Die Entwarnung lag am 24. November kurz nach 15:00 Uhr auf dem Tisch, 177 Seiten dick. Die Ampelparteien präsentierten ihren Koalitionsvertrag vor der Hauptstadtpresse in Berlin. Ein wesentlicher Satz darin dürfte viele Autokäufer aufatmen lassen: „Insbesondere aufgrund bestehender Auslieferungsschwierigkeiten der Hersteller bei bereits bestellten Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen werden wir die Innovationsprämie zur Unterstützung der Anschaffung elektrischer PKW unverändert nach der bisherigen Regelung bis zum 31. Dezember 2022 fortführen.“ All diejenigen, die gerade ein Fahrzeug mit Plug-in-Motor bestellt und die staatliche Förderprämie dafür einkalkuliert haben, kriegen noch einmal eine Gnadenfrist.
Den die stand lange auf der Kippe. „Der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge, die sich auf der Liste der förderungsfähigen Fahrzeuge des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) befinden, setzt sich derzeit zu zwei Dritteln aus einem staatlichen Anteil, der vom BAFA ausgezahlt wird, sowie zu einem Drittel aus einem Herstelleranteil zusammen, sofern das Fahrzeug nach dem 03.06.2020 und bis zum 31.12.2021 zugelassen wird“, erklärt der VW-Konfigurator die alte Rechtslage. Bis zu 7.500 Euro Prämie waren möglich.
In den Genuss der staatlichen Förderung wäre allerdings nur gekommen, wer sein Plug-in-Hybridauto bis spätestens zum Ende des Jahres zugelassen hätte. Das Kaufdatum spielt keine Rolle. Durch die deutlich länger gewordenen Lieferzeiten der Hersteller wäre das für viele zum Problem geworden. Selbst wer schon im Sommer sein neues Auto bestellt und auf ein paar Wochen, längstens Monate Lieferzeit eingestellt war, musste nun bangen. Und die Autohäuser befürchteten schon Probleme mit verärgerten Kunden.
Zulassungsfrist wegen Lieferproblemen um ein Jahr verlängert
Laut Koalitionsvertrag sind beide Seiten – Hersteller und Händler sowie die Käufer – erst einmal aus dem Schneider, die Zulassungsfrist wird um ein Jahr verlängert. Ein Restrisiko allerdings besteht noch: Kommt die neue Förderrichtlinie nicht vor dem 31. Dezember, läuft an diesem Tag die Innovationsprämie aus.
Obwohl seit dem Autogipfel vor einem Jahr bereits feststand, dass zur Verlängerung der Innovationsprämie eine Überarbeitung der Richtlinie bis Ende 2021 notwendig sein würde, ließen sich die zuständigen Ministerien erst einmal viel Zeit. Erst Mitte September 2021 gab das zuständige Bundeswirtschaftsministerium die überarbeitete Förderrichtlinie zur Ressortabstimmung in die anderen Ministerien weiter. Und da steckt sie aktuell immer noch. Damit nicht genug. Nötig ist auch noch eine Prüfung durch die Europäische Kommission. Um all das bis zum Jahresende durch zu bekommen müssten die Mühlen der Bürokratie nun deutlich schneller als üblich arbeiten. Und dort gibt es nicht wenige, die das Antriebskonzept kritisch beäugen.
Die Kritik an der Prämie für den Kauf eines Plug-In-Hybriden kommt nicht von ungefähr: Die rein elektrischen Reichweiten waren vielen in der Vergangenheit viel zu gering. Zudem sorgte das hohe Gewicht der mit zwei Antrieben bestückten Fahrzeuge im Verbrenner-Modus für besonders hohe Energieverbräuche und Schadstoff-Emissionen.
Hinzu kamen Medienberichte, wonach der Elektroantrieb der Autos aus Bequemlichkeitsgründen viel zu selten genutzt, der Akku viel zu selten geladen wurde. Das galt insbesondere für Plug-in Hybride in Händen von Dienstwagen-Berechtigten und Flotten-Kunden – aber angeblich auch für Teilzeitstromer, die von den Fahrbereitschaft des Deutschen Bundestages und von Biundesbehörden bewegt werden. Nicht weniger dieser Firmenwagen, berichten Leasinggesellschaften, wurden nach Vertragsablauf mit noch originalverpackten Ladekabeln zurückgegeben. Schon die alte Bundesregierung hatte deshalb Verschärfungen geplant: Ab dem 1. Januar 2022 wären für eine Förderung eine rein elektrisch Mindestreichweite von 60 Kilometern nötig gewesen statt der bisher verlangten 40 Kilometer.
Förderung nur noch bei 50 Prozent Elektrobetrieb
Die hybriden Firmenwagen nehmen sich die Koalitionäre denn auch noch einmal gesondert vor: Sie „sollen zukünftig nur noch privilegiert werden, wenn das Fahrzeug überwiegend (mehr als 50 Prozent) auch im rein elektrischen Fahrantrieb betrieben wird. Wird das Fahrzeug nicht überwiegend im elektrischen Fahrbetrieb genutzt und könne der rein elektrische Fahranteil nicht nachgewiesen werden, entfällt der Steuervorteil und die Nutzung des Dienstwagens wird mit ein Prozent des Brutto-Listenpreises regelbesteuert. „So sollen Anreize gesetzt werden, „diese Fahrzeuge möglichst emissionsfrei elektrisch angetrieben zu nutzen und ihre ökologischen Vorteile auch auszuspielen“.
Wie das kontrolliert und der elektrische Betrieb des Autos nachgewiesen werden soll, steht allerdings nicht im Koalitionsvertrag.
Dafür ist der weitere Weg von Umweltbonus und Innovations-Prämie im Koalitionsvertrag bereits festgeschrieben: „Wir wollen die Förderung für elektrische Fahrzeuge und Plug-in-Hybride degressiv und grundsätzlich so reformieren, dass sie ab 1. Januar 2023 nur für KFZ ausgegeben wird, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben, der nur über einen elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert wird. Die elektrische Mindestreichweite der Fahrzeuge muss bereits ab dem 1. August 2023 80 Kilometer betragen.“
Und selbst das Auslaufen des gesamten Förderprogramms für Elektroautos ist im Vertrag gesetzt: „Über das Ende des Jahres 2025 hinaus ist die Innovationsprämie nicht mehr erforderlich.“
Der Mercedes C300e steht zwar in der aktuellen BAFA-Liste, der Preis dort stimmt aber nicht. Damit würde jeder Antrag abgelehnt werden, wenn er denn schon gestellt werden könnte.