Das Thema Klimaschutz bestimmt immer mehr die gesellschaftliche Debatte. Vor allem die Elektromobilität gilt als Schlüssel, um die Belastungen der Umwelt durch den Straßenverkehr zu reduzieren und die im Jahr 2015 auf der Klimakonferenz in Paris vereinbarten Klimaziele spätestens 2050 zu erreichen. Eine Vielzahl an Gesetzen soll dazu beitragen, die Antriebswende weg vom Diesel und Benziner zu befördern und den Anteil der Elektroautos am Fahrzeugbestand weiter auszubauen – sowohl auf bundes- als auch auf europäischer Ebene. Welche zurzeit besonders relevant sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Ambitionierte Ziele für mehr Klimaschutz

Auf der internationalen Klimakonferenz in Paris am 12. Dezember 2015 steckten sich die Teilnehmerstaaten ambitionierte Ziele. Die wichtigste Verpflichtung für die jeweiligen Regierungen: den globalen Temperaturanstieg auf unter 1,5 Grad Celsius zu senken und sämtliche Emissionen bis zum Jahr 2050 auf null zu reduzieren. Diese Verpflichtung war ein historischer Schritt für die Weltwirtschaft, denn bislang galt das sogenannte „Kyoto-Protokoll“, demzufolge nur einige Staaten den Ausstoß von Treibhausgasen senken mussten, um die Erderwärmung aufzuhalten. Neben den Bereichen Energieversorgung, Industrie, Handel, Land- und Forstwirtschaft gilt der Bereich Verkehr als Schlüssel, um diese Ziele zu erreichen.

Autohandel Der Umweltbonus läuft Stand heute zum Jahresende aus. Und die Lieferzeiten für Elektroautos betragen jetzt schon bis zu zwei Jahre. Was also tun? Elektroauto

Die Europäische Union erlegte sich im Jahr 2019 noch strengere, präzisere Verpflichtungen auf. Im Rahmen des sogenannten „Green Deal“ will Europa als erster Kontinent klimaneutral werden, sprich die Treibhausgas-Emissionen auf null reduzieren. Als Zeitfenster ist ebenfalls das Jahr 2050 festgelegt. Bereits bis zum Jahr 2030 sollen die Emissionen um 55 Prozent reduziert werden. Auch beim „Green Deal“ spielen verschiedene Wirtschafts- und Lebensbereiche für den Maßnahmenplan (LINK) eine Rolle, wobei das Thema Elektromobilität einen besonders hohen Stellenwert besitzt.

Deutsche Gesetze zur Förderung von E-Mobilität

Elektromobilitätsgesetz (EmoG)
Förderungen und Bevorrechtigungen von Elektro- und Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen sind im Elektromobilitätsgesetz verankert. Es ist seit dem 12. Juni 2015 in Kraft. Um die Nutzung alternativer Antriebe zu fördern, ermöglicht das Elektromobilitätsgesetz den Kommunen, Fahrzeugen mit alternativen Antrieben Vorrechte gegenüber Verbrennern einzuräumen – zum Beispiel bei der Nutzung von Parkflächen oder Ausnahmen bei Fahrverboten in bestimmten Bereichen.

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz soll Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser und Atmosphäre vor schädlichen Umwelteinflüssen schützen. In der ursprünglichen Fassung trat es bereits am 22. März 1974 in Kraft. Die letzte Anpassung erfolgte im Jahr 2021. Zu den schädlichen Umwelteinflüssen zählen auch Verkehrsemissionen wie Abgase und Lärm. Um diese zu verringern, sind die Kommunen zur Einhaltung von sogenannten Luftreinhalteplänen verpflichtet. Die Förderung von E-Mobilität ist mittlerweile fester Bestandteil dieses Gesetzes.

Ladesäulenverordnung (LSV)
Um den Ausbau der Ladeinfrastruktur und damit die Verbreitung der Elektromobilität zu beschleunigen, erließ das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Ladesäulenverordnung. Seit dem 17. März 2016 regelt sie die technischen Vorgaben für den Bau und Betrieb von Ladesäulen für E-Fahrzeuge. Allerdings bezieht sich die Verordnung nur auf Ladepunkte, die sich auf öffentlichem Grund befinden.

Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)
Die technischen Vorgaben für Ladestationen an Neubauten und Bestandsimmobilien sind im Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, kurz „GEIG“ geregelt. Der Bundestag hat es am 11. Februar 2021 verabschiedet. Das Gesetz betrifft die Leitungs- und Ladeinfrastruktur von Wohn- und Bürogebäuden.

Das Batteriegesetz (BattG)
Durch die vermehrte Nutzung von E-Autos, aber auch von Pedelecs und E-Scootern, ergeben sich ganz neue Fragestellungen – zum Beispiel, die nach der Entsorgung der Akkus. Vor allem nach Unfällen ist die Entsorgung des Elektrofahrzeugs nebst Batterien eine besondere Herausforderung. Auf der Basis der europäischen Batterierichtlinie 2006/66/EG regelt das Batteriegesetz seit 2009 das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkus. 2021 erfolgte eine Aktualisierung.

Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
Wer auf ein Auto mit Elektroantrieb umsteigt, genießt steuerliche Vorteile. Für einen befristeten Zeitraum erhebt die Bundesfinanzverwaltung (Zollverwaltung) keine Kfz-Steuer. Danach fällt nur die Hälfte an Kfz-Steuern an. Den ersten Anreiz dieser Art schuf die Bundesregierung schon im Jahr 2008 mit einer fünfjährigen Steuerbefreiung für E-Auto Halter. 2011 erfolgte die Verlängerung auf maximal zehn Jahre, längstens jedoch bis zum Jahr 2030.

Einkommenssteuergesetz (EstG)
Arbeitnehmer, die von ihrem Unternehmen einen Firmenwagen gestellt bekommen, müssen diesen als Sachbezug versteuern („geldwerter Vorteil“). Das Einkommenssteuergesetz räumt Besitzern von Dienstwagen mit E-Antrieb steuerliche Vergünstigungen ein – sowohl für den Weg zur Arbeit, als auch für die private Nutzung. Der geldwerte Vorteil muss nur mit 0,25 Prozent versteuert werden. Diese Regelung gilt aktuell bis zum Jahr 2030.

Europäische Verordnungen zur Förderung der E-Mobilität

CO2-Flottengrenzwert-Verordnung
Die im April 2019 verabschiedete EU-Verordnung nimmt die Automobilhersteller in die Pflicht, verstärkt Elektrofahrzeuge auf den Markt zu bringen. Sie regelt den CO2-Ausstoß für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge. Dieser darf durchschnittlich nicht mehr als 95 Gramm pro km betragen. Bei Überschreitungen dieses Grenzwertes fällt für die Autohersteller eine Strafe an, und zwar in Höhe von 95 Euro pro verkauftem Automobil für jedes Gramm CO2 zu viel.

Erneuerbare Energien-Richtlinie
Die EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien wurde Ende 2018 erlassen. Als Beitrag zum Pariser Klimaschutzabkommen hat sie es sich zum Ziel gesetzt, den Anteil erneuerbarer Energien am europäischen Strommix bis 2030 auf mindestens 32 Prozent zu erhöhen. Im Hinblick auf die Versorgung der wachsenden Zahl an E-Fahrzeugen mit grünen Strom, gilt die Erneuerbare Energien-Richtlinie als einer der wichtigsten Bausteine für die Energiewende.

Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie
Mit der Revision der Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie, die ab 2020 in Kraft trat, sollen Energieeinspar-Potenziale im Gebäudebereich erschlossen werden. Die Anforderungen aus dieser Richtlinie betreffen auch die Ausstattung von Wohn- und Geschäftsgebäuden mit Ladepunkten für Elektrofahrzeuge.

Saubere Straßenfahrzeuge-Richtlinie (Clean Vehicles Directive)
Im Juni 2019 hat die EU die sogenannte „Clean Vehicles Directive“ erlassen, um die Verbreitung emissionsfreier und -arme Fahrzeuge in den Mitgliedsstaaten zu erhöhen. Die Richtlinie sieht Mindestquoten für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen vor. In der Bundesrepublik wird die Richtlinie seit Juni 2021 als Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG) umgesetzt und betrifft zum Beispiel Kommunen oder kommunale Einrichtungen, die eine Fahrzeugflotte unterhalten.

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