Die Netzentgelt-Befreiung für große Stromverbraucher in Deutschland in den Jahren 2012 und 2013 war nach einer Entscheidung der EU-Wettbewerbshüter illegal. Es habe für die Befreiung keine Gründe gegeben, Deutschland müsse diese Beihilfen nun zurückfordern, teilte die EU-Kommission am Montag in Brüssel mit.
Die zuständige Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager sagte: „Alle Stromverbraucher müssen Netzentgelte an die Betreiber zahlen – einzelne Großverbraucher komplett auszuklammern ist ein ungerechter Wettbewerbsvorteil und lässt gleichzeitig die finanzielle Belastung für die anderen Konsumenten steigen.“
In Deutschland seien Stromverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mehr als zehn Gigawattstunden und sehr konstantem Stromverbrauch von der Zahlung von Netzentgelten befreit. Diese sind normalerweise Teil der normalen Stromkosten, die alle an das Netz angeschlossenen Stromverbraucher zahlen müssen.
300 Millionen vom Steuerzahler
Schätzungen der EU-Kommission zufolge sparten große Stromverbraucher – etwa Industriebetriebe – allein im Jahr 2012 durch die Befreiung etwa 300 Millionen Euro. Die Kosten wurden demnach aus staatlichen Mitteln gedeckt.
Deutschland wies laut EU-Kommission aber nach, dass Großverbraucher und Abnehmer mit konstantem Verbrauch 2012 und 2013 aufgrund des vorhersehbaren Verbrauchs niedrigere Kosten als andere Verbraucher verursachten. Daher seien Rabatte gerechtfertigt.
Nach dem Beschluss muss Deutschland nun die betroffenen Unternehmen und deren in den Jahren 2012 und 2013 verursachten Netzkosten ermitteln und die Beihilfen einfordern. Die damalige schwarz-gelbe Regierung (das zuständige Wirtschaftsministerium hatte die FDP inne) kam den Steuerzahler bereits wegen ihres Zick-Zack-Kurses beim Atomausstieg teuer zu stehen: Eine niedrige Milliardensumme dürfte als Entschädigung an RWE und Vattenfall gehen.