Sind E-Bikes bald keine Fahrräder mehr? Diese Frage beschäftigt die Fahrradbranche seit dem letzten Jahr. Hintergrund ist eine Neuordnung der Fahrzeugkategorien, die von der Europäischen Kommission auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Im Fokus steht dabei unter anderem das Pedelec, das Fahrrad mit elektrischer Trittunterstützung, das sich nicht nur in Deutschland seit einigen Jahren höchster Popularität erfreut.

Bisher fahren die elektrifizierten Fahrräder mit einer Sondergenehmigung, wonach sie rechtlich als Fahrräder und nicht etwa als Kleinkraftrad bzw. Light Electric Vehicle (LEV) gelten. In Zukunft wird das für den Großteil der Räder auch so bleiben, ist Markus Riese überzeugt, der Gründer und Gesellschafter beim E-Bike-Spezialisten Riese & Müller. „Erste Studien haben als klares Ergebnis gezeigt, dass das E-Bike in seiner momentanen Form sicher ist und keine zusätzlichen Regularien benötigt. Es wäre sogar kontraproduktiv, wenn eine Typengenehmigung kommt.“

Lastenräder und S-Pedelecs im Fokus

Tim Salatzki, Leiter Technik und Normung beim Zweirad-Industrie-Verband (ZIV), sieht es ähnlich: „Die Freiheit des Fahrrads soll erhalten bleiben, aber man muss schauen, wie man die gesetzlichen Rahmen dafür besser anpassen kann.“ Gerade wenn neue Fahrzeugtypen auf den Markt kommen, brauche es europaweit einheitliche Fahrzeugklassen, um sichere und umsetzbare Regeln zu schaffen und dadurch die Sicherheit der Produkte zu gewährleisten.

Teil der Verkehrswende 
Lastenräder können bis zu 600 Kilogramm "schultern" und damit viele Fahrten von Lieferwagen in der Stadt  ersetzen.
Teil der Verkehrswende
Lastenräder können bis zu 600 Kilogramm „schultern“ und damit viele Fahrten von Lieferwagen in der Stadt ersetzen.

Deshalb dreht sich die Diskussion auf europäischer Ebene gerade um zwei Kernthemen für die künftige Mobilität: um das Lastenrad und das so genannte S-Pedelec. Während die Höchstgeschwindigkeit eines normalen E-Bikes auch aus versicherungstechnischen Gründen auf 25 km/h begrenzt ist, dürfen beim S oder Speed-Pedelec die Elektromotoren den Fahrer bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h unterstützen. Dafür müssen die Fahrer zwingend einen Helm tragen und einen Führerschein der Klasse AM besitzen, eine Mofa-Versicherung abschließen – und sie dürfen Radwege nicht nutzen. Die starke Reglementierung führt dazu, dass die schnellen E-Bikes in Deutschland nur eine Randerscheinung sind, obwohl sie für Berufspendler in den Städten eigentlich die perfekte Lösung sind.

Lastenräder der unterschiedlichsten Arten

Lastenräder sprengen die aktuellen Standardisierungsfragen. Es gibt beispielsweise noch keine Regulierung für das Gesamtgewicht oder die Länge von Lastenrädern“, sagt Arne Behrensen, Geschäftsführer der Internetplattform Cargobike.jetzt und Fachmann rund um das Thema. Dabei böten Lastenräder große Chancen bezüglich neuer Räume und Perspektiven beim Liefer- und Privatverkehr. Dafür müssten jedoch die Rahmenbedingungen stimmen.

Zweiklassen-Gesellschaft
Während Pedelecs bis 25 km/h wie Fahrräder den Radweg benutzen müssen, gehört die schnelle Klasse (S-Pedelecs, mit Versicherungskennzeichen) derzeit noch auf die Straße.  Foto: pd-f.de/Kay Tkatzik
Zweiklassen-Gesellschaft
Während Pedelecs bis 25 km/h wie Fahrräder den Radweg benutzen müssen, gehört die schnelle Klasse (S-Pedelecs, mit Versicherungskennzeichen) derzeit noch auf die Straße. Foto: pd-f.de/Kay Tkatzik

Das Problem: Unter dem Begriff Lastenrad werden momentan viele Produkte subsummiert, die kaum einen Bezug zueinander haben. Schon die Terminologie ist nach Ansicht der Experten irreführend, denn es gehe neben Lastentransport auch um die Beförderung von Kindern und Personen. Für den Transport von Kleinkindern aber gibt es bisher keine Standards. Eine Regelung auf europäischer Ebene wird hier auch in der Fahrradbrachen als absolut sinnvoll erachtet.

Radweg-Verbot für schwere Lastenräder?

Aktuell steht im Raum, in Zukunft zwei unterschiedliche Gewichtsklassen von Lastenrädern einzuführen. Eine Kategorie soll für Lastenräder mit bis max. 300 Kilogramm Gesamtgewicht gelten, eine andere für schwere Konstruktionen mit bis zu 550 oder 600 Kilogramm Gesamtgewicht. Da ein derart schweres Lastenrad kaum mit einem 250-Watt-Motor angetrieben werden könne, seien auch hier Änderungen bei der Typisierung einzuplanen, sagt Behrensen. „Bei der Gruppe ist die Frage berechtigt, ob es sich wirklich noch um ein Fahrrad handelt und Radwege benutzt werden dürfen. Die Diskussion muss aber geführt werden.“

Ähnlich sieht es Fahrradkonstrukteur Riese. „Wo ist der Verkehrsraum für diese Fahrzeuge? Hier muss noch viel Praxiserfahrung gesammelt werden. Aber das Feld hat ein enormes Potenzial.“ Dabei gehe es in erster Linie jedoch um gewerbliche Anwendungen der dann meist zweispurigen Fahrzeuge. Für die private Nutzung mit Gesamtgewichten bis 300 Kilogramm werde sich hingegen kaum etwas ändern, vermuten die Experten.

S-Pedelecs auf Radwege?

Viele der Fragen, die sich beim Lastenrad stellen, lassen sich auf den Bereich S-Pedelec übertragen. Die schnellen Elektroräder gelten bisher als Kleinkraftrad und dürfen deshalb in Deutschland z. B. nicht auf Radwegen gefahren werden und brauchen ein Versicherungskennzeichen. Im Zusammenhang mit der Verkehrswende in den Städten wird den Fahrzeugen jedoch eine wichtige Rolle und große Zukunft prognostiziert – wenn die Rahmenbedingungen stimmen.

Juristische Grauzone 
Der Transport von Kleinkindern mit Lastenrädern ist derzeit europaweit nur unzureichend geregelt. Das soll sich bald ändern.
Juristische Grauzone
Der Transport von Kleinkindern mit Lastenrädern ist derzeit europaweit nur unzureichend geregelt. Das soll sich bald ändern.

Die aktuellen Regelungen behindern jedoch die Weiterverbreitung der Fahrzeuge in vielen Teilen Europas, so die Meinung der Experten. Markus Riese bezeichnet die Regelungen gar als „praxisfremd“. Ausnahmen sind Belgien und die Schweiz, wo eine Radwegenutzung erlaubt ist – und deshalb die Verkaufszahlen deutlich höher sind als in Deutschland. In der EU-Kommission gäbe es daher bereits Überlegungen, „wie man die Klasse der S-Pedelecs anfassen kann, um die Nutzung zu erleichtern“, berichtet Salatzki.

Kommunen sollten entscheiden

„Das Problem besteht nicht darin, dass S-Pedelecs als Krafträder eingestuft werden, sondern das Problem ist die Straßenverkehrsordnung“, so Riese. Sein Vorschlag: Die Entscheidung über eine Radwegenutzung sollte den Kommunen überlassen werden. So hat beispielsweise die Stadt Tübingen aufgrund einer Sonderregelung in Baden-Württemberg Teile des Radwegenetzes für S-Pedelecs freigegeben.

Derlei Änderungen sollten jedoch praxis- und vor allem zukunftsorientiert sein. Breite Mountainbike-Lenker oder die Fahrzeugbreiten von Lastenrädern müssten ebenso bei der Planung und Konzeption von Radwegen berücksichtigt werden, wie Fahrzeuge für Menschen mit Behinderung, die oft dreirädrig sind. „Solche Fahrzeuge können bei Reglementierungen schnell einmal durchrutschen, weil sie nicht im Fokus stehen. Deshalb gilt es, den Blick zu erweitern, dass jede Anwendung berücksichtigt wird“, appelliert Alexander Kraft vom Liegeradanbieter HP Velotechnik.

„Standardisierung ist keine Regulierung“

Auf EU-Ebene werden in den nächsten Monaten immer wieder Untersuchungen durchgeführt, die Auswirkungen und Änderungen mit sich bringen könnten. Tim Salatzki warnt jedoch davor, dass auch die Gefahr von Neuregelungen besteht, die der Fahrradbranche schaden können. Darauf müsse sich die Branche vorbereiten und mit richtigem Input beitragen, dass Elektrofahrräder ein Baustein der Verkehrswende bleiben.

Die jetzt angestoßene Standardisierung für neue Fahrzeugklassen wird vermutlich noch rund drei Jahre dauern, bevor Entscheidungen fallen. „Das wird den Markt nicht behindern, sondern für mehr Klarheit sorgen, dass Fahrzeuge passend entwickelt werden“, so Salatzki. „Standardisierung ist keine Regulierung“, ergänzt Behrensen, der ebenfalls darauf setzt, dass durch klare Vorgaben mehr Möglichkeiten gerade für Lastenräder entstehen. Für den Großteil der E-Bike-Piloten dürfte sich nach heutigem Stand nichts ändern.

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4 Kommentare

  1. Emil Wild

    Ich lach mich krank über diese Logik mit meinem 280 Euro E-Scooter, 10kg Leergewicht, mit notwendiger Strassenzulassung und als versicherungspflichtiges Kleinstfahrzeug.

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  2. Fahrradliebhaber

    Lastenräder sind eine sehr große Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer und sollten dringend verboten werden vor allem zum Schutz der damit fahrenden Personen!
    Desweiteren sind diese SUV Fahrräder viel zu groß für den öffentlichen Verkehr und behindern andere Verkehrsteilnehmer und Fußgänger!
    Zudem nehmen sie bedingt duch ihre überdimensionierte Größe meist zwei oder gar drei normale Fahrradparkplätze ein wodurch eine Plicht öffentliche Parkplätze zu nutzen lange überfällig ist, es gibt ja genug Parkhäuser in den Innenstädten wo die Parkflächen dann auch angemessen groß sind!

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  3. Martin Schmidt

    Tach!
    Die Fahrradweg Benutzung sollte wie mit den Autos und Autobahnen funktionieren, da wird den Autofahrer auch übernommen wie schnell er oder sie fahren darf!
    Auf dem Fahrradweg sollte max 25km/h gefahren werden egal normalen Antrieb, Pedelec oder S- Pedelec.
    Auf der Strasse sollten dann nur die S-Pedelec mit 45km/h fahren.
    Die Einschränkung des S-Pedelec nur auf die Strasse fahren zu dürfen zu kurz gedacht, ich darf nicht in den Wald und Fahrradweg fahren, ich will auch nur mal dahin gleiten und nicht 45km/h fahren.
    Bis den

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    • Waltrapp

      Ich fände es sinnvoll, daß S-Pedelecs außerhalb von Ortschaften Radwege benutzen dürfen, schon allein aus Sicherheitsgründen, auch wird man damit ständig von Autofahrern angehört, weil ich auf der Straße fahren muss.
      Innerorts sollte es so aussehen, auf Radwegen generell 25 Km/h, auch für S-Pedelecs hier sollte freigestellt werden, ob man mit dem Speedbike sicher mit 25 Km/h den Radweg benutzen will oder mit 45 Sachen die Straße.

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