Über die Preisgestaltung an öffentlichen Ladesäulen für Elektroautos hat sich der scheidende Staatssekretär Sven Giegold von den Grünen bei der Europäischen Kommission beschwert. In einem Brief an die Generaldirektion Mobilität und Verkehr („GD MOVE“) der EU schrieb Giegold im Namen des Bundeswirtschaftsministeriums, auch ein halbes Jahr nach dem Inkrafttreten der AFIR-Verordnung sei für Verbraucher „nicht gesichert, dass sie in jeder Ladesituation einen ‚angemessenen‘ Preis bezahlen“.

Wie Giegold in dem Schreiben moniert, häuften sich Berichte, „die das Preisniveau, aber auch die große Preisdifferenz zwischen dem Ad-hoc-Laden an öffentlich zugänglichen Ladesäulen und vertraglichem Laden mit und ohne Roaminggebühren kritisieren.“ Die so entstehende Unsicherheit erschwere das Reisen mit Elektroautos in andere Länder der EU und könne viele Menschen davon abhalten, sich in der nächsten Zeit für den Kauf eines Elektroautos zu entscheiden.

Ladepark von Clever im dänischen Aabenraa 
Das Laden an einer öffentlichen Schnellladestation kann teuer werden, wenn man sich nicht vorher schlau macht und den Ladepunkt blind mit der nächstbesten Ladeapp oder-karte freischaltet. Zumal der Strompreis - im Unterschied zu hier - oft nicht ausgewiesen wird.
Ladepark von Clever im dänischen Aabenraa
Das Laden an einer öffentlichen Schnellladestation kann teuer werden, wenn man sich nicht vorher schlau macht und den Ladepunkt blind mit der nächstbesten Ladeapp oder-karte freischaltet. Zumal der Strompreis – im Unterschied zu hier – oft nicht ausgewiesen wird.

Die EU-Richtlinie zum Ausbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) soll die Verkehrswende in der EU beschleunigen. Die Richtlinie sieht unter anderem vor, dass bis 2025 alle 60 Kilometer entlang der wichtigsten Verkehrskorridore Schnellladepunkte für PKW und Nutzfahrzeuge errichtet werde. Auch wird in der AFIR Preistransparenz angemahnt: „Die Nutzer von mit alternativen Kraftstoffen betriebenen Fahrzeugen sollten vor Beginn des Lade- oder Betankungsvorgangs genaue Preisinformationen erhalten. Der Preis sollte klar strukturiert angegeben werden, damit die Endnutzer bei der Berechnung des Preises eines Ladevorgangs die verschiedenen Preiskomponenten, die der Betreiber in Rechnung stellt, erkennen und so die Gesamtkosten vorab einschätzen können.“

Welcher Strompreis ist „angemessen“?

Außerdem verbietet die AFIR die Erhebung von Roaminggebühren – Aufschläge auf den Preis für Ladestrom, wenn zum Freischalten des Ladepunkts Ladekarten oder -Apps anderer E-Mobility-Service-Provider benutzt werden. „Betreiber von Ladepunkten sollten keinem dieser Mobilitätsdienstleister eine ungebührliche Vorzugsbehandlung gewähren – beispielsweise durch ungerechtfertigte Preisdifferenzierung – die den Wettbewerb behindern und letztlich zu höheren Preisen für die Verbraucher führen könnte“, heißt es in der Richtlinie ausdrücklich.

In Kooperation mit dem Branchendienst energate.

Noch-Staatssekretär Giegold fordert in dem Brief Kriterien, um den Begriff „Angemessenheit“ aus der Verordnung genauer zu definieren. Es fehle ein Prüfungsmaßstab für die Angemessenheit von Ladestrom-Preisen. „Wir können nicht warten, bis Gerichte nach jahrelangen Verfahren für Klarheit sorgen“, so Giegold in seinem Brief.

Das Schreiben war erstmals von „Table Media“ veröffentlicht worden. Das Bundeswirtschaftsministerium wollte den Brief auf Anfrage nicht kommentieren. Auch hätte man gerne einen Kommentar des Staatssekretärs zur Entwicklung der Preise für Ladestrom in Deutschland erhalten. Die haben sich in den zurückliegenden drei Jahren mehr als verdoppelt. Aktuell zahlen Fahrer von Elektroautos im Schnitt 87 Cent pro Kilowattstunde an einer Schnellladestation – in Einzelfällen bis zu 1,37 Euro. Bei mit Wechselstrom betriebenen Ladesäulen betrug der Durchschnittspreis nach den Erhebungen für den „Charging Radar“ von EDISON 64 Cent/kWh – mit Ausreißern bis zu 93 Cent.

(Mit Ergänzungen von Franz Rother)

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