Die Innovationsprämie für Elektroautos und Plug-in-Hybride läuft nicht, wie ursprünglich geplant, Ende kommenden Jahres aus, sondern wird wie der Umweltbonus noch bis Ende 2025 gezahlt. Das haben Bundesregierung und Automobilindustrie in der jüngsten „Konzertierten Aktion Mobilität“ – im Volksmund „Autogipfel“ genannt – beschlossen. Allerdings kommen ab 2022 nur noch Teilzeitstromer in den Genuss der Förderung, wenn sie mit einer Akkuladung wenigstens 60 Kilometer weit kommen. Ab Jahresbeginn 2025 muss die elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer betragen.

Datenspeicher zur Verbrauchskontrolle

Umweltschützer sehen vor allem die Prämie für Plugin-Hybride kritisch, da diese Fahrzeuge überwiegend als Verbrenner gefahren werden und von vielen Besitzern aus Bequemlichkeitsgründen nur selten an eine Steckdose gehängt werden. Auch Politiker wie der FDP-Bundestagsabgeordnete Oliver Luksic aus dem Saarland stoßen sich an der Subventionierung der Teilzeitstromer mit Steuermitteln: „Wir müssen kontrollieren, dass die Autos auch tatsächlich elektrisch bewegt werden“, sagte er dieser Tage auf dem (digitalen) „Mobility Circle“ des Center of Automotive Management (CAM) von Professor Stefan Bratzel in Bergisch Gladbach.

In der Tat scheint es hier großen Handlungsbedarf zu geben, vor allem bei Fahrzeugen im gewerblichen Einsatz: Nach einschlägigen Studien liegt der mittlere reale elektrische Fahranteil von PHEVs in Deutschland bei nur 18 Prozent. Zum Vergleich: Bei ausschließlich privater Nutzung des Fahrzeugs liegt der Anteil bei 43 Prozent, fand das Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung (ISI) erst im September bei einer Befragung heraus.

Fuhrparkverband fordert Monitoring

Entsprechend schlecht ist man beim Bundesverband Fuhrparkmanagement (BVF) auf diese Fahrzeuggattung zu sprechen. Der Verband fordert deshalb, die Förderung der Technik an die Nutzung zu koppen. „Eine Förderung muss nach unserer Ansicht an einen adäquate Stromnutzung von mindestens 50 Prozent gekoppelt werden“, so BVF-Geschäftsführer Axel Schäfer. Alternativ könne alleine der Stromanteil als Grundlage dienen. Also: „Wer nur mit Strom fährt, erhält die volle Förderung. Wer einen Anteil von zehn Prozent hat, eben nur zehn Prozent.“

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Auch bei der steuerlichen Bewertung sollte die Nutzung der Technik berücksichtigt werden: Wer den Elektroantrieb im Alltagsverkehr weniger als bei 20 Prozent aller Fahrten nutze, müsse den geldwerten Vorteil des Dienst- oder Geschäftswagens weiterhin in voller Höhe zahlen. Schäfer: „Das würde die inzwischen bei Dienstwagenfahrern entwickelten Begehrlichkeiten wieder auf eine rationalere Ebene führen.“

Neue Abgasnorm liefert die Handhabe

Aber wie will man herausfinden, ob der Plug-in-Hybrid, der aktuell immerhin mit bis zu 6750 Euro gefördert wird, im Alltagsverkehr auch tatsächlich „artgerecht“ eingesetzt wird? Eine neue Abgasnorm, die zum Jahreswechsel in Kraft tritt, könnte dabei helfen. Stichwort: Euro 6d-ISC-FCM.

Die drei Buchstaben FCM stehen für „Fuel Consumption Monitoring“. Dazu wird im ein Verbrauchsmessegerät, das so genannte On-Board-Fuel Consumption Meter (OBFCM) in die Fahrzeuge installiert. Dieses misst bei Plug-in-Hybriden mithilfe einer Software den jeweiligen Kraftstoff- und Stromverbrauch. Beide Werte sollen über die gesamte Einsatzdauer des Fahrzeugs erfasst werden und an eine von der EU-beauftragte Stelle fernübertragen werden. Die EU will so noch realistischere Verbrauchsangaben bekommen. 

Aber auch über die Diagnose-Schnittstelle können diese Werte ausgelesen und bewertet werden. Lademuffel wären darüber leicht zu identifizieren, Lade-Verweigerer leicht zu sanktionieren – unterjährig oder etwa bei der Rückgabe des Fahrzeugs an den Leasingpartner oder Fuhrparkmanager.

Allerdings ist bis heute noch weder festgelegt, von wem, wann und wo die Daten ausgelesen und verwertet werden dürfen, noch welche Institution die Verbrauchsdaten analysiert, ergab die Anfrage von EDISON beim Verband der Automobilindustrie (VDA).

VDA sieht noch offene Fragen

„Die aktuelle Regelung“, heißt es hier, „schreibt nach OBFCM (On-Board Fuel Consumption Meter) die Erfassung der Daten im Fahrzeug und die Auslesbarkeit über die OBD2 (On-Board-Diagnose) vor. Eine mögliche Übermittlung der Daten an eine behördliche Stelle im Rahmen eines Werkstattaufenthaltes oder der PTI (Periodic Technical Inspection)bei Technischen Prüforganisationen ist derzeit nicht geregelt. Genauso wenig ist geregelt, wer die Daten über die OBD auslesen darf.

Es gibt Fahrzeughersteller, die diese Daten bei Einwilligung des Kunden an den eigenen Server übertragen. Der Kunde kann auf diese Daten zugreifen, eine Übertragung der Daten an andere ist derzeit nicht vorgesehen.“

Gestaffelte Auszahlung des Umweltbonus?

Eine Taskforce, die von der Nationalen Plattform Mobilität (NPM) im Sommer eingesetzt wurde, um Empfehlungen für eine optimierte Nutzung von Plug-in-Hybriden zu erarbeiten, war auch diesem Aspekt nachgegangen(Bericht ist online verfügbar). Das Ergebnis: Hierfür gibt es aber derzeit keine gesetzliche Grundlage, und das kann nach den aktuellen Datenschutzbestimmungen auch nur mit Zustimmung des Kunden erfolgen. „Hierüber“, heißt es in der Stellungnahmen des VDA, “ wäre es dann möglich, eine Steuervorteilsgewährung an das tatsächliche Nutzerverhalten anzupassen.“

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In der Taskforce der NPM hatte eine Hälfte der Mitglieder eine gestaffelte Auszahlung der Prämie mit Nachweis der elektrischen Nutzung. Dabei, so die Empfehlung, sollte bei Neuzulassung des Fahrzeugs zunächst nur ein Teil der Prämie sofort ausbezahlt werden – „der restliche Anteil aber erst nach dem Nachweis des erforderlichen elektrischen Fahranteils von mindestens 50 Prozent.“

Wer kriegt Zugriff auf die Daten?

Einige sind sich die Experten, dass es in neuen Fahrzeugen ein Monitoring über die Nutzungsarten geben sollte: Der Bordcomputer würde den Fahrer regelmäßig darüber informieren, wie oft er im Laufe des Tages oder der Woche gestromert ist und wie groß der Anteil des Verbrennungsmotor am Fortkommen war.

„Inwieweit“, heißt es im Statement des VDA, „die Unternehmen, die den Dienstwagen zur Verfügung stellen, Zugriff auf diese Daten bekommen werden, obliegt den einzelnen Beteiligten, da es sich um personenbezogene Daten handelt. Es gibt mittlerweile bereits Unternehmen, die die Daten nutzen und entsprechende Klauseln in die Verträge zur Dienstwagen-Überlassung integriert haben.“

Der Druck auf die Fraktion der Teilzeitstromer wächst. In Zukunft werden Geschäfts- und Dienstwagen mit dieser Antriebstechnik sicher nicht mehr so ohne weiteres nach Ablauf des Leasingvertrages mit original verpackten Ladekabeln im Kofferraum an den Fuhrparkmanager zurückgegeben werden können.

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2 Kommentare

  1. Strauss

    So eine Vorschrift gibt es nur in Deutschland. „Dass das Ladekabel bei Rückgabe noch original verpackt sein soll, und deswegen nie gebraucht wurde.„
    Tja, selbst wenn, ist es immer noch ein normaler Hybrid der 20% Sprit einspart gegenüber normalen Verbrennern. In anderen Ländern gibt es gar keine Förderung beim Kauf. Die erstatten Steuernachlässe dank geringerem Schadstoffausstoss. Also nach einem richtigen „ Bonus- Malussystem„. Normale Verbrenner müssen bestraft werden und zwar so , dass es mal alle spüren nicht nur die welche die solche Foren lesen und TV Sendungen anschauen.

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    • Thomas Jevsevar

      Würde mich interessieren, wie die 20% Spriteinsparung beim Hybride zustandekommt?
      Den nur durch das 48Volt System sprich Energie Rückgewinnung spielts das nicht.
      Weiters wird das Auslesen bzw. Verwerten der Daten Höchstwahrscheinlich am Datenschutz scheitern.
      Am besten wäre, die Förderung für Hybrid Fahrzeuge zu streichen.
      Erachte es sowieso als sinnlos, viel Gewicht für in der Regel rund 50 Kilometer Reichweite mit zu schleppen.

      Mfg. Tom

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