom dann zu teilweise stark negativen Preisen verkauft. Diese negativen Preise erhöhen die Kosten der Förderung der Erneuerbaren Energien und die Kosten des Stromsystems insgesamt. Darüber hinaus können temporäre Erzeugungsüberschüsse eine Herausforderung für die Systemsicherheit des Netzbetriebs sein.“
Das Gesetz regelt jedoch nicht nur die Fernabschaltung von PV-Anlagen und die Neuausrichtung des Smart-Meter-Rollouts. Dem BDEW zufolge wird auch die Übergangsregelung für Ladesäulen von De-minimis-Unternehmen verlängert. Damit könnten „kleine und mittlere Stadtwerke ihre Ladesäulen zumindest bis Ende 2026 weiter betreiben, auch wenn Vertrieb und Netzbetrieb in einer Gesellschaft gebündelt sind“. Das sorge „für Planungssicherheit und stärkt die Elektromobilität“, sagte Verbandschefin Kerstin Andreae.
BSI warnte vor chinesischen Herstellern
Der Gesetzentwurf sieht zudem einen Passus vor, wonach nicht nur die Netzbetreiber, sondern auch mögliche „weitere Berechtigte“ künftig PV-Anlagen abregeln. In diesem Zusammenhang hatte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) davor gewarnt, diese Aufgabe an ausländische Hersteller zu delegieren. „Dass Hersteller, eventuell über eine im Ausland beheimatete Cloud, direkten Zugriff auf eine so große Zahl von Geräten im europäischen Verbundnetz haben, birgt nach Ansicht des BSI ein erhebliches Gefährdungspotential“, sagte ein Sprecher.
Der BDEW teilt diese Bedenken jedoch nicht. Ebenso wie das Bundeswirtschaftsministerium sehe der Verband nicht, „dass im Gesetzentwurf die Möglichkeit geschaffen wird, dass über Wechselrichterhersteller direkter Zugriff auf einen systemrelevanten Teil der deutschen Stromversorgung erfolgen kann“. Dies gelte sowohl für chinesische als auch für sonstige Unternehmen, teilte eine BDEW-Sprecherin auf Anfrage mit.