Nach einer längeren Phase der Ungewissheit gibt es nun endlich konkrete Details zur Neuauflage der E-Auto-Förderung. Die Antragsstellung soll in wenigen Tagen starten, für die praktische Umsetzung ist wieder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Dies ist insofern bemerkenswert, als das neue E-Auto-Förderprogramm statt wie in der Vergangenheit beim Bundeswirtschaftsministerium nun beim Bundesumweltministerium angesiedelt ist und Umweltminister Carsten Schneider (SPD) im Januar noch keine Beteiligung des BAFA bestätigen wollte. Dennoch greift der Bund auf die Behörde zurück, die bereits für die Ende 2023 plötzlich ausgelaufene E-Auto-Förderung („Umweltbonus“) sowie die Abwrackprämie im Jahr 2009 verantwortlich war.

Konkret übernimmt der BAFA-Standort im sächsischen Weißwasser in der Oberlausitz die Entgegennahme, Prüfung und Bewilligung beziehungsweise Ablehnung der Förderanträge. Das Bundeswirtschaftsministerium sieht darin auch eine Stärkung des Standorts im Lausitzer Braunkohlerevier. Mit rund 240 Mitarbeitenden steht Weißwasser bereits für den Strukturwandel und soll helfen, das Ziel des Bundes zu erreichen, bis Ende 2028 mindestens 5.000 zusätzliche Arbeitsplätze in den Kohleregionen zu schaffen. Zudem wird der Standort ab Januar 2027 die Aufgaben der Energieeffizienz-Hotline übernehmen.

Antragstellung über neues Online-Portal

Die Abwicklung der neuen Prämie wird zentralisiert: Anträge können online über die „Förderzentrale Deutschland“ gestellt werden, ein neues Portal des Bundeswirtschaftsministeriums zur Beantragung von Fördermitteln verschiedener Art. Wichtig für Käufer, die bereits in diesem Jahr ein Fahrzeug erworben haben: Förderfähig sind Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen werden. Die Förderung kann somit auch rückwirkend beantragt werden.

Bis zu 6.000 Euro Förderung: Die Konditionen im Detail

Die finanzielle Ausgestaltung der neuen E-Auto-Förderung beinhaltet dieses Mal eine stärkere soziale Komponente. Auch können diesmal nur Privatpersonen einen Zuschuss zu den Anschaffungskosten beantragen – Gewerbetreibende gehen leer aus. Außerdem können die Prämie nur Familien – mit und ohne Trauschein – mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von höchstens 80.000 Euro beantragen. „Mitnahmeeffekte“ sollen so vermieden werden und „die Fördergelder gezielt bei denen ankommen, die die Unterstützung wirklich brauchen“, heißt es auf der Website des Umweltministerium. Zum Nachweis der Einkommenshöhe müssen die zwei letzten Steuerbescheide der antragstellenden Person sowie des im gleichen Haushalt lebenden Partners auf der Website eingereicht werden. Die Bescheide dürfen nicht älter als drei Jahre sein.

Die Eckdaten im Überblick:

  • Batterie-elektrische Autos: Die Basisförderung für E-Autos beträgt 3.000 Euro.
  • Plug-in-Hybride und Elektroautos mit Range Extender: Hier liegt der Basisbeitrag bei 1.500 Euro.

Die finale Fördersumme kann jedoch noch steigen: Durch die Berücksichtigung niedrigerer Einkommensklassen und von bis zu zwei minderjährigen Kindern lässt sich der Zuschuss auf maximal 6.000 Euro bei Elektroautos und 4.500 Euro bei Plug-in-Hybriden und Range Extendern erhöhen.

Mit dem anstehenden Start im Mai und der feststehenden Zuständigkeit des BAFA nimmt die neue E-Auto-Förderung endlich konkrete Formen an. Für viele Autokäufer, aber auch die Autohersteller und -händler bedeutet dies das Ende einer monatelangen Hängepartie. Nun herrscht Planungssicherheit für den Umstieg auf die Elektromobilität, die durch die anhaltend hohen Spritpreise an den Tankstellen nochmals attraktiver geworden ist.

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