Erstmals seit Ende 2023 fördert die Bundesregierung wieder die Anschaffung von Elektroautos. Das neue Förderprogramm ist mit drei Milliarden Euro ausgestattet und soll nach Einschätzung von Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) für 800.000 Fahrzeuge reichen. Doch die Förderbedingungen unterscheiden sich grundlegend von dem früheren Konzept. Daher gibt es vor der Anschaffung eines geförderten Autos einiges zu beachten.
Der zentrale Unterschied besteht vor allem mit Blick auf die Förderfähigkeit: Während bis Ende 2023 jeder Haushalt gefördert wurde und der Listenpreis der Autos gedeckelt war, ist es jetzt umgekehrt. Theoretisch lässt sich jedes batterieelektrische Auto mit staatlicher Hilfe finanzieren, aber es gibt Obergrenzen für das Haushaltseinkommen. Daher müssen Interessierte zunächst prüfen, ob ihr Haushalt oder ihre Familie dafür in Frage kommen.
Single-Haushalte ebenfalls förderfähig
Gefördert werden demnach ausschließlich Privathaushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 80.000 Euro. Das gilt jedoch nicht nur für Familien und Paare, sondern auch für ledige Einzelpersonen, also Single-Haushalte.

Je Kind soll die Berechtigungsgrenze um 5.000 Euro steigen, allerdings gilt das nur für maximal zwei Kinder, so dass das Limit bei 90.000 Euro liegt. Die Förderhöhe ist zudem nach Einkommen gestaffelt. Wenn der Haushalt weniger als 45.000 Euro zu versteuern hat, liegt die Basisförderung bei 5.000 Euro. Zwischen 45.000 und 60.000 Euro beträgt sie 4.000 Euro. Bei Plug-in-Hybriden und Range-Extendern sind es jeweils 1.500 Euro weniger.
Bruttoeinkommen kann höher liegen
Das zu versteuernde Einkommen entspricht jedoch nicht dem Bruttoeinkommen. Davon sind beispielsweise Ausgaben zur Altersvorsorge und zur Krankenversicherung abzuziehen. Kinderfreibeträge können berücksichtigt werden, wenn die Steuerreduzierung höher als das erhaltene Kindergeld ist(öffnet im neuen Fenster).
Das Bundesfinanzministerium stellt dazu entsprechende Berechnungsverfahren bereit (öffnet im neuen Fenster). Das Bruttoeinkommen kann mehrere 10.000 Euro über den genannten Förderlimits liegen. Entscheidend sind die Angaben auf den beiden zurückliegenden Einkommensteuerbescheiden.
Auch für eheähnliche Gemeinschaften
Dem Bundesumweltministerium zufolge (öffnet im neuen Fenster) entspricht die Einkommensgrenze von 80.000 Euro „ungefähr einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von 4.800 Euro bei ledigen Personen und 5.400 Euro bei Ehepaaren“.
Die Vorgaben gelten laut Ministerium auch für „Paare ohne Trauschein und mit gemeinsamen Kindern“ beziehungsweise bei „eheähnlichen Gemeinschaften“. Dazu heißt es: „Die Details der Berechnungsgrundlage, das Vorgehen für Antragstellerinnen und Antragsteller sowie die genaue Berücksichtigung von Kindern werden zeitnah im Rahmen der Förderrichtlinie veröffentlicht“.
Ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von 45.000 Euro im Jahr ist nicht sehr viel.
Was sonst noch zu beachten ist, lesen Sie im zweiten Teil.