Trotz Corona-Krise hat die Große Koalition gestern endlich die lang diskutiere Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett segnete dazu den Entwurf von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) ab. „Sowohl Wohnungseigentümer als auch Mieter erhalten einen Rechtsanspruch auf den Einbau einer Ladeeinrichtung für ein Elektrofahrzeug“, beschrieb sie als einen wichtigen Eckpunkt des neuen WEGs, dem der Bundestag noch zustimmen muss.
Bisher genügte in einer Eigentümergemeinschaft der Einspruch eines Besitzers, um die Installation einer Wallbox für ein Elektroauto oder einer Steckdose für ein E-Bike zu verhindern. Auch Vermieter konnten das Nachrüsten derartiger Ladevorrichtungen in Wohngebäuden blockieren. Das soll künftig nicht mehr möglich sein, wenn Mieter oder Miteigentümer auf eigene Kosten einen Stromanschluss legen lassen wollen.
Ähnliches gilt für einen Glasfaserschluss mit hoher Kapazität. „Ein wichtiger Schritt, damit die Digitalisierung in Deutschland nicht nur ein Lippenbekenntnis bleibt“, erklärte Ministerin Lambrecht. Zudem sollen Eigentümerversammlungen künftig digital stattfinden können, was nicht nur in Zeiten von Corona ein Gewinn ist. Auch soll es einfacher werden, Gebäude energetisch zu sanieren, vor Einbrüchen zu schützen oder Barrieren etwa für Behinderte zu beseitigen.
Anfang März hatte das Kabinett bereits das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz verabschiedet, Es verlangt, dass in Wohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen, die ein Bauherr neu errichtet oder umfassend renoviert, alle Parkplätze mit Leerrohren für Wallboxen vorgerüstet sein müssen.
Promptes Lob von den Verbänden
Die Lobbyisten aus Energie- und Verkehrswirtschaft unterstützen die Reform fast einhellig: „Wir begrüßen, dass das Kabinett die wichtige Reform des Wohneigentumsrechts auf den Weg gebracht hat“, ließ sich etwa Reinhard Zirpel, Präsident des Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) zitieren. Denn Befragungen von E-Auto-Käufern hätten ergeben, dass zu Hause laden zu können, eine entscheidende Voraussetzung für die Anschaffung eines Elektroautos sei.
„Endlich wird die Rechtsgrundlage geschaffen, damit die Hürden für den Einbau privater Ladeinfrastruktur überwunden werden können“, sagte Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).