Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat bestätigte das Ergebnis einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zum Klimaschutz-Paket der Großen Koalition. Zu den zentralen Änderungen gehört neben dem zusätzlichen Geld für die Länder ein höherer Einstiegspreis für den CO2-Ausstoß in den Sektoren Wärme und Verkehr von 25 Euro pro Tonne ab 2021. Die zusätzlichen Einnahmen fließen in eine Senkung der EEG-Umlage sowie eine höhere Pendlerpauschale. Zudem sinkt ab 1. Januar die Mehrwertsteuer auf Bahntickets im Fernverkehr von bisher 19 auf sieben Prozent. Bei energetischen Sanierungen gelten künftig auch Kosten für einen Energieberater als steuerlich absetzbare Aufwendung.

Europarechtliche Einigung steht aus

Bundestag und Bundesrat sollen den vorgeschlagenen Änderungen noch in dieser Woche zustimmen. Offen ist allerdings, wie sich die EU-Kommission verhält. Speziell das Vorhaben, einen Teil der EEG-Umlage aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung zu bezahlen, dürfte beihilferechtliche Fragen aufwerfen. Die Bundesregierung räumt dies in einer aktuellen Antwort an die FDP-Bundestagsfraktion auch ein. Das Schreiben liegt der Redaktion vor. „Eine anteilige Finanzierung der EEG-Förderung aus dem Haushalt würde aus Sicht der Bundesregierung eine Neubewertung des Beihilfecharakters des EEG erforderlich machen“, heißt es darin.

Die Bundesregierung will Bahntickets günstiger machen und plant dafür, die Mehrwertsteuer zu senken. Dabei sind Eisenbahnfahrten in Deutschland überraschend günstig, wie ein europaweiter Vergleich zeigt. Niedrige Preise allein genügen also augenscheinlich nicht, um vom Auto auf die Bahn umzusteigen. Bahn

In den Antwort bestätigt die Bundesregierung zudem, dass die Frage der grundsätzlichen Beihilfefähigkeit von EEG und KWKG weiterhin nicht mit der EU-Kommission geklärt ist (energate berichtete). „Auch ein Dreivierteljahr nach dem entsprechenden EuGH-Urteil hat die Bundesregierung die Frage der Beihilfefähigkeit von EEG- und KWK-Förderung nicht mit der Kommission geklärt“, kritisierte Sandra Weeser, Obfrau der FDP-Fraktion im Wirtschaftsausschuss, zu energate. Dies führe zu Unsicherheiten bei den Unternehmen. „Die Einigung im Vermittlungsausschuss und die mit dem Kohleausstiegsgesetz geplante KWKG-Novelle erhöhen den Druck auf die Bundesregierung, hier endlich für Klarheit zu sorgen“, so Weeser.

Höhere Kosten

Nach einer gemeinsamen Analyse der TU Dortmund und des Energiedienstleisters Ista steigen infolge des CO2-Preises die Heizkosten für einen Durchschnittshaushalt um 134 Euro pro Jahr. Am stärksten betroffen sind Besitzer von Ölheizungen. Verbraucherschützer bewerten die Änderungen dennoch positiv. Das Klimapaket werde nun insgesamt wirksamer und etwas fairer, sagte der Vorsitzende des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV), Klaus Müller. „Die Frage, ob die Senkung der EEG-Umlage und die Erhöhung der Pendlerpauschale ausreichen, um soziale Härten auszugleichen, muss beobachtet und eventuell nachjustiert werden.“ Die Bundesregierung dürfe nun nicht Forderungen der Industrie nach Ausnahmen von der CO2-Bepreisung nachgeben, so Müller.

BSW: Klimaziele weiter in Gefahr

In Kooperation mit dem Branchendienst energate.

Der Maschinenbauverband VDMA erwartet von den Beschlüssen eine Lenkungswirkung. „Der ärgerliche Streit zwischen den Koalitionspartnern hat aber dazu geführt, dass die dringend notwendige Wasserstoffstrategie der Bundesregierung abermals verschoben wurde“, kritisierte der energie- und klimapolitische Sprecher des Verbandes, Matthias Zelinger. Aus Sicht des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW) reichen die Änderungen nicht aus, um Klimaziele im Wärmesektor zu erreichen. „In Kombination mit den neuen steuerlichen Anreizen und verbesserten Fördersätzen zum Heizungstausch dürfte die Investitionsbereitschaft in Solarheizungen in den kommenden Monaten aber deutlich wachsen“, sagte BSW-Geschäftsführer Carsten Körnig.

Artikel teilen

Kommentar absenden

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert