Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, der regelt, wann es in Gebäuden Lademöglichkeiten fürs Elektroauto geben muss. Das Ziel: Mieter sollen beispielsweise in Mehrfamilienhäusern leichter eine Wallbox nutzen können. Und auf Parkplätzen von gewerblichen Immobilien soll die Ladesäule eine Selbstverständlichkeit werden. Damit setzt die Groko eine entsprechende europäische Regelung in nationales Recht um.

So schreibt das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz – kurz Geig – vor, dass in Wohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen, die ein Bauherr neu errichtet oder umfassend renoviert, alle Parkplätze mit Leerrohren vorgerüstet sein müssen. Das macht es einfacher, die Leitungen für eine Wallbox zu verlegen. Bei allen übrigen Gebäuden soll der Besitzer jeden fünften Stellplatz vorrüsten und mindestens einen Ladepunkt auch wirklich einrichten.

Ab 2025 soll dann jedes nicht zum Wohnen genutzte Gebäude mit mehr als 20 Parkplätzen einen Ladepunkt vorweisen können – auch im Altbestand. „Wir brauchen mehr Ladepunkte, damit sich mehr Bürgerinnen und Bürger für E-Autos entscheiden und diese flächendeckend einsetzen“, begründet der federführende Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier den Gesetzentwurf. Allerdings gilt die Regelung nicht für Immobilien, die kleinen und mittleren Unternehmen gehören und die sie selbst nutzen.

Mehr Kritik als Lob

Opposition und Verbände reagierten prompt und warfen der Regierung mangelnden Ehrgeiz vor. So hätte Altmaier gemeinsam mit dem ebenfalls beteiligen Bundesinnen- und Bauministerium deutlich über die Mindestvorgaben der Europäischen Union hinausgehen sollen, kritisierte Stephan Kühn, Sprecher für Verkehrspolitik der Grünen-Bundestagsfraktion. Er hofft, bei den Beratungen im Parlament strengere Vorgaben durchzusetzen.

Zugleich forderte er die Groko auf, auch etwas für Lademöglichkeiten in Bestandsgebäuden zu tun. Hier müssen etwa Besitzer einer Eigentumswohnung noch immer die Einwilligung aller Miteigentümer einholen, wenn sie einen Ladepunkt am eigenen Stellplatz errichten wollen. Von einer geplanten Gesetzesänderung in diesem Bereich sei nichts mehr zu hören, bemängelte Kühn.

Parkhäuser könnten eine zentrale Rolle spielen beim Aufbau der Lade-Infrastruktur für E-Mobile in der Stadt. Eine Kooperation weist den Weg. Laden

Für Hildegard Müller, Präsidentin des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), ziele der Gesetzesentwurf zwar in die richtige Richtung, gehe aber noch nicht weit genug, damit „Deutschland Vorreiter und Leitmarkt der Elektromobilität“ werde. So fordert sie, mehr als nur einen einzigen Ladepunkt auf Parkplätzen von Gewerbeimmobilien vorzuschreiben. Und im Fall von Wohngebäuden sollten schon ab dem ersten Stellplatz strengere Vorgaben gelten.

Auch Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands, verlangt: „Das Verlegen von Schutzrohren für Elektrokabel reicht nicht aus: Wir brauchen Ladepunkte statt Leerrohre.“

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2 Kommentare

  1. Duesendaniel

    Wann kommt endlich das Recht auf eine Ladestation in Grossgaragen für Mieter und Eigentümer!? Solange hierfür einstimmige Zustimmung aller Miteigentümer erforderlich ist, kann die E-Mobilität keine Fährt aufnehmen. Irgendein Streithanseln ist immer dagegen. Andreas Scheuer und die Autolobby lassen grüssen!

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    • Franz W. Rother

      Ab Mai, wenn die Reform des WEG durch den Bundesrat ist, werden sich Eigentümer oder Miteigentümer nicht mehr verweigern können, wenn ein Mieter oder ein Miteigentümer eine Lademöglichkeit installieren möchte. Die Kosten bleiben allerdings beim Antragsteller, müssen nicht von der Wohngemeinschaft oder dem Eigentümer des Hauses getragen werden.

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