Die geplanten Zugriffsmöglichkeiten von Bundesnachrichtendienst (BND) und Verfassungsschutz auf Autodaten stoßen auf Kritik aus der Branche. Die Reform dürfe nicht dazu führen, „dass Autohäuser und Kfz-Werkstätten zum verlängerten Arm der Nachrichtendienste werden“, warnte Thomas Peckruhn, Präsident des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), in einer Pressemitteilung. Kritisch äußerte sich auch der Verband der Automobilindustrie (VDA).

Hintergrund der Stellungnahme sind die Pläne der Bundesregierung, Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zur „Aufklärung über die von verschiedenen Akteuren genutzten Kraftfahrzeuge“ mit neuen Befugnissen auszustatten. Das sieht ein 732-seitiger Entwurf des „Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts“ (PDF) vor, den das Kabinett am 12. August 2026 verabschiedete.

Herausgabe von Telemetriedaten verpflichtend

In dem Entwurf werden Kraftfahrzeughersteller oder Kraftfahrzeugwerkstätten zur Herausgabe von Telemetriedaten verpflichtet, um effektiv gegen den modernen Staatsterrorismus und extremistische Gewalt vorgehen“ zu können. „Bei modernen Kfz-Modellen erfassen Kfz-Hersteller umfassende Daten, die Rückschlüsse auf das Nutzungsprofil, die Intensität der Nutzung oder auch die Anzahl der Fahrer erlauben“, schreibt das von Alexander Dobrindt (CDU) geführte Bundesinnenministerium. Außerdem könnten „durch das Abfragen von Nutzungsdaten (etwa GPS-Daten, Statusdaten wie Kilometerstand, Anzahl der Fahrtstrecken, Abstellposition) Rückschlüsse auf konkrete Aktivitäten beteiligter Personen ermöglicht werden“.

Datenkrake Auto
Moderne Autos sind fahrende Computer und sammeln für Software-Update, aber auch aufgrund gesetzlicher Vorgaben, massenhaft persönliche Daten über Geschwindigkeit, Bremsvorgänge, Energieverbrauch, Standorte und über das gekoppelte Smartphone auch persönliche Kontakte. Der Gesetzentwurf soll deutschen Geheimdiensten nun den Zugriff darauf erlauben. Symbolbild: Volkswagen
Datenkrake Auto
Moderne Autos sind fahrende Computer und sammeln für Software-Update, aber auch aufgrund gesetzlicher Vorgaben, massenhaft persönliche Daten über Geschwindigkeit, Bremsvorgänge, Energieverbrauch, Standorte und über das gekoppelte Smartphone auch persönliche Kontakte. Der Gesetzentwurf soll deutschen Geheimdiensten nun den Zugriff darauf erlauben. Symbolbild: Volkswagen

Auch die Tankanzeige (oder Ladestand bei einem Elektroauto), der Standort, der Kilometerstand sowie die Zündzyklen eines Verbrennungsmotors könnten für die „operative Arbeit“ der Geheimdienste nützlich sein. Dem Entwurf zufolge ist die Anfrage bei Werkstätten erst dann zulässig, „wenn ein Ersuchen an den Kraftfahrzeughersteller nicht oder nicht ohne Gefährdung des Zwecks der Maßnahme möglich ist“.

VDA-Präsidentin Hildegard Müller fordert in ihrer Stellungnahme, den Begriff „Telemetriedaten“ und den Umfang entsprechender Auskunftsersuchen zu präzisieren. Positiv sei, „dass grundsätzlich nur bereits vorhandene Informationen herauszugeben sind“. Zudem betonte sie: „Ein etwaiger direkter Zugriff in das Auto ist aus Sicherheitsgründen abzulehnen.“

Laut Müller darf es „keine vorsorgliche Sammlung zusätzlicher Fahrzeugdaten geben“. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse müssten geschützt und bestehende europäische Datenschutz- und Cybersicherheitsvorgaben berücksichtigt werden.

ZDK: Kfz-Betriebe mit BND-Anfragen überfordert

Dem ZDK zufolge verfügen „mittelständische Betriebe weder über die personellen Ressourcen noch über die erforderlichen rechtlichen und technischen Möglichkeiten […], um nachrichtendienstliche Ersuchen eigenständig rechtssicher zu bearbeiten“. Autohäuser und Werkstätten könnten „nicht die Verantwortung für die Beschaffung und Bewertung sicherheitsrelevanter Informationen übernehmen“.

„Besonders kritisch“ sieht der Verband die geplanten Auskunftspflichten zu Telemetriedaten. „Moderne Fahrzeuge verfügen über komplexe, herstellerabhängige Datenstrukturen und unterschiedliche Zugriffsmöglichkeiten. Für Werkstätten muss deshalb eindeutig geregelt sein, welche Daten überhaupt herauszugeben sind“, fordert der ZDK. Betriebe dürften weder für Daten haften noch sanktioniert werden, wenn Daten technisch nicht vorhanden, nicht zugänglich oder aufgrund herstellerseitiger Beschränkungen nicht verfügbar seien. Laut ZDK-Präsident Peckruhn müssen die neuen Pflichten „klar, verhältnismäßig, engstens umgrenzt und für den automobilen Mittelstand praktisch umsetzbar sein“.

Der Bundestag muss dem Entwurf der Bundesregierung noch zustimmen. Die Fraktionen von Union und SPD können daher noch entsprechende Änderungen beschließen. 

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