Katharina Schmidt hat seit kurzem einen neuen Dienstwagen. Einen Volvo mit einem wiederaufladbaren Hybridantrieb. Diese sind gerade bei vielen „Dienstwagen-Berechtigten“ in großen Unternehmen sehr populär, weil die private Nutzung des Autos vor kurzem sehr viel günstiger geworden. Muss bei einem konventionell angetriebenen Fahrzeug monatlich pauschal ein Prozent des Brutto-Listenpreises versteuert werden, ist es bei einem Plug-in-Hybrid-Vehicle (PHEV) nur halb so viel. Ob das Auto artgerecht bewegt, also regelmäßig an einer Steckdose aufgeladen wird, interessiert den Finanzminister nicht.

Schmidt, die für die Leasinggesellschaft Arval Deutschland viele Flottenkunden und große Fuhrparkbetreiber berät, hängt ihren Volvo T6 „Recharge“ regelmäßig jeden Abend an die Steckdose, um die Batterie über Nacht mit Strom zu laden. Auf diese Weise, warb sie beim Internet-Meeting des Bundesverbandes Fuhrparkmanagement, bewege sie das Fahrzeug zwischen Wohnort und Arbeitsplatz ausschließlich im Elektro-Modus. Und auch sonst habe sich ihre Benzinrechnung deutlich reduziert.

Ladekabel original verpackt zum Händler zurück

Aber das sei leider nicht die Regel: „Viele Plug-in-Hybride“, ahnt sie, „werden bei Ablauf des Leasing-Vertrages mit einem original verpackten Ladekabel zum Händler zurückkommen.“ Weil der Dienstwagen-Berechtigte die Antriebstechnik nicht versteht – oder weil er zu bequem ist und den Akku wenn überhaupt nur mit Hilfe des Verbrennungsmotors auflädt.

Sollten auch Teilzeitstromer in den Genuss der Umweltprämie kommen? Der Bundesverband Fuhrparkmanagement findet: nein. E-Mobilität

„Bevor man einen Plug-in-Hybrid als Dienstwagen freigibt, sollte man prüfen, wie es beim Antragsteller daheim um die Lademöglichkeiten steht“, mahnte die Arval-Managerin. Ein derartiges „Driver-Profiling“ verhindere, dass in dem Unternehmen durch die Umstellung des Fuhrparks auf elektrifizierte Antriebe erhebliche Mehrkosten entstehen. Durch den höheren Anschaffungspreis für das Fahrzeug, aber auch durch steigende Verbrauchskosten: Ohne die Unterstützung durch die E-Maschine kommt ein Plug-in-Hybrid aufgrund des höheren Gewichts leicht auf Spritverbräuche jenseits von 10 Litern pro 100 Kilometer. Und die fahrzeuginterne Aufladung des Akkus macht den Verbrenner noch einmal durstiger. Schmidt: „Es ist wichtig, die Car-Policy eines Unternehmens für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben zu öffnen. Aber Elektroautos sollten nur für die Mitarbeiter freigegeben werden, die diese auch sinnvoll einsetzen können.“ Und wenn man einen Plug-in-Hybrid oder ein Batterieauto genehmige, sollte man die Fahrer unbedingt in die Technik des Fahrzeugs wie zum Laden der Batterie einweisen. „Das ist enorm wichig.“

Neuzulassungen von PHEVs steigen rapide

Die Mahnungen kommen gerade zur rechten Zeit: Obwohl die Neuzulassungen von Personenwagen im März wegen der Corona-Seuche insgesamt um fast 40 Prozent zurückgingen, waren Fahrzeuge mit alternativen Antrieben weiterhin stark gefragt. Die Neuzulassungen von Plug-in-Hybridautos stiegen um 208 Prozent auf knapp 10.000 Fahrzeuge, die von Batterieautos um rund 56 Prozent.

Und nach den Umfragen von Arval wird sich der Trend im Jahreslauf fortsetzen: Bei der letzten Umfrage unter Fuhrparkmanagern in Europa gaben 80 Prozent an, dass sie bereits Elektroautos in ihrer Flotte hätten oder in nächster Zeit die Einführung von Fahrzeugen mit elektrifizierten Antrieben planen. Schmidt: „Bei unserer aktuell laufenden Umfrage sind sicher noch enorme Steigerungen bei der Frage zu erwarten.“

Artikel teilen

Kommentar absenden

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert