Die Bundesregierung will die Ladesäulenverordnung ändern. Wie aus einem Referentenentwurf aus dem Wirtschaftsministerium hervorgeht, sollen Betreiber von Schnellladesäulen zukünftig den Strompreis deutlich anzeigen müssen. Dazu könnten sie etwa Aufkleber nutzen – oder eine digitale Preistafel wie an Tankstellen. Mit den längst überfälligen Änderungen möchte die Regierung deutsches Recht an die europäische Verordnung zum Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) anpassen. Auch die Preisangabenverordnung (PAngV) ist von den Änderungen betroffen.
Laut dem Entwurf müssen Betreiber von Ladesäulen in Deutschland mit einer Ladeleistung von über 50 kW künftig Fahrer von Elektroautos dauerhaft und klar erkennbar über den Strompreis informieren. Gebe es kein Display auf dem Gelände der Ladestation oder direkt an der Ladesäule, müsse der Betreiber den Preis durch „einen Aufkleber oder eine ähnliche dauerhaft sichtbare Lösung“ anzeigen. Der Hinweis auf eine Website oder ein QR-Code genügten nicht mehr.
Ausland ist schon weiter
Preistafeln ähnlich wie an Tankstellen, die über den Preis für den Ladestrom informieren, sind hierzulande noch eine Seltenheit. Der im Februar eröffnete neue Ladepark von Tesla in Peine ist da noch eine rühmliche Ausnahme. Deutschland hinkt da im europäischen Vergleich weit hinterher: In Frankreich, Norwegen und Schweden, sind digitale Anzeigetafeln bereits in großer Zahl installiert, die den Strompreis schon von weitem anzeigen.
Wie viel der Ladestrom kostet, ist deshalb vielen Elektromobilisten in Deutschland nicht bewusst. Dabei ist die Preisspanne riesig, wie der Charging Radar von EDISON zeigt: Der günstigste Anbieter rief zu Jahresbeginn 48 Cent für die Kilowattstunde am Schnelllader auf, der teuerste 1,11 Euro. Um den jeweiligen Preis und den günstigsten Anbieter am Ladepunkt herauszufinden, müssen Ad-Hoc-Lader ohne Vertrag mit einem Ladestomanbieter heute in der Regel noch Smartphone-Apps wie die von Moovility bemühen. Andernfalls können böse Überraschungen drohen.
Kartenzahlung ermöglichen
In dem neuen Entwurf weist die Bundesregierung zudem darauf hin, dass auch die Regeln zu einem einheitlichen Bezahlsystem an Ladesäulen aus der AFIR-Verordnung wirksam werden, die europaweit seit dem 13. April 2024 gilt . Demnach müssen neu installierte Ladesäulen ab 50 kW künftig zwingend über ein Terminal zur Zahlung des Ladestroms per Bank- oder Kreditkarte verfügen. Für schon länger bestehende Schnellladesäulen, die entlang des europäischen TEN-V-Straßennetzes stehen, gilt, dass diese bis zum Jahr 2027 mit einem solchen Kreditkartenterminal nachgerüstet werden müssen.
Die EU-Richtlinie zum Ausbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) soll die Verkehrswende in der EU beschleunigen. Die Richtlinie sieht unter anderem vor, dass bis 2025 alle 60 Kilometer entlang der wichtigsten Verkehrskorridore in Europa Schnellladepunkte für PKW und Nutzfahrzeuge mit Elektroantrieb errichtet werden. Laut dem Referentenentwurf gilt sie bereits seit dem 13. April 2024 in der EU. Zu der Richtlinie waren aus der Ladesäulenbranche viele Fragen aufgekommen. Die EU hatte daraufhin 33 Fragen und Antworten zu allein Artikel 5 der Richtlinie veröffentlicht.
Eigentlich möchte ich nur einstecken und die Möhre lädt. Kein Gefummel mit Karten und Apps. Und mit dem Tarif des Stromversorgers meines Vertrauens.
Gemach, gemach – Plug&Charge kommt, ist für einige Fahrzeuge auch schon verfügbar.