Lange Zeit wirkte die Front verhärtet. Seit 2024 erhebt die EU zusätzlich zum regulären Importzoll von zehn Prozent saftige Sonderzölle auf Elektroautos aus China, die je nach Hersteller zwischen 7,8 und 35,3 Prozent liegen. Doch nun kommt Bewegung in die Sache: Brüssel und Peking haben einen Durchbruch bei den Verhandlungen gemeldet und einen Leitfaden für sogenannte Preisverpflichtungen („Price Undertakings“) vorgelegt.

Das Ziel: Die Strafzölle könnten fallen, wenn sich die Hersteller im Gegenzug verpflichten, ihre Vollstromer in Europa nicht unter einem bestimmten Mindestpreis anzubieten.

Was bedeutet das für den Verbraucher?

Wer darauf hofft, dass der Wegfall der Zölle zu sinkenden Preisen für E-Autos aus China im Showroom führt, wird enttäuscht. Die neue Regelung zielt nicht darauf ab, die Fahrzeuge günstiger zu machen, sondern Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Branchenkenner gehen jedenfalls davon aus, dass die Preise für Verbraucher nicht sinken werden.

Der entscheidende Unterschied liegt im Geldfluss, nicht im Preisschild:

  • Status Quo: Der Kunde zahlt einen höheren Preis, der Aufschlag fließt als Zoll in die Kassen der EU.
  • Zukunft: Der Preis bleibt hoch (auf Mindestpreis-Niveau), aber die chinesischen Autobauer dürfen die Differenz behalten, anstatt sie an Brüssel abzuführen.

Wie der Mindestpreis berechnet wird

Die EU-Kommission hat am Montag einen Leitfaden veröffentlicht, der zwei Wege aufzeigt, wie dieser „Floor Price“ ermittelt werden kann. Beide Varianten sind für Schnäppchenjäger wenig verheißungsvoll.

  1. Die Zoll-Formel: Der Mindestpreis basiert auf dem ursprünglichen Importpreis plus der Spanne der eigentlichen Ausgleichszölle. Das bedeutet im Klartext: Der Wagen muss so teuer sein wie der vorherige Preis inklusive der Zölle.
  2. Die Europa-Parität: Der Preis orientiert sich am Verkaufspreis vergleichbarer, nicht subventionierter E-Autos aus europäischer Produktion. Auch hier ist das Ziel klar: Das chinesische Modell muss so viel kosten wie das europäische Konkurrenzprodukt.

Der „Cupra-Effekt“: Wie VW die Tür öffnete

Dass die Verhandlungen, die Mitte 2024 einschliefen, im Dezember wieder Fahrt aufnahmen, hat einen prominenten Auslöser: den Cupra Tavascan. Das Modell der VW-Tochter wird im chinesischen Anhui für den Weltmarkt gebaut und ist damit voll von den Zöllen betroffen.

Auf nach Europa
Cupra lässt das Elektroauto bei Volkswagen Anhui - einem Joint Venture von Volkswagen mit der JAC Group, in China produzieren und über das Haitong Terminal in Shanghai per Schiff nach Europa exportieren. Demzufolge werden aktuell hohe Zölle fällig. Foto: VW Anhui
Auf nach Europa
Cupra lässt das Elektroauto bei Volkswagen Anhui – einem Joint Venture von Volkswagen mit der JAC Group, in China produzieren und über das Haitong Terminal in Shanghai per Schiff nach Europa exportieren. Demzufolge werden aktuell hohe Zölle fällig. Foto: VW Anhui

Aktuell werden für den Tavascan 20,7 Prozent Sonderzoll plus zehn Prozent Basiszoll fällig – insgesamt also fast 31 Prozent Aufschlag. Die günstigste Variante des Modells kostet deshalb in Deutschland wenigstens 48.340 Euro – ohne dass die VW-Tochter viel an dem Modell verdient. Die EU hatte im Dezember eine spezifische Überprüfung für VW eingeleitet, um diese Zölle durch individuelle Mindestpreisverpflichtungen zu ersetzen. Chinas Handelsministerium warnte damals zwar vor Alleingängen mit einzelnen Herstellern, begrüßte aber die Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Nicht nur der Preis zählt

Die EU macht es den Herstellern nicht leicht. Der Leitfaden fordert für „jedes Modell und jede Konfigurationsoption spezifische Mindestpreise“. Zudem will Brüssel nicht nur auf das Preisschild schauen. Um die Zölle loszuwerden, könnten Hersteller zudem verpflichtet werden, weitere Kriterien zu erfüllen:

  • Zusagen zu Investitionen in der EU.
  • Eine Begrenzung der Exportmengen.
  • Details zu Vertriebskanälen und Querausgleich.

Die Einigung, die sich da abzeichnet, ist ein politischer Erfolg und verhindert einen handfesten Handelskrieg zwischen der EU und China. Für die europäischen Autofahrer bedeutet die Regelung jedoch eine Zementierung des aktuellen Preisniveaus. Die Hoffnung auf eine Welle extrem günstiger China-Stromer, die den Markt aufrollen, dürfte durch die Mindestpreise effektiv ausgebremst werden.

VDA dringt auf Abschaffung der Zölle

Auch beim Verband der Automobilindustrie ist man mit der geplanten Regelung nicht gerade glücklich. „Die europäischen Ausgleichszölle für aus China importierte E-Autos, die im besonderen Maße auch die deutschen Hersteller betreffen, waren und sind ein Fehler“, sagte eine Sprecherin des Verbandes. „Der VDA hat sich immer für eine Verhandlungslösung ausgesprochen. Zölle sind nicht geeignet, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Autoindustrie zu stärken – hier muss die Europäische Union vielmehr selbst auch an den Standortbedingungen arbeiten – und gerade in den Bereichen Energie, Bürokratie, Geschwindigkeit oder auch Infrastruktur wieder an die internationale Spitze der Wettbewerbsfähigkeit zurückfinden.“

Die nun erfolgte Veröffentlichung einheitlicher Kriterien zur Prüfung von Preisverpflichtungsangeboten erhöhe zwar die Transparenz und signalisiert Verhandlungsbereitschaft sowohl der EU als auch Chinas. Das sei grundsätzlich positiv. Wichtig sei es aber nun, dass die erzielten Fortschritte möglichst schnell in die tatsächliche Abschaffung von Zöllen münden – die vorerst weiter Bestand haben. „Der VDA appelliert an die EU und China, zügig entsprechende Einigungen zu finden und die Ausgleichszölle somit zu beenden.“

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1 Kommentar

  1. Harold Sternath

    So hat man mal wieder zu Lasten des Verbrauchers den Markt abgeschafft. Die Entscheidung, sich endgültig vom eigenen Auto zu trennen ( sofern möglich ) fällt immer leichter. Ob das den Konzernen hilft?

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