Auch kleine Wasserkraftanlagen werden in Deutschland weiterhin gefördert. Und neuen Freiflächen-Solaranlagen wird künftig mehr Platz bereitgestellt. Auf diese Änderungen haben sich SPD, Grüne und FDP jetzt bei den Beratungen über die Neufassung des „Erneuerbare-Energien-Gesetzes“ (EEG 2021) geeinigt, mit der die Energiewende beschleunigt und die Abhängigkeit von Energie-Importen reduziert werden soll.

Einen großen Schwenk im Vergleich zu den Regierungsplänen gab es dabei für die kleine Wasserkraft: Anlagen unter 500 kW Leistung sollten eigentlich nach dem Willen des Bundeswirtschaftsministeriums aus ökologischen Gründen keine Förderung mehr erhalten. Dies wurde im Bundestag auf Drängen von SPD und FDP gekippt: Für die kleine Wasserkraft gelten weiterhin die Regelungen aus dem EEG 2021.

Solarpark Herzogenrath
Mehr Platz für die Sonnenkraft
Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollen nach den Plänen der Regierungskoalition leichter und schneller errichtet werden können. Foto: EWV

Zudem soll auch für Wasserkraft künftig gelten, dass diese „im überragenden öffentlichen Interesse“ liegt, analog zu Solarenergie und Windkraft, den wichtigsten Säulen der Energiewende. Damit sollen Planungsprozesse erleichtert werden. Am Förderausschluss für Wasserkraft hatte es viel Kritik gegeben. Vor allem aus Bayern, wo allein 4000 Kleinwasserkraftwerke in Betrieb sind. Nach Ansicht von Naturschützern sind diese eine der Hauptursachen für das Schwinden flusstypischer Arten in den Fließgewässern – weil viele Anlagen von Fischen nicht überwunden werden können.

Einspeisevergütung steigt wieder

Änderungen gibt nun auch bei der Solarenergie. So sollen künftig entlang von Autobahnen Freiflächenanlagen in einem Abstand von bis zu 500 Meter förderfähig sein – bislang galt eine Begrenzung auf 200 Meter.

SPD, Grüne und FDP haben sich zudem darauf geeinigt, die Einspeisetarife für Teileinspeiser von Solarenergie, sogenannte Prosumer, anzuheben. Betreiber von kleinen PV-Anlagen mit bis zu 10 kW Peakleistung erhalten nun 8,60 Cent pro kWh (statt bisher 6,93 Cent). Bei kleinen Solaranlagen sollen zudem Bürokratiepflichten entfallen, da die Schwelle für Steuer bzw. Gewerbe von 10 kW auf 30 kW steigt. Bei Mieterstrom wird es darüber hinaus keine Begrenzung der Förderung mehr auf Anlagen bis zu 100 kW geben.

Montage von Solarmodulen auf einem Hausdach
Einspeisen oder selbst nutzen?
Die Besitzer von PV-Anlagen sollen mit einer höheren Einspeisevergütung wieder dazu animiert werden, den auf dem Hausdach erzeugten Solarstrom verstärkt ins Netz einzuspeisen anstatt ihn im eigenen Haushalt zu verbrauchen. Foto: Solarwatt

„Mit diesen Verbesserungen sorgen wir dafür, dass mehr Flächen für Photovoltaik an den Seitenrandstreifen, auf Grünland und auf Dächern zur Verfügung stehen“, sagte Timon Gremmels, Energieexperte der SPD-Bundestagsfraktion. „Mit den deutlichen Verbesserungen der Teileinspeisung sorgen wir dafür, dass die Dächer auch mit PV vollgepackt werden“, fügte er hinzu.

EEG-Umlage wird komplett gestrichen

Auf Druck der Liberalen wird zudem die EEG-Umlage komplett aus dem Gesetz gestrichen. Aktuell ist sie auf null gesetzt, hätte aber theoretisch wieder erhoben werden können. Nicht mehr im Gesetz findet sich zudem das Ziel, dass der Stromsektor bis 2035 klimaneutral sein soll. Das von dem Grünen Robert Habeck geführte Bundeswirtschaftsministerium war damit im ersten Entwurf über das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel von 80 Prozent erneuerbare Energien bis zum Jahr 2030 hinausgegangen. Das Ziel ist aber nun nicht mehr zu halten, da nach der Drosselung der Gasimporte aus Russland nun wieder verstärkt auf die Kohlekraft gesetzt werden muss.

In Kooperation mit dem Branchendienst energate.

„Der Ausstieg aus der Dauersubventionierung von Erneuerbaren Energien ist nun im Gesetz verankert“, erklärte der energiepolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Michael Kruse. An immer mehr Stellen, so die Ansicht der Liberalen, könnten Erneuerbare Energien in den Wettbewerb entlassen werden – also ohne Förderung auskommen. Mit einer ähnlichen Argumentation wollen die Liberalen im kommenden Jahr auch die öffentliche Förderung für Batterieautos zurückfahren. Wie es mit dem Umweltbonus in 2023 weitergeht – und ob überhaupt, ist derzeit noch ungeklärt.

Energiewende soll beschleunigt werden

Die Verabschiedung des EEG wollen die Ampel-Fraktionen mit einem Entschließungsantrag für ein Gesetz für „Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ begleiten. Zwar seien bereits viele Regelungen zur Beschleunigung der Energiewende getroffen worden, heißt es im Entwurf. Aber „es bedarf weiterer Anstrengungen, um die notwendigen Klimaziele zu erreichen.“

Die Koalitionsfraktionen fordern die Bundesregierung unter anderem auf, die vereinbarte Plattform klimaneutrales Stromsystem 2022 einzusetzen und bis 2023 abzuschließen. Dies soll unter anderem über Anreize für regelbare Kraftwerke entscheiden. Ebenso wünschen sich die Ampelparteien in dem Antrag weitere Erleichterungen für die Solarenergie, kommunale Beteiligung sowie ein nationales Artenhilfsprogramm.

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