Sonne, Hitze und ein langer Stau: Die Fahrt in den Urlaub fängt oft mit Stress an. Gut, dass die Klimaanlage für angenehme Temperaturen im Fahrgastraum sorgt. Doch wie ist das im Elektroauto? Kosten die erträglichen Temperaturen Reichweite?
Elektroautos im Winter zu heizen, geht ordentlich auf die Reichweite. Ein Test in Norwegen Anfang 2022 ergab, dass diese bis zu einem Drittel sank. Da die Klimaanlage wie die Heizung direkt aus dem Akku gespeist wird, müsste auch die Kühlung dem Elektroauto zusetzen.
Der Allgemeine Deutsche Automobilverband (ADAC) hat das jetzt auf seinem neuen Klimaprüfstand im Testzentrum Landsberg untersucht. Dabei zeigte sich, dass der Reichweitenverlust durch die Klimaanlage geringer ausfällt als durch die Heizung. Zudem ist das Elektroauto im Stau sparsamer als ein Verbrenner.
Ein Tesla wird gegrillt
In einem Testlabor simulierte der ADAC eine Stausituation mit einem Tesla Model Y: In der Testkammer herrschte eine Temperatur von 35 Grad Celsius. Mit Lampen wurde die Sonneneinstrahlung simuliert.
Acht Stunden blieb der Tesla bei stetig steigenden Temperaturen in der Kammer. Die Klimaanlage war dabei auf eine Innentemperatur von 20 Grad Celsius eingestellt. Sensoren überprüften, ob die Anlage wie gewünscht kühlte.
Um die 20 Grad Celsius zu halten, benötigte die Klimaanlage 1,3 bis 1,5 Kilowatt. Entsprechend brauchte sie in der Stunde 1,3 bis 1,5 Kilowattstunden. Für das Model Y bedeutet das pro Stunde rund zwei Prozent Akkukapazität, was einer Reichweite von acht Kilometern entspricht.
Verbrenner braucht vielfach mehr Kühl-Energie
Über den Testzeitraum von acht Stunden ergab sich ein Stromverbrauch von in Summe zwölf Kilowattstunden. Das ist ein Verlust von 16 Prozent der Akkuladung oder 64 Kilometer Reichweite. Der ADAC wertet den Mehrverbrauch durch die Kühlung im Sommer als „recht moderat“.
Zudem verglich der ADAC den Energieverbrauch mit dem eines Verbrenners. Unter den genannten Testbedingungen würde ein Verbrennungsmotor je nach Motorgröße und -typ zwischen 1 und 1,5 Liter Kraftstoff pro Stunde verbrauchen. Das entspricht umgerechnet 10 bis 15 Kilowattstunden pro Stunde – also etwa dem Zehnfachen der Klimaanlage des Elektroautos.
Der ADAC weist darauf hin, dass die tatsächlichen Mehrverbräuche durch die Klimaanlage schwanken können, etwa indem die Tür häufiger geöffnet werde, die Klimaanlage kühler eingestellt werde oder sich mehr Personen im Auto befänden. Andererseits falle der Verbrauch geringer aus, wenn die Umgebungstemperatur niedriger sei oder Innenraumtemperatur höher als 20 Grad Celsius eingestellt werde.
Wer sich wegen der Reichweite Gedanken macht, dem rät der ADAC, die Klimaanlage zeitweise abzuschalten und die Fenster zu öffnen.
Dürfen Verbrenner im Stau eigentlich den Motor laufen lassen? Heisst es nicht: Den Motor abstellen, wenn du länger als eine halbe Minute im Stau stehst. ?
In Deutschland regelt der Paragraf 30 der Straßenverkehrsordnung (StVO) das Laufenlassen des Motors bei einem stehenden Fahrzeug, auch wenn die Klimaanlage nicht explizit genannt wird. „Beim Betrieb von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten.“ Wer sich dem widersetzt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 80 Euro.
Deutlich teurer wird es im beliebten Urlaubsland Italien. Laut der italienischen Straßenverkehrsordnung ist es „verboten, während das Fahrzeug geparkt ist, den Motor laufen zu lassen, um die Klimaanlage im Fahrzeug selbst am Laufen zu halten“. Im Jahr 2022 haben die Behörden das Bußgeld deutlich erhöht, es variiert zwischen 223 und 444 Euro.
Ähnlich strikt handhabt Österreich die Regelung. In der Alpenrepublik verbietet das Laufenlassen des Motors im Stillstand der Paragraf 4 des Kraftfahrgesetzes (KFG). Der Strafrahmen reicht bei Nichtbeachtung bis zu 10.000 Euro. Im Alltag fallen die Bußgelder mit 75 bis 150 Euro dann allerdings deutlich geringer aus. Anders als im wärmeren Italien wollen die Österreicher mit dem Gesetz allerdings dem „Warmlaufenlassen“ bei eisigen Temperaturen einen Riegel vorschieben.
Da das Vereinigte Königreich seit Beginn der Industrialisierung mit extremer Luftverschmutzung kämpft, steht dort erwartungsgemäß auch das „vehicle idling“, also der Motorenleerlauf, unter Strafe. Wer den Motor dennoch laufen lässt, riskiert ein umgerechnet 25 Euro teures Knöllchen. Pläne der Regierung sehen vor, das Bußgeld deutlich zu erhöhen.
In unserem nördlichen Nachbarland ist es seit 2006 verboten, den Motor grundlos laufen zu lassen. Mit einem Bußgeld von umgerechnet rund 67 Euro regelt das kleine Land Missachtungen ähnlich streng wie Deutschland.
Ungewöhnlich günstig im Vergleich zu den sonst hohen Strafen der Eidgenossen kommt man in der Schweiz für das Motorlaufenlassen weg. „Jede vermeidbare Belästigung von Straßenbenützern“ ist untersagt. Wer sich nicht daran hält, wird mit einer 60 Euro teuren Bußstrafe zur Kasse gebeten.
Wegen der Reichweite habe ich bisher noch nie die Klimaanlage im Sommer ausgeschaltet oder im Winter die Heizung nicht angemacht. Da es unterwegs genügend Ladesäulen gibt habe ich das Problem mit zuwenig Fahrstrom nicht