Die Coronakrise entfaltet sich in Deutschland an den ersten Frühlingstagen. Die Menschen zieht es nun hinaus ins Freie – allzu verständlich nach den nasskalten, dunklen Winterwochen. Traditionell fällt Mitte März der Startschuss in die Radsaison: Die Bikes werden entstaubt und Menschen schwingen sich (wieder) in den Sattel. „Unter Berücksichtigung der aktuellen Bestimmungen ist das auch kein Problem“, sagt Ulf-Christian Blume, Jurist und Co-Inhaber der Unternehmensberatung LBU. Das Fahrrad bietet mit all seinen weithin bekannten Vorzügen gerade in Zeiten, in denen vielen Menschen ihre Decke auf den Kopf fällt, einen nahezu perfekten Ausweg: Freiheitsgefühl, direkter Kontakt mit Wind und Wetter, selbstbestimmte Mobilität und Fortbewegung aus eigener Kraft, ohne dabei in Kontakt mit anderen Menschen zu treten. „Man muss natürlich den Verwaltungsvorschriften folgen, etwa Abstand zu anderen wahren, nicht in Gruppen fahren, etc.. Heute ist das aber Rad wichtiger denn je, weil es das Nützliche so sinnvoll mit dem Angenehmen verbindet“, so Blume.

Kann man sich unterwegs anstecken?

Radfahren macht unabhängig von öffentlichen Verkehrsmitteln – die man wegen erhöhter Ansteckungsgefahr derzeit nach Möglichkeit meiden sollte. „Wer nicht unter häuslicher Quarantäne steht, darf für die Fahrt zur Arbeit oder zum Einkaufen auch das Fahrrad nutzen – aber nur allein oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts“, erklärt Stephanie Krone vom Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC e. V.). Mehr noch: Radfahren ist gesund. Auch gerade jetzt: „Sport stärkt das Herz-Kreislauf-System und das schützt vor schweren Komplikation auch bei einer Corona-Infektion. Dazu kommt: Während des Radfahrens selbst besteht ein extrem niedriges Risiko der Infektion – man ist schlicht zu schnell, um Aerosole einzuatmen“, erklärt der Göttinger Hausarzt Dr. Toralf Naue.

Stürze möglichst vermeiden
Die Situation in den Krankenhäusern und Arztpraxen ist angespannt. Beim Mountainbiken sollte deshalb tunlichst auf riskante Fahrmanöver verzichtet werden. Foto: Pressedienst Fahrrad

Darf ich noch sportlich fahren?

Während in Österreich, Frankreich, Italien und Spanien strikte Ausgangssperren in Kraft sind, die teils auch explizit sportliche Betätigung untersagen oder nur unter strikten räumlichen und zeitlichen Einschränkungen erlauben, gilt in Deutschland derzeit: Allein oder mit Familien- oder Haushaltsangehörigen darf man auch sportlich Radfahren. „Dabei sollte man aber maßvoll agieren. Bekannte Strecken bringen Sicherheit. Man muss auch sicherstellen, dass man sich im Pannenfall selbst helfen kann und nicht auf fremde Unterstützung angewiesen ist. Mir sind allerdings keinerlei Einschränkungen bekannt, was Streckenlängen, Trainingsdauer oder etwaige Entfernungen zum Wohnort betrifft“, stellt Jurist Blume klar.

Was spricht gegen eine Mountainbike-Tour?

Auch Mountainbiken ist nicht verboten. Es sollte aber im Sinne aller und mit Rücksicht auf die Mitarbeiter der Krankenhäuser mit Augenmaß geschehen. „Jeder Sturz ist jetzt ein Sturz zuviel. Daher ist eine defensive Fahrweise angeraten“, mahnt Heiko Mittelstädt von der Deutschen Initiative Mountainbike (DIMB e. V.). Jeder könne und müsse im Sinne der Aufrufe deutscher Krankenhäuser das eigene Risiko beim Biken gering halten und so die Kapazitäten des Gesundheitssystems möglichst entlasten.

Wo kriege ich jetzt ein neues Rad her?

Die Rolle des Fahrrads für die Mobilität Einzelner führte zu verschiedenen Besonderheiten für den örtlichen Handel. Vereinzelt war von überstürzten Radkäufen zu lesen – aus Angst vor unterbrochenen Lieferketten aus Asien und dem drohenden Schließen der Radläden. Die Bestimmungen für den Einzelhandel sind zwar Ländersache; in einem sind die Länder sich aber offenbar einig: Fahrradreparaturbetriebe dürfen geöffnet bleiben um die Mobilität der Menschen sicherzustellen.

E-Bike ST1 von Stromer Ab sofort fördern Finanzämter Diensträder stärker als bisher. Denn was der Bund für die Besteuerung von Elektro-Firmenwagen schon länger beschlossen hat, gilt nun auch für E-Bikes und normale Fahrräder: die 0,25-Prozent-Regel bei der Besteuerung des geldwerten Vorteils. Fahrrad

„Selbst im strengen Bayern ist der Betrieb von Fahrradwerkstätten und der Verkauf von Ersatzteilen laut der Positivliste vom 18. März erlaubt“, erklärt Stephanie Krone. In Bremen besteht die Besonderheit, dass Einzeltermine für Reparaturen vorher zu vereinbarn sind, um regulären Publikumsverkehr zu vermeiden. In Nordrhein-Westfalen haben viele Fahrrad-Werkstätten zum Schutz der Mitarbeiter das Angebot reduziert – und Inspektionen von Rädern auf den Mai verschoben.

Der Verkauf von Fahrrädern ist mittlerweile allerdings fast überall untersagt: Nur in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen dürfen auch Fahrradläden unter Einhaltung strenger Hygieneregeln weiterhin öffnen und Räder verkaufen. Nicht betroffen von diesem Verbot ist aber überall der Onlinehandel.

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