Das Bundesjustizministerium hat die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) eingeleitet. Es legte nun einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor, der unter anderem bauliche Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität erleichtern soll. Wohnungseigentümer etwa sollen in Zukunft nicht länger die Zustimmung aller Miteigentümer einholen müssen, wenn sie an ihrem Stellplatz eine Wallbox für ihr E-Auto installieren wollen. Der Gesetzgeber will ihnen einen Rechtsanspruch darauf einräumen – und zwar sowohl auf die Ersteinrichtung als auch auf Maßnahmen zur Verbesserung oder Erhaltung einer bereits vorhandenen Lademöglichkeit.

„Sowohl Wohnungseigentümer und -eigentümerinnen als auch Mieterinnen und Mieter sollen ein Recht auf den Einbau von Ladeinfrastruktur haben“, sagte Bundesjustizministern Christine Lambrecht (SPD). Die entstehenden Kosten sollen die künftigen Besitzer einer eigenen Wallbox allein tragen. Vermieter müssen ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen, auch wenn diese über die bloße Erlaubnis hinausgeht, also beispielsweise Informationen zur vorhandenen Stromversorgung oder dem Verlauf von Kabeln benötigt werden.

Energie- und Immobilienbranche begrüßen Reform

Sowohl die Energie- als auch die Immobilienbranche fordern seit langem eine solche Reform. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht darin eine wichtige Stellschraube für den Klimaschutz. Mit der geplanten Gesetzesänderung werde der Einbau von privaten Ladesäulen vereinfacht, so der stellvertretende VKU-Hauptgeschäftsführer Michael Wübbels zu energate. „So kommen wir im Miet- und Wohneigentumsrecht beim Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur vom bisherigen Verhinderungs- in einen Ermöglichungsmodus.“

Auch der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) begrüßt die Novellierung des WEG. „Mehr Rechtssicherheit, mehr Verbraucherschutz und erleichterte Beschlussfassungen beispielsweise bei baulichen Veränderungen und Sanierungsmaßnahmen waren längst überfällig“, betont VDIV-Deutschland-Geschäftsführer Martin Kaßler.

Auch energetische Sanierung betroffen

In Kooperation mit dem Branchendienst energate.

Der Reformvorschlag behandelt darüber hinaus auch bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit, zum Einbruchsschutz und für die energetische Sanierung. Die Kosten für letztere Maßnahmen sind künftig von allen Wohnungseigentümern zu tragen, heißt es darin. Damit werde ein „angemessener Ausgleich der womöglich widerstreitenden Interessen der Wohnungseigentümer“ geschaffen. Der Gesetzgeber verweist darauf, dass sich die Kosten baulicher Veränderungen mit der Zeit amortisieren und die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden für die Erreichung der Klimaziele unerlässlich ist.

Das bislang geltende WEG werde den heutigen Herausforderungen in vielen Fällen nicht länger gerecht. Der jetzt veröffentlichte Referentenentwurf basiert laut Ministerium auf dem im August 2019 vorgelegten Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe und wurde zur Stellungnahme an die Länder und Verbände gesandt.

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