Ab 2025 müssen Kraftstoffe, die im europäischen Luftverkehr eingesetzt werden, zu mindestens zwei Prozent nachhaltig sein. In den darauffolgenden Jahren wird der Anteil des Öko-Sprits schrittweise bis auf 70 Prozent im Jahr 2050 steigen. Zudem soll es ein Umweltlabel für Flüge geben. Darauf haben sich die Unterhändler des EU-Parlaments und der schwedischen Ratspräsidentschaft verständigt. Grundlage ist der Verordnungsvorschlag (‚RefuelAviation‘) der EU-Kommission vom Juli 2021. Gegenüber dem Vorschlag der EU-Kommission wurde der Geltungsbereich jetzt auch auf Flughäfen und Luftfahrzeugbetreiber in der EU ausgeweitet.

Die Verordnung ReFuelEU verpflichtet Lieferanten von Flugkraftstoffen dazu, dass ihre Kraftstoffe ab 2025 einen Mindestanteil von „Sustainable Aviation Fuels“ (SAF) enthalten. Der Anteil des grünen Sprits steigt alle fünf Jahre: auf 6 Prozent im Jahr 2030, 20 Prozent im Jahr 2035, 34 Prozent im Jahr 2040, 42 Prozent im Jahr 2045 und 70 Prozent im Jahr 2050.

E-Fuel-Anteil von 35 Prozent bis 2050

Als ’nachhaltig‘ gelten Biokraftstoffe, die aus land- oder forstwirtschaftlichen Reststoffen, Algen, Bioabfällen, Altspeisefetten oder bestimmten tierischen Fetten hergestellt werden, sowie recycelte Düsenkraftstoffe, die aus Abgasen und Plastikabfällen hergestellt werden. Ausgeschlossen sind hingegen auf Futter- und Nahrungsmittelpflanzen basierende Kraftstoffe und Kraftstoffe aus Palm- und Sojamaterialien. Ebenfalls als nachhaltig gelten synthetische Kraftstoffe – so genannte E-Fuels, die auf der Basis von grünem Wasserstoff produziert werden.

Wie viel der SAF aus synthetischen Kraftstoffen stammen sollen, ist in der Verordnung ebenfalls definiert. 2030 müssen 1,2 Prozent des Kraftstoffmixes aus synthetischen Kraftstoffen stammen, weiter geht es mit 2 Prozent im Jahr 2032, 5 Prozent im Jahr 2035 und 35 Prozent im Jahr 2050.

Neues EU-Label für „grüne“ Flüge

Ab 2025 wird es zudem ein EU-Label für die Umweltverträglichkeit von Flügen geben. Dieser soll den erwarteten CO2-Fußabdruck pro Passagier und die erwartete CO2-Effizienz pro Kilometer angeben. Damit setzten sich die Unterhändler des EU-Parlaments in diesem Punkt durch. Einnahmen aus Bußgeldern, die bei Nichtbeachtung verhängt werden, sollen in Forschung und Entwicklung fließen.

„Wir haben durch harmonisierte Regeln gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen. Mit dieser Regelung rückt die Dekarbonisierung des Luftverkehrs näher“, sagte der für das Dossier zuständige EU-Abgeordnete vom Transportausschuss des EU-Parlaments, José Ramón Bauzá Díaz (Renew), nach den Verhandlungen.

Wettbewerbsverzerrung befürchtet

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) kritisierte das Fehlen eines Mechanismus, durch den die Benachteiligung der europäischen Fluggesellschaften und Luftverkehrsdrehkreuze gegenüber denen außerhalb Europas vermieden werde. Die beschlossenen Quoten verteuerten sowohl innereuropäische Flüge als auch Langstreckenflüge, die von Drehkreuzen innerhalb der EU starten. Dies führe zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen zwischen EU- und Nicht-EU-Fluggesellschaften.

In Kooperation mit dem Branchendienst energate.

Der Verband drängt die EU-Kommission, bis zum 1.Januar 2024 Maßnahmen gegen eine Verlagerung von Emissionen sowie gegen Wettbewerbsverzerrungen vorzulegen. Die Verordnung verpflichte die EU-Kommission ohnehin dazu, bis 2027 und anschließend alle drei Jahre die Auswirkungen von ReFuelEU auf den Luftverkehr zu bewerten.

Wasserstoffproduzenten freuen sich

Der europäische Verband der Wasserstoffindustrie, Hydrogen Europe, begrüßte indes den erzielten Kompromiss, insbesondere die Teilziele für synthetische Kraftstoffe. Dessen Mobility Policy Director, Darko Levicar, sagte, sein Verband freue sich, „dass auch für die Nutzung von alternativen Kraftstoffe im Luftverkehr eine rechtzeitige und ehrgeizige Einigung erzielt wurde.“ Sie sei ein historischer Moment auf dem Weg zur Dekarbonisierung dieses schwer zu reduzierenden Verkehrssektors.

Die Verordnung muss noch vom Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates (ASTV), vom Transportausschuss des EU-Parlaments (TRAN) und anschließend vom Plenum des EU-Parlaments sowie dem EU-Verkehrsministerrat gebilligt werden.

Artikel teilen

Kommentar absenden

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert