Die bundesweite Autobahn GmbH hatte im April 2022 ohne vorherige Ausschreibung die bestehenden Konzessionsverträge mit dem Raststellenbetreiber Tank und Rast sowie der Ostdeutschen Autobahntankstellen GmbH um das Recht zur Errichtung und den Betrieb von Schnellladesäulen ergänzt. Im Gegensatz zur Vergabe von Ladeinfrastruktur an unbewirtschafteten und damit weniger attraktiven Raststellen fand hier somit kein Wettbewerb statt – eine Tatsache, die nicht nur Marktteilnehmer entrüstete, sondern auch die Monopolkommission. Diese hatte im Sektorgutachten zur Energiewirtschaft moniert, durch die Konzessionserweiterung werde Wettbewerb verhindert. Die Vergabe sei „ein Paradebeispiel einer intransparenten Vergabepraxis öffentlicher Flächen“.

Ergänzung ist wesentliche Vertragsänderung

Fastned – sowie ursprünglich auch Tesla – klagten gegen die Vergabepraxis der Autobahn GmbH. Zunächst wies das OLG Düsseldorf die Klage allerdings noch zurück. Bei der Ergänzung handele es sich um eine zulässige Auftragsänderung, hieß es zunächst zur Begründung. Dagegen legten die beiden Kläger sofortige Beschwerde ein. Daraufhin ließ das OLG das Verfahren vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) prüfen. Dieser entschied: Bestehende Konzessionsverträge dürften nicht in wesentlichen Punkten geändert werden, ohne ein erneutes Vergabeverfahren durchzuführen. Ausnahmen könne es etwa geben, wenn eine Änderung des ursprünglichen Konzessionsvertrages erforderlich sei. Das abschließende Urteil überließ der EuGH dem OLG Düsseldorf.

In Kooperation mit dem Branchendienst energate.

Dieses urteilte nun: Bei den Vertragsergänzungen handelte es sich um wesentliche Änderungen nach Paragraph 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das Recht, Tankstellen für benzin- und dieselbetriebene Kraftfahrzeuge zu betreiben, umfasse nicht auch das Recht, Schnellladesäulen für batteriebetriebene Elektrofahrzeuge zu betreiben. Es sei auch nicht erforderlich gewesen, die ursprünglichen Konzessionen um den Betrieb von Schnellladeinfrastruktur zu erweitern. Die Tankstellen und Raststätten könnten weiterbetrieben werden, ohne dass die Betreiber auch die Schnellladeinfrastruktur anböten.

Privilegierter Ladepartner 
Der Raststättenbetreiber Tank & Rast hat im Dezember 2024 einen eigenen Ladedienst gegründet und Schnellladestationen von EnBW - wie hier an der A3 bei Bad Camberg - übernommen, um an dem wachsenden Geschäft mit Ladestrom für Elektroautos zu partizipieren.
Privilegierter Ladepartner
Der Raststättenbetreiber Tank & Rast hat im Dezember 2024 einen eigenen Ladedienst gegründet und Schnellladestationen von EnBW – wie hier an der A3 bei Bad Camberg – übernommen, um an dem wachsenden Geschäft mit Ladestrom für Elektroautos zu partizipieren.

Sollte die Autobahn GmbH weiterhin Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen errichten lassen wollen, muss sie nun ein Vergabeverfahren durchführen, hieß es vom OLG. Direkt davon betroffen dürfte der Ladepunktbetreiber „mblty“ sein – das im Dezember 2024 gegründete Tochterunternehmen von Tank & Rast, Es betreibt derzeit auf dem Gelände von Raststätten bundesweit sieben eigene Ladestationen für Elektroautos, die sie von EnBW übernommen hatte. Unter anderem am Hotspot Bad Camberg an der A3.

Fastned bereits bei Ausschreibungen erfolgreich

„Heute ist ein großartiger Tag – nicht nur für Fastned, sondern für alle, die heute und zukünftig elektrisch unterwegs sind. Der Entscheid des Oberlandesgerichts ebnet den Weg für echten Wettbewerb an den bewirtschafteten Autobahnraststätten und bestätigt, dass es sich lohnt, den Status quo konstruktiv infrage zu stellen. Nun muss die Autobahn GmbH aus Prinzipien Praxis werden lassen. Wir bei Fastned stehen bereit, um zu investieren, damit Deutschland beim Schnellladen der Anschluss an die europäische Spitze gelingt“, begrüßte Linda Boll, Country Director von Fastned Deutschland, das Urteil.

Das niederländische Unternehmen war bereits in beiden Ausschreibungsrunden für unbewirtschaftete Standorte entlang der Autobahnen erfolgreich und betreibt aktuell an über 50 Standorten in Deutschland 400 kW-Schnellladestationen. Im Rahmen des vom Bund geförderten Deutschlandnetzes wird das Unternehmen bis 2027 weitere 34 Stationen unmittelbar entlang der Bundesautobahnen in Norddeutschland sowie 92 weitere Stationen im Westen und Südwesten Deutschlands errichten.

Quelle: Energate, mit Ergänzungen von Franz Rother

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