Wer ab heute eine Kaufprämie für seinen neuen Volvo V90 T8 Plug-in-Hybrid beantragen will, steht vor einem Problem. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) hat zum 1. September 2018 die Liste der förderfähigen Elektroautos und Plug-in-Hybride für den „Umweltbonus“ überarbeitet. Grund hierfür ist der neue Abgasprüfzyklus WLTP.
Damit ein Plug-in-Hybrid (im Beamtendeutsch „von außen aufladbare Hybridfahrzeuge“) auf die Liste der förderfähigen Autos kommt, muss er eine Bedingung erfüllen: Er darf im Normtest nicht mehr als 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Da der realitätsnähere WLTP-Normtest (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) im Schnitt für rund 20 Prozent höhere Verbrauchs- und CO2-Angaben als der alte NEFZ-Test sorgt, reißen offenbar einige Plug-in-Hybride die 50-Gramm-Grenze.
Plug-in-Hybride von Volvo im Nachteil
Laut der neuen Liste sind alle Volvo-Plug-ins der Baureihen V60, XC60, S90 und V90 nicht mehr förderfähig, „wenn die Zulassung nach dem 31.08.2018 stattgefunden hat“. Das große SUV XC90 hat die 1500 Euro staatliche Förderung ohnehin nie bekommen, da er über der Preisobergrenze lag. Den herstellerseitigen Zuschuss von 1500 Euro wird es bei Volvo wohl weiter geben – auch wenn dieser von den Schweden nicht plakativ beworben wird. Bei dem betroffenen V60 handelt es sich um den Diesel-Plug-in-Hybrid des alten Modells, das nicht mehr gebaut wird. Für die beiden Benzin-Plug-ins des neuen Modells liegen laut einem Volvo-Sprecher noch keine finalen Daten vor.
Bei anderen Modellen ist die Förderung noch unter Bedingungen möglich: Fahrzeuge wie der Audi A3 e-tron, BMW 330e oder Mercedes-Benz E350e benötigen eine Ausnahmegenehmigung des Kraftfahrtbundesamts. Sie sind noch nicht nach dem neuen Prüfverfahren zertifiziert. Deshalb gilt hier in dem Förderprozess weiterhin – mit der Ausnahmegenehmigung – der CO2-Wert, der nach NEFZ gemessen wurde.
Dass es zur „harten“ Umstellung auf den WLTP einige Opfer unter den Plug-in-Hybriden geben würde, hatte sich bereits im März abgezeichnet. Damals wurden die beiden BMW-Hybride 225xe iPerformance Active Tourer und Mini Cooper S E Countryman All4 nach WLTP zertifiziert und in der Folge von der Liste gestrichen. „Durch das neue Messverfahren steigen CO2-Emissionen. Die für die Förderfähigkeit notwendige und festgelegte CO2-Schwelle von 50g/km wird dadurch überschritten“, teilte BMW damals gegenüber „Electrive“ mit. In der aktuellen Bafa-Liste sind beide Fahrzeuge mit einem Hinweis versehen, dass nur der Typ 2C71 beim 225xe und beim Mini nur die „Produktion bis einschließlich 28. Februar 2018“ förderfähig ist.
Nur noch ein BMW-Hybrid ohne Einschränkung ist förderfähig
Für Verwirrung sorgt die neue Liste jedoch beim Kia Optima: Die Limousine mit Plug-in-Antrieb in der Ausstattung „Attract“ ist mit der Fußnote 2 versehen („Wenn die Zulassung nach dem 31.08.2018 stattgefunden hat, ist das Fahrzeug nicht mehr förderfähig.“). In der Ausstattung „Spirit“ und die Kombi-Version in beiden Ausstattungen haben jedoch die Fußnote 1 – sie benötigen also die KBA-Ausnahmegenehmigung. Interessenten für den Optima-Hybrid sollten sich als genau informieren, wenn sie eine Förderung in Anspruch nehmen wollen.
Beim Toyota Prius Plug-in-Hybrid fallen ebenfalls einige Varianten nur noch unter die eingeschränkte Förderung. Selbiges gilt für die Plug-in-Modelle von Volkswagen: Der Golf GTE und Passat GTE benötigen eine Sondererlaubnis. Hier ist das Problem derzeit aber nur theoretischer Natur: Da VW seine Plug-in-Hybride noch nicht auf WLTP umgestellt hat, werden entsprechende Fahrzeuge derzeit nicht ausgeliefert. Die Möglichkeit zur Förderung beschränkt sich also auf die Vorführfahrzeuge bei den Händlern.
Ohne Einschränkung in der Förderung bleiben etwa der BMW 530e, der Kia Niro Plug-in-Hybrid und der Hyundai Ioniq Plug-in. Auch der neue Mitsubishi Outlander PHEV steht ohne Einschränkungen auf der Bafa-Liste.
Auf das E-Kennzeichen wirkt sich die Förderungsfähigkeit übrigens auch aus, zumindest eingeschränkt: Fahrzeuge mit einer elektrischen Reichweite von mindestens 40 Kilometern dürfen auch bei höheren Emissionen das E-Kennzeichen tragen. Für den eingangs erwähnten Volvo V90 T8 gibt es also keine Prämie mehr – da er elektrisch aber 46 Kilometer weit kommt, darf er sein E-Kennzeichen behalten. XC60 und XC90 können aber nicht mehr mit einem E-Kennzeichen zugelassen werden. Ihre elektrische Reichweite sinkt im neuen Test unter die Grenze von 40 Kilometern. „Damit entfallen die Förderung und auch andere Vorteile (Steuer, kostenfreie Parkmöglichkeiten in bestimmten Städten etc.)“, erklärt ein Volvo-Sprecher gegenüber EDISON.
Die komplette Liste als PDF (Stand 31.08.2018) finden Sie hier.